Autor Thema: [RP][SL] Wechsel von gehobenem Dienst in den höheren Dienst möglich?  (Read 2992 times)

JohnnyT76

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Hallo,

Ich bin zur Zeit auf Lebenszeit in RLP im gD/ A11 verbeamtet. Da ich die Qualifikation (Mag. iur. (Heidelberg)/ LLM. Rechtsinformatik) zum höheren Dienst habe und im Saarland lebe, möchte ich mich nun dort auf eine Stelle im hD/ A13h bewerben. Die Einstellung im gD erfolgte damals, weil ich kurz vor der Altersgrenze RLP stand und in RLP in der Justiz nur Volljuristen oder Aufstiegsbeamte in den höheren Dienst eingestellt werden.

Die Personalverantwortliche ist sich nun nicht sicher, ob das, wenn man zur Zeit im gD tätig ist, überhaupt möglich ist.

Ich bin der Meinung, dass man natürlich keine Sprungbeförderung, aber doch eine Einstellung im hD im jetzigen Amt mit Durchbeförderung ins künftige Einstiegsamt machen kann.

Hat jemand so einen Wechsel schon mal vollzogen?

Danke

JohnnyT76
« Last Edit: 11.07.2024 22:27 von Admin »

Casa

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Zitat
Ich bin der Meinung, dass man natürlich keine Sprungbeförderung, aber doch eine Einstellung im hD im jetzigen Amt mit Durchbeförderung ins künftige Einstiegsamt machen kann.

Eine Einstellung im hD mit A11 ist nicht möglich.

Wenn die Voraussetzungen für den hD vorliegen, ist eine Einstellung möglich. Bei gleichzeitigem Dienstherrenwechsel wird das Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherrn fortgesetzt. Auf eine Altersgrenze kommt es daher nicht an.

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Hans Werner Mangold

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Wenn du weiterhin im Beamtenverhältnis bleiben willst, wird dein bisheriger Beamtenstatus, sprich die Besoldungsgruppe A11, fortgesetzt. Jedoch besteht die Möglichkeit im Rahmen einer berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme die Laufbahnbefähigung für den hD zu erwerben. Die Qualifizierungsmaßnahme erstreckt sich über ein halbes Jahr und findet in der Fachhochschule für Verwaltung in Göttelborn statt.


JohnnyT76

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Wenn die Voraussetzungen für den hD vorliegen, ist eine Einstellung möglich. Bei gleichzeitigem Dienstherrenwechsel wird das Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherrn fortgesetzt. Auf eine Altersgrenze kommt es daher nicht an.

Dienstherrenwechsel ist klar, da ich ja zur Zeit beim Land RLP bin und ins Land Saarland wechseln würde. Also konkret Einstellung auf der neuen Stelle in A13h?

JohnnyT76

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Wenn die Voraussetzungen für den hD vorliegen, ist eine Einstellung möglich. Bei gleichzeitigem Dienstherrenwechsel wird das Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherrn fortgesetzt. Auf eine Altersgrenze kommt es daher nicht an.

Dienstherrenwechsel ist klar, da ich ja zur Zeit beim Land RLP bin und ins Land Saarland wechseln würde. Also konkret Einstellung auf der neuen Stelle in A13h?

JohnnyT76

ja, aber im bestehenden Statusamt A11. Die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel in den höheren Dienst (soweit sich die Fachlaufbahn nicht ändert) findest Du in der Laufbahnverordnung des Landes. Beim Bund (und vielen anderen Ländern) wird z.B. eine Tätigkeit im hD von 2-3 Jahren für die Laufbahnbefähigung vorausgesetzt.

bettelmusikant

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Achte darauf, dass es auch wirklich eine Versetzung sein wird und keine Entlassung/Neueinstellung. Sonst könnte die Altersgrenze doch relevant sein. So oder so würde ich das mit der Altersgrenze noch einmal prüfen/bestätigen lassen, es gibt Meinungen, dass sei auch bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses relevant ("ernennungsähnlicher Akt")