Autor Thema: Fahrtkostenerstattung bei Entsendung im Rahmen ambulanter Dienste mit eigenem PK  (Read 4390 times)

Pfleger Vka West

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Hallo liebes Forum!

Tarifvertrag: TVöD VKA West
Tätigkeit: Ambulante Pflege und Integrationsbetreuung bei Schwerstbehinderten zu Hause
Grund der Anfrage: Fahrtkostenerstattung stark vermindert

Ich arbeite in der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung meist 12 bzw. 24 Std bei einem Schwerstbehinderten zu Hause und reise bisher mit dem eigenen PKW an. Arbeitgeber wechselte den Tarifvertrag zu VKA, Änderungsvereinbarungen mit allen Angestellten, zu einer Änderung der Fahrtkostenerstattung ist nichts vermerkt. Auch erste Arbeitsstätte ist nicht vermerkt.

Nun gibt es nach vielen Jahren (20+ Jahren) eine Änderung der Fahrtkostenerstattung mit zwei Möglichkeiten. 30 Cent pro km bei maximal 20km Entfernung oder Sachbezugkarte in Höhe von 50 Euro. Beides ist völlig unzureichend, da ich durchschnittlich pro Einsatz 75 km Entfernung hin und zurück habe.

Leider finde ich im Forum nur was über die Fahrtkostenerstattung für Azubis im Bereich VKA. Gibt es etwas, was die Fahrtkostenerstattung bei Entsendung im Rahmen ambulanter Dienste mit eigenem PKW regelt?

Liebe Grüße und danke für das Lesen und Antworten,

Pfleger VKA West

JahrhundertwerkTVÖD

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Ist es heutzutage nicht eher üblich hierfür einen Dienstwagen zu stellen?
Entweder mit oder ohne privater Nutzung

Ich würde meinen eigenen PKW nicht zur Verfügung stellen, wenn die Fahrkostenerstattung gedeckelt und nachteilig ist.

KlammeKassen

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Hallo liebes Forum!

Tarifvertrag: TVöD VKA West
Tätigkeit: Ambulante Pflege und Integrationsbetreuung bei Schwerstbehinderten zu Hause
Grund der Anfrage: Fahrtkostenerstattung stark vermindert

Ich arbeite in der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung meist 12 bzw. 24 Std bei einem Schwerstbehinderten zu Hause und reise bisher mit dem eigenen PKW an. Arbeitgeber wechselte den Tarifvertrag zu VKA, Änderungsvereinbarungen mit allen Angestellten, zu einer Änderung der Fahrtkostenerstattung ist nichts vermerkt. Auch erste Arbeitsstätte ist nicht vermerkt.

Nun gibt es nach vielen Jahren (20+ Jahren) eine Änderung der Fahrtkostenerstattung mit zwei Möglichkeiten. 30 Cent pro km bei maximal 20km Entfernung oder Sachbezugkarte in Höhe von 50 Euro. Beides ist völlig unzureichend, da ich durchschnittlich pro Einsatz 75 km Entfernung hin und zurück habe.

Leider finde ich im Forum nur was über die Fahrtkostenerstattung für Azubis im Bereich VKA. Gibt es etwas, was die Fahrtkostenerstattung bei Entsendung im Rahmen ambulanter Dienste mit eigenem PKW regelt?

Liebe Grüße und danke für das Lesen und Antworten,

Pfleger VKA West

Ich bin echt überrascht, dass es jetzt (2024) in Zeiten des gravierenden Fachkräftemangels immer noch Arbeitgeber gibt, die relle Verschlechterungen einführen wollen. Somit lockt man bestimmt Personal an.

Ohne Worte diese "Strategien" von manchen Verwaltungsleitern

KlammeKassen

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Ist es heutzutage nicht eher üblich hierfür einen Dienstwagen zu stellen?
Entweder mit oder ohne privater Nutzung

Ich würde meinen eigenen PKW nicht zur Verfügung stellen, wenn die Fahrkostenerstattung gedeckelt und nachteilig ist.

Definitiv; meine Kollegen und ich sagen auch schon immer, dass wir nicht fahren, wenn es keinen Dienstwagen gibt. Die 0,30 Euro pro km sind einfach ein Witz. Die Zahl steht seit 2004 (?) und seitdem haben sich natürlich Reparaturen und Sprit in keiner Weise verteuert  8)

NelsonMuntz

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Definitiv; meine Kollegen und ich sagen auch schon immer, dass wir nicht fahren, wenn es keinen Dienstwagen gibt. Die 0,30 Euro pro km sind einfach ein Witz. Die Zahl steht seit 2004 (?) und seitdem haben sich natürlich Reparaturen und Sprit in keiner Weise verteuert  8)

