Hallo, folgender Sachverhalt:
Ein Landkreis schreibt eine Stelle für ein Projekt aus, welches durch das Land gefördert wird.
Fördernehmer ist somit der Landkreis und Fördergeber das Bundesland.
Die Förderart ist ein Zuschuss.
Nun ist diese benannte Stelle für ein Jahr befristet.
Direkte Personalausgaben werden bis zu 128.000 Euro je Kalenderjahr vom Land getragen bzw. gefördert.
Auf Grund der eher kurzen Befristung, hat sich bislang niemand auf die Ausschreibung beworben, bzw. konnte die Stelle noch nicht besetzt werden, sodass diese nun als eine sog. Dauerausschreibung erneut veröffentlicht wurde.
Meine Frage ist, ob ich ggf. unter Berücksichtigung der Richtlinie der VKA zur "Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften (Fachkräfte-RL)" vom 10. November 2023, der schlechten Bewerberlage und die Tatsache, dass die Personalkosten gefördert werden, konkret die Stufe 4 verhandeln kann?
Berufserfahrung kann ich nur bis zur Stufe 3 vorweisen.
Ich würde allerdings so argumentieren, dass ich auf Grund der kurzen Beschäftigungszeit für das Projekt und dem damit einhergehenden Risiko, diese Stufe verhandeln möchte.
Ich würde somit ziemlich hoch pokern, in der Hoffnung, dass ich der einzige Bewerber sein werde.