Autor Thema: Verfall tariflicher Mehrurlaub nach langer Krankheit  (Read 3197 times)

LHO 2024

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Folgender Fall:

Mitarbeiter ist seit Ende Nov. 2022 arbeitsunfähig erkrankt. Dienstaufnahme im Mai 2024. Urlaubsanspruch für das Jahr 2022 30 Tage (20 gesetzlich + 10 tariflich). Bis Beginn der Arbeitsunfähigkeit wurden 23 Tage Urlaub genommen. Im Oktober 2022 (vor Beginn AU) wurde bzgl. des Urlaubsverfalls hingewiesen. Tariflicher Mehrurlaub wurde bis 31.05.2023 übertragen. Danach ist er verfallen. Bei Dienstaufnahme wurde erneut über den Urlaubsverfall für die Jahre 2022, 2023 und 2024 hingewiesen. Jetzt die Fragen aller Fragen .... Ist der Mehrurlaub aus 2022 tatsächlich verfallen?

 

Maggus

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Antw:Verfall tariflicher Mehrurlaub nach langer Krankheit
« Antwort #1 am: 14.06.2024 15:33 »
Da die Urlaubsansprüche bei einer mehrjährigen Erkrankung immer weiter addieren würden, hat das EUGH und auch BAG geurteilt, dass 15 Monate nach dem Anspruchsjahr der gesetzliche Urlaub verfällt. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat auch auf den Verfall rechtzeitig hingewiesen, was gemäß Sachverhalt vom AG erfolgt ist. Somit sind die 7 Tage am 01.04.2024 verfallen.
Der tarifliche Anspruch verfällt bereits zum 31.05. des Folgejahres.

Was ist mit den 30 Urlaubstagen aus dem Jahr 2023?
Durch die Rückkehr im Mai 2024 konnte der AN seinen Jahresurlaub aus 2023 gerade noch rechtzeitig antreten um einen Verfall zu verhindern. Sollte er den Urlaub nicht angetreten haben, ist er m.E. zum 01.06. komplett verfallen.

RsQ

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Antw:Verfall tariflicher Mehrurlaub nach langer Krankheit
« Antwort #2 am: 14.06.2024 15:36 »
Mal abgesehen von Formalia und gesetzlichen Regelungen: Ein Urlaub dient Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitskraft. Wenn jemand so lange nicht arbeitet, läuft ja eher eine Genesung. Ich sehe den Zweck von Urlaub da nicht mehr so recht - wovon will man sich denn zwei, drei Jahre später noch "erholen"? Da ist der Kernzweck des Urlaubs ja faktisch wirklich verfallen. Für die aktuelle Erholung gibt es ja den aktuellen Urlaubsanspruch (sowie ja trotzdem noch genug übertragenen gesetzlichen Urlaub).

Sorry, ist gar nicht persönlich gemeint.


LHO 2024

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Antw:Verfall tariflicher Mehrurlaub nach langer Krankheit
« Antwort #3 am: 17.06.2024 16:49 »
Danke für die Antwort. Den Urlaub aus 2023 wurde entsprechend den tariflichen / gesetzlichen Bestimmungen übertragen.