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Tarifumstellung von TVöD zu TV-L durch Arbietgeber?
Kurt88:
Hallo,
aktuell habe ich einen befristeten Vertrag im sozialen Bereich mit EG10.
Dieser läuft bald aus und soll entfristet werden. So weit so gut.
In dem Zug will der Arbeitgeber den Tarif umstellen von TVöD EG 10 (Stufe2) zu TV-LS 15 (Stufe2).
Ab sofort soll in diesem Bereich nur noch nach TV-LS eingestellt werden.
Wenn ich in die Tabellen schaue, bedeutet das aktuell ein Minus von 250,- pro Monat?! (Vollzeit)
Für die exakt gleich Tätigkeit!.
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Ist das zulässig?
Was ich dagegen tun? Bin ratlos…
Grüße Kurt
MoinMoin:
Wenn der AG nur angelehnt an einem TV bezahlt, dann kann er es machen, wie es ihm gefällt.
Und du ebenfalls.
Wenn der AG tarifgebunden ist und aus der VKA aussteigt und in der TDL einsteigt, dann kann der AG es nicht anders machen.
Und du musst dir einen Ag suchen, der so bezahlt wie du es willst, oder die Kröte schlucken.
McOldie:
Ich vermute mal, dass hier der Arbeitgeber ein freier Träger ist, der nur in Anlehnung an den Tarifvertrag vergütet. In diesem Fall kann er einen bestehenden Arbeitsvertrag nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers ändern. Neueinstellungen dagegen könnten die Arbeitsverträge nach dem TV-L vereinbart werden.
Deinen befristeten Vertrag kann er während der Laufzeit nur mit deinem Einverständnis umstellen.
Kurt88:
Ist ein kirchlicher Träger.
Die Umstellung soll nach der Befristung erfolgen.
Also EG (Kavo) Vertrag läuft aus. Es wird zwar von einer Entfristung geredet.
Ich erwarte, das ein neuer (unbefristeter) TV-LS Vertrag unterschrieben werden soll.
Klar, das man nix unterschreiben muss…
Aber zunächst wird man mit Befristungen hingehalten mit der Perspektive auf einen unbefristeten Vertrag.
Dann bei der Entfristung wird nebenbei erwähnt, dass der Tarif umgestellt wird. Verbunden mit der Aussage, das keine Nachteile entstehen.
Ein Blick in die Tabellen verrät dann ein Minus von gut 6%.
Das fühlt sich zumindest moralisch nicht gut an.
Sehe ich schon als Nachteil und in frage mich, ob das rechtlich in Ordnung ist?
MoinMoin:
Ja, so wie du den Sachverhalt schilderst, spricht nichts dagegen, dass das rechtlich in Ordnung ist.
Wir haben Vertragsfreiheit.
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