Hallo zusammen,
danke für Eure Antworten und Meinungen:
Ist es heutzutage nicht eher üblich hierfür einen Dienstwagen zu stellen?
Entweder mit oder ohne privater Nutzung
Ich würde meinen eigenen PKW nicht zur Verfügung stellen, wenn die Fahrkostenerstattung gedeckelt und nachteilig ist.
Ja, es ist üblich Dienstwagen zu stellen und es gibt auch welche, wenn auch zu wenige für alle. Bisher sah ich auch keine Notwendigkeit auf einen bestehen zu müssen, was sich gerade geändert hat.
Ich bin echt überrascht, dass es jetzt (2024) in Zeiten des gravierenden Fachkräftemangels immer noch Arbeitgeber gibt, die relle Verschlechterungen einführen wollen. Somit lockt man bestimmt Personal an.
Ohne Worte diese "Strategien" von manchen Verwaltungsleitern
Die Hütte brennt bei uns hinsichtlich Personalmangels und es ist unbegreiflich, warum die Geschäftsführung sich jetzt zu diesem Schritt entschieden hat. Der Betriebsrat ist äußerst passiv und lässt es meiner Meinung nach dadurch auch zu.
Es gibt aber (zumindest bei uns) 5ct pro Mitfahrer und Kilometer oben drauf - Wenn man dann mit 15 Mann im Golf auf ein Seminar fährt, dann gibt's einen ganzen Euro pro 1000 Meter Fahrt 
Es gibt aber anscheinend noch mehr Möglichkeiten für den Arbeitgeber die Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten, Stichwort Verpflegungsmehraufwand und Sachbezugkarten:
"Verzichte der Arbeitgeber auf die dauerhafte Zuordnung der mobilen Pflegekräfte zu einer betrieblichen Einrichtung, liege in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte vor und alle Fahrten mit dem privaten Pkw der Mitarbeiter könne man nach Reisekostengrundsätzen erstatten. Liege keine erste Tätigkeitsstätte vor, sei der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung immer auswärts tätig. Bei mehr als acht Stunden Auswärtstätigkeit könne der Arbeitgeber zusätzlich noch Verpflegungsmehraufwand steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Auch wenn man die Reisekosten erstatte, könne man den Mitarbeitern einen Tankgutschein von bis zu 44 Euro pro Monat als Sachbezug steuer-und sozialversicherungsfrei zu kommen lassen."
aus
https://www.hcm-magazin.de/fahrtkostenerstattung-fuer-mobile-pflegekraefte-mehr-flexibilitaet-in-der-tourenplanung-259674/Da steht außerdem:
"Für Fahrten zwischen Einrichtung und Patient, Wohnung des Mitarbeiters und Patient oder auch andere Besorgungsfahrten könne man daher immer 30 Cent je gefahrenem Kilometer oder auch den höheren individuellen Kilometersatz erstatten. Für Fahrten zwischen Wohnung des Mitarbeiters und der Einrichtung sei zunächst zu prüfen, ob eine erste Tätigkeitsstätte für den Mitarbeiter vorliegt."
Leider vermisse ich dort ein Quelle aus einem Tarifvertrag (wie TVöD-BT-V / § 44) oder Gesetz (wie dem § 4 BRKG), und in wieweit es sich auf meinen Tarifvertrag TVöD VKA übertragen lässt. Die Geschäftsführung meint es sei nicht geregelt und hätte freie Hand. Ich suche z.B. nach Belegen die es widerlegen, bzw. bestätigen dass die Fahrtkostenerstattung für Dienstreisen mit dem privaten Pkw im gesamten TVöD einheitlich geregelt ist und es gibt keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Tarifbereichen (Verwaltung, Krankenhäuser, Pflege etc.) gibt.