Autor Thema: Höhergruppierung in andere Stelle  (Read 3923 times)

Dutch1976

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Höhergruppierung in andere Stelle
« am: 18.06.2024 17:47 »
Moin,

nächstes Jahr erreiche ich die 11-6. Nun habe ich mich auf eine Masterförderung beworben um mich danach für eine FGL Stelle zu bewerben. Aufgrund fehlender Erfahrung (in Bezug auf Führung) wäre das eine E14. Nach Höhergruppierungsmatrix müsste ich dann in die 14-5 kommen. Ist das bei so einem Anstieg auch wirklich so, oder kann es auch passieren, das ich 14-3 mit Aufstockung an mein jetziges Gehalt bekommen könnte?

Gruß DO

Johann

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #1 am: 18.06.2024 18:04 »
Wenn der TV-L ganz normal zur Anwendung kommt, gehts von
11/6 nach
(12/5 nach
13/5 nach)
14/5

Und wenn du dann die geforderte, aber fehlende Führungserfahrung gesammelt hast, gehts nach 15/4 mit 180€ Garantiebetrag.

Dutch1976

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #2 am: 18.06.2024 18:07 »
Danke Dir für die Rückmeldung. Hatte nur Zweifel, da ich aus einer "Mannschaftsposition", nun in die Führung wechseln würde. (wenn es denn klappt)

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #3 am: 18.06.2024 19:44 »
Von der E11/5 würde es auch hoch in die E14/5 gehen. Wenn Du also die Chance/Möglichkeit hast, brauchst Du den Stufenaufstieg in die 6 nicht abwarten.

Das mit der mangelnden Führungserfahrung verstehe ich noch nicht. Bekommst Du normal Tätigkeiten der E14 übertragen und dann irgendwann welche der E15? Oder direkt Tätigkeiten der E15 mit Eingruppierung in die nächstniedrigere EG aufgrund fehlender Voraussetzung in der Person?

Dutch1976

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #4 am: 18.06.2024 20:36 »
Ich müsste sowieso erstmal den Master noch machen, damit ich mich überhaupt bewerben kann. (Berufsbegleitend ca. 2 Jahre) Wenn man bei uns die Anforderungen an eine Stelle nicht komplett erfüllt, so wird man bei einigen dann erstmal eine EG tiefer eingestuft, bis man die Anforderung erfüllen kann.

Wenn ich die Anf. dann erfülle, würde ich in die E15 / 4 kommen.

Mal eine andere Frage. Im TV-L gibt es ja sehr unterschiedliche Anforderungen für E12 - E15. Bei uns kann man E13 sogar ohne Studium erreichen, bei anderen braucht man für eine E12 mindestens einen Bachelor. Aktuell habe ich einen Dipl. FH. In Ausnahmefällen kann ich damit bei uns auch eine E14 bekommen. Ist das bei Euch auch so?

Ich frage mal so, ob Ihr mit fast 50 nochmal für einen Master berufsbeleitend die Schulbank drücken würdet.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #5 am: 18.06.2024 21:10 »
Anforderungen nicht erfüllt

hihi

also ich kenne Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, eine EG weniger, so da Tarifrecht.
und
Anforderung in der Ausschreibung nicht erfüllt, du jix bewerben dürfen.

Aber sonst, klingt irgendwie nach zusammengewürfelte Eingruppierungs gaGa

Dutch1976

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #6 am: 18.06.2024 22:59 »
Anforderungen nicht erfüllt

hihi

also ich kenne Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, eine EG weniger, so da Tarifrecht.
und
Anforderung in der Ausschreibung nicht erfüllt, du jix bewerben dürfen.

Aber sonst, klingt irgendwie nach zusammengewürfelte Eingruppierungs gaGa

Möglich, habe ich ja nicht zu entscheiden.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #7 am: 19.06.2024 05:15 »
Anforderungen nicht erfüllt

hihi

also ich kenne Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, eine EG weniger, so da Tarifrecht.
und
Anforderung in der Ausschreibung nicht erfüllt, du jix bewerben dürfen.

