Also sie sind als EG14 oder EG15 ausgeschrieben? Oder als EG14 und Beamte A15?
In der Ausschreibung wird kein Master gefordert.
Sofern die EG14 (EG15) Tätigkeiten übertragen werden und man eine fehlende Voraussetzung in der Person hat, wird man in die EG13 (EG14) eingruppiert.
(Also wenn es eine 14/15 des allgemeinen Teils I der EGO ist, dann ist die Ausbildungsvoraussetzung Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung )
Wenn du also ohne Master die Tätigkeiten bekommst, sprich jetzt, geht es eine Runter, wenn du dann den Master hast, automatisch wieder eine Rauf.
Das Konstrukt als sonstiger Beschäftigter anerkannt zu werden (zu sein) mal außen vor.
Dich eine oder mehrere EG niedriger einzugruppieren, weil du keine Führungserfahrung hast, ist illegal, dazu müsste man dir andere Tätigkeiten übertragen.