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[NI] Inflationsausgleichszahlung Elternzeit- neues Urteil
FrauBlume:
Mir wurde heute folgendes Urteil geschickt
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_essen/j2024/3_Ca_2231_23_Urteil_20240416.html
Ich würde deshalb gerne Widerspruch einreichen, da ich die 1800€ nicht erhalten habe. Wo reiche ich so ein Schreiben ein?
eros:
Gibt es ein ähnliches Urteil auch in Bayern? oder kann ich aufgrund dessen widersprechen?
Habe zwar die 1800 bekommen bin allerdings jetzt in Elternzeit und die montalichen 120 Euro werden anteilig meiner Teilzeitbeschäftigung auf 40 Euro gekürzt! und das ist ganz schön mies >:(
Finanzer:
Bisher gibt es nur das Urteil aus Essen. Es wird sehr interessant zu sehen sein, ob es der nächsten Instanz stand hält.
Vom Bayrischem Beamtenbund gab es die folgende Handreichung mit entsprechenden Anträgen.
https://www.bbb-bayern.de/tvoed-tv-l-voller-inflationsausgleich-in-elternzeit/#:~:text=Mit%20Urteil%20vom%2016.,die%20Rechtslage%20des%20TV%C3%B6D%20zugrunde
Beamter:
Arbeitsgericht, TV-L, TVöD
Beamte
🤔
Finanzer:
--- Zitat von: Beamter am 18.06.2024 11:30 ---Arbeitsgericht, TV-L, TVöD
Beamte
🤔
--- End quote ---
Das stimmt natürlich. Das wir Beamten mal wieder in die Röhre schauen habe ich vergessen.
Einzige Möglichkeit die ich sehe ist, den Sachverhalt mit in den alljährlichen Widerspruch gegen die nichtamtsangemessene Besoldung aufzunehmen.
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