Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Warum gilt "Bezahlung nach Tätigkeit, nicht nach Abschluss" nicht für Lehrer?
Buero 72:
Hallo,
kann mir jemand erklären, warum dieser Grundsatz, nach auszuübender Tätigkeit eingestuft zu sein, nicht für die Lehrerschaft gilt?
Betrifft jemanden in meiner Familie, als Seiteneinsteiger vor Jahren in die Berufsschule gewechselt und Bezahlung E11, alle machen dasselbe (ist ja bei Lehrern wirklich vergleichbar!) und einige bekommen wegen ihres Abschlusses vor XY Jahren die E13, er und einige andere nur E11. Müssten sie nicht nach (meiner) Tariflogik die E12 erhalten, weil eben das Studium nicht das "richtige" war? Qualifizierung nach Lehrer-QualiVO zum "Ein-Fach-Lehrer" ist erfolgt. Nun könnte er theoretisch noch ein zweites Fach draufsatteln, allerdings 2 Jahre lang 2 volle Tage zur Uni fahren, die Abminderungsstunden sind keine 2/5tel von 26 Unterrichtsstunden. D. h. er müsste die 2 Jahre Teilzeit beantragen, weil es anders nicht zu schaffen ist. Und hinterher würde er nix anderes tun als jetzt, nämlich als vollwertiger Lehrer unterrichten. Im Gegenteil, er macht nebenbei noch IT-Admin etc.
Das erschließt sich mir so gar nicht....
Alle Lehrpersonen machen auch "fremden" Fachunterricht (und arbeiten sich in den Ferien darin ein), da gibt es wirklich keinerlei Unterschiede, nur eben in der Bezahlung?
MoinMoin:
Bin kein Lehrer Fachmann aber pauschale Antwort:
Weil es so in der Entgeltordnung zwischen Lehrer und AG vereinbart wurde.
Hinweis:
Der Grundsatz gilt auch in den anderen Bereichen nicht so wie du es darstellst:
Wenn ein Bachelor Mensch eine Tätigkeit, für die ein Master in der EGO Voraussetzung ist, übertragen bekommt, dann ist er idR auch eine EG niedriger eingruppiert.
Buero 72:
--- Zitat von: MoinMoin am 19.06.2024 10:26 ---Bin kein Lehrer Fachmann aber pauschale Antwort:
Weil es so in der Entgeltordnung zwischen Lehrer und AG vereinbart wurde.
Hinweis:
Der Grundsatz gilt auch in den anderen Bereichen nicht so wie du es darstellst:
Wenn ein Bachelor Mensch eine Tätigkeit, für die ein Master in der EGO Voraussetzung ist, übertragen bekommt, dann ist er idR auch eine EG niedriger eingruppiert.
--- End quote ---
Voraussetzung nicht erfüllt = eine E niedriger. meinte ich oben, hab es vielleicht nicht gut formuliert? Nach meiner Logik: E13, Voraussetzung nicht da - Einstufung in E12, nicht in E11?
MoinMoin:
--- Zitat von: Buero 72 am 19.06.2024 10:28 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 19.06.2024 10:26 ---Bin kein Lehrer Fachmann aber pauschale Antwort:
Weil es so in der Entgeltordnung zwischen Lehrer und AG vereinbart wurde.
Hinweis:
Der Grundsatz gilt auch in den anderen Bereichen nicht so wie du es darstellst:
Wenn ein Bachelor Mensch eine