Es gibt aber (zumindest bei uns) 5ct pro Mitfahrer und Kilometer oben drauf - Wenn man dann mit 15 Mann im Golf auf ein Seminar fährt, dann gibt's einen ganzen Euro pro 1000 Meter Fahrt ;)

KlammeKassen

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Definitiv; meine Kollegen und ich sagen auch schon immer, dass wir nicht fahren, wenn es keinen Dienstwagen gibt. Die 0,30 Euro pro km sind einfach ein Witz. Die Zahl steht seit 2004 (?) und seitdem haben sich natürlich Reparaturen und Sprit in keiner Weise verteuert  8)

Es gibt aber (zumindest bei uns) 5ct pro Mitfahrer und Kilometer oben drauf - Wenn man dann mit 15 Mann im Golf auf ein Seminar fährt, dann gibt's einen ganzen Euro pro 1000 Meter Fahrt ;)

Da könnt ihr ja richtig reich werden bei euch  ;)

clarion

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Du weißt  aber schon, dass es die Sendung Wetten dass nicht mehr gibt? 😉

Pfleger Vka West

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Hallo zusammen,

danke für Eure Antworten und Meinungen:

Ist es heutzutage nicht eher üblich hierfür einen Dienstwagen zu stellen?
Entweder mit oder ohne privater Nutzung

Ich würde meinen eigenen PKW nicht zur Verfügung stellen, wenn die Fahrkostenerstattung gedeckelt und nachteilig ist.

Ja, es ist üblich Dienstwagen zu stellen und es gibt auch welche, wenn auch zu wenige für alle. Bisher sah ich auch keine Notwendigkeit auf einen bestehen zu müssen, was sich gerade geändert hat.


Ich bin echt überrascht, dass es jetzt (2024) in Zeiten des gravierenden Fachkräftemangels immer noch Arbeitgeber gibt, die relle Verschlechterungen einführen wollen. Somit lockt man bestimmt Personal an.

Ohne Worte diese "Strategien" von manchen Verwaltungsleitern

Die Hütte brennt bei uns hinsichtlich Personalmangels und es ist unbegreiflich, warum die Geschäftsführung sich jetzt zu diesem Schritt entschieden hat. Der Betriebsrat ist äußerst passiv und lässt es meiner Meinung nach dadurch auch zu.


Es gibt aber (zumindest bei uns) 5ct pro Mitfahrer und Kilometer oben drauf - Wenn man dann mit 15 Mann im Golf auf ein Seminar fährt, dann gibt's einen ganzen Euro pro 1000 Meter Fahrt ;)

Es gibt aber anscheinend noch mehr Möglichkeiten für den Arbeitgeber die Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten, Stichwort Verpflegungsmehraufwand und Sachbezugkarten:

"Verzichte der Arbeitgeber auf die dauerhafte Zuordnung der mobilen Pflegekräfte zu einer betrieblichen Einrichtung, liege in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte vor und alle Fahrten mit dem privaten Pkw der Mitarbeiter könne man nach Reisekostengrundsätzen erstatten. Liege keine erste Tätigkeitsstätte vor, sei der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung immer auswärts tätig. Bei mehr als acht Stunden Auswärtstätigkeit könne der Arbeitgeber zusätzlich noch Verpflegungsmehraufwand steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Auch wenn man die Reisekosten erstatte, könne man den Mitarbeitern einen Tankgutschein von bis zu 44 Euro pro Monat als Sachbezug steuer-und sozialversicherungsfrei zu kommen lassen."

aus https://www.hcm-magazin.de/fahrtkostenerstattung-fuer-mobile-pflegekraefte-mehr-flexibilitaet-in-der-tourenplanung-259674/

Da steht außerdem:

"Für Fahrten zwischen Einrichtung und Patient, Wohnung des Mitarbeiters und Patient oder auch andere Besorgungsfahrten könne man daher immer 30 Cent je gefahrenem Kilometer oder auch den höheren individuellen Kilometersatz erstatten. Für Fahrten zwischen Wohnung des Mitarbeiters und der Einrichtung sei zunächst zu prüfen, ob eine erste Tätigkeitsstätte für den Mitarbeiter vorliegt."

Leider vermisse ich dort ein Quelle aus einem Tarifvertrag (wie TVöD-BT-V / § 44) oder Gesetz (wie dem § 4 BRKG), und in wieweit es sich auf meinen Tarifvertrag TVöD VKA übertragen lässt. Die Geschäftsführung meint es sei nicht geregelt und hätte freie Hand. Ich suche z.B. nach Belegen die es widerlegen, bzw. bestätigen dass die Fahrtkostenerstattung für Dienstreisen mit dem privaten Pkw im gesamten TVöD einheitlich geregelt ist und es gibt keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Tarifbereichen (Verwaltung, Krankenhäuser, Pflege etc.) gibt.