Aber sonst, klingt irgendwie nach zusammengewürfelte Eingruppierungs gaGa

Möglich, habe ich ja nicht zu entscheiden.
Die aber auch nicht, man ist entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und nicht so wie jemand es würfelt.

Dutch1976

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #8 am: 19.06.2024 06:29 »
Die Stellen sind mit E/A 14/15 ausgeschrieben und dann steht in der Beschreibung, dass sich nachhaltig auch Menschen ohne Master bewerben dürfen, nur dann wird nach 14 eingruppiert.

oder je nach Erfüllen der Voraussetzungen ein Gehalt der EG11 oder 10.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #9 am: 19.06.2024 07:44 »
Also sie sind als EG14 oder EG15 ausgeschrieben? Oder als EG14 und Beamte A15?
In der Ausschreibung wird kein Master gefordert.
Sofern die EG14 (EG15) Tätigkeiten übertragen werden und man eine fehlende Voraussetzung in der Person hat, wird man in die EG13 (EG14)  eingruppiert.
(Also wenn es eine 14/15 des allgemeinen Teils I der EGO ist, dann ist die Ausbildungsvoraussetzung Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung )
Wenn du also ohne Master die Tätigkeiten bekommst, sprich jetzt, geht es eine Runter, wenn du dann den Master hast, automatisch wieder eine Rauf.
Das Konstrukt als sonstiger Beschäftigter anerkannt zu werden (zu sein) mal außen vor.

Dich eine oder mehrere EG niedriger einzugruppieren, weil du keine Führungserfahrung hast, ist illegal, dazu müsste man dir andere Tätigkeiten übertragen.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #10 am: 19.06.2024 07:46 »
Wenn der TV-L ganz normal zur Anwendung kommt, gehts von
11/6 nach
(12/5 nach
13/5 nach)
14/5

Und wenn du dann die geforderte, aber fehlende Führungserfahrung gesammelt hast, gehts nach 15/4 mit 180€ Garantiebetrag.
Warum sollte es einen Garantiebetrag geben?
der Gap zwischen 11/6 oder 11/5 die beide zur 12/5 führen ist schon größer 180 €

Johann

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #11 am: 19.06.2024 07:55 »
Wenn der TV-L ganz normal zur Anwendung kommt, gehts von
11/6 nach
(12/5 nach
13/5 nach)
14/5

Und wenn du dann die geforderte, aber fehlende Führungserfahrung gesammelt hast, gehts nach 15/4 mit 180€ Garantiebetrag.
Warum sollte es einen Garantiebetrag geben?
der Gap zwischen 11/6 oder 11/5 die beide zur 12/5 führen ist schon größer 180 €
Weil die Höhergruppierung von 11/6 nach 15/4 nicht mehr in einem Zusammenhang steht. Es wird einmal von 11/6 nach 14/5 höhergruppiert und später von 14/5 nach 15/4.
Stand jetzt ist die Differenz von 14/5 (6246,27€) zu 15/4 (6301,27€) mit lediglich 55€ zu gering, als dass man ohne Garantiebetrag auskäme.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #12 am: 19.06.2024 08:12 »
Jipp, ok, hatte ich überlesen.

Allerdings ist die Begründung: Höhergruppierung, wenn man fehlende Führungserfahrung gesammelt hat, nicht möglich.
Denn Führungserfahrung ist kein tarifliches Merkmal.
Es müsste somit eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten erfolgen, damit man höhergruppiert wird.

Dutch1976

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #13 am: 20.06.2024 08:14 »
Zur Aufklärung:
Master ist tariflich, bei dipl-fh gilt dann -1.
Führung ist Haussache, da gibt es keine -1, sondern nur nicht eingeladen.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in andere Stelle
« Antwort #14 am: 20.06.2024 10:40 »
Führung ist Haussache, da gibt es keine -1, sondern nur nicht eingeladen.
oder nicht übertragen.