Hallo DrStrange,
gute Umgangsformen ist nichts was man herbei zwingen kann. Daher bin ich nicht darauf eingegangen. Ich bin der Meinung, dass man aber gegen strafrechtlich relevante Äußerungen insbesondere als Beamter sehr wohl vorgehen muss.
Im Ergebnis liegen wir wohl nicht auseinander, indem wir einen Wechsel für sinnvoll erachten.
Mein Nickname ist Eukalyptus, nicht DrStrange. Kleine Verwechslung, das kann passieren. Aber zum inhaltlichen Kern: Das Problem des Threaderstellers wird durch eine Anzeige bei der Polizei wegen "rassistischer Äußerungen" in keinster Weise gelöst, dein Ratschlag ist also (meine Meinung, die nicht stimmen muss) eher auf Dich (und nicht den Threadersteller) bezogen. Das geht schon damit los, dass wir überhaupt nicht wissen welche Äußerungen getätigt wurden und ob sie wie von dir angesprochen, "in Richtung strafbare Volksverhetzung" gehen.
Aber zunächst einmal zu meinem! Kontext so wie ich ihn sehe: Die Verfolgung von "bösen" (mit wechselnden, fluiden Definitionen) Äußerungen wird gefühlt in den letzten Jahren immer weiter verstärkt. Das ist kein Nullsummenspiel, sondern geht automatisch zu Lasten der grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit. Nicht erst seit kurzem wird gegen "Hass und Hetze" (TM) mit finanziellen Mitteln des Staates vorgegangen ("Berliner Register", "Meldestelle Hasspostings" des BKA, ...) unterhalb!! der Strafbarkeitsschwelle die seit Jahrzehnten die allgemein anerkannte und einzige Grenze der Meinungsfreiheit war.
Neben der o.g. Absenkung der Verfolgungsschwelle "böser" Äußerungen wird meiner Meinung nach auch eine verschärfte Interpretation strafrechtlich relevanter Tatbestände vorgenommen. Wie war das nochmal mit dem jüngsten Berliner Fall, wo Berliner Polizisten (bzw. die Berliner Polizei als solche) verurteilt wurden, weil die Polizisten jemand gefragt hatten "wo er denn wirklich herkommt"? Mir ist dabei klar, dass die Verurteilung aufgrund eines spezifischen Berliner Gesetzes zustandekam, dass nicht ganz in meine o.g. Argumentation bezüglich Meinungsfreiheit passt. Aber das ist das Klima, in dem wir uns befinden. Speziell in Bezug auf den Volksverhetzungsparagraphen fällt dazu auf, dass dieser in den letzten Jahren seitens des Gesetzgebers immer weiter ausgedeht wurde
https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2023/september/detailansicht-september/artikel/die-aenderung-des-tatbestands-der-volksverhetzung-durch-130-v-stgb.html.
Das trifft mit einer Überlastung der Justiz zusammen, in der Staatsanwälte massenweise Verfahren einstellen müssen weil sie sonst der Lage nicht mehr Herr werden (und ob man des mittlerweile prekären Zustandes des Rechtsfriedens durch Verfahrenseinstellungen Herr wird, darf mehr als nur bezweifelt werden). Das Problem gibt es nicht nur bei Staatsanwälten, sondern auch und besonders bei Richtern. Lange Verfahrensdauern sind die Folge, bestimmte Delikte werden nicht mehr verfolgt (um die konsequente Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn durch die Justiz ist mir dagegen nicht bange), der Rechtsfrieden erodiert - diese unsere Gesellschaft wackelt.
Dein Ratschlag zum "Melden" bzw. Anzeigen von "rassistischen Äußerungen" findet seinen Ursprung (meiner Meinung nach) eher in
Deiner besonderen Sensitivität bezüglich von dir so empfundenem "Rassismus". Das solltest du aber
dem Threadersteller nicht überstülpen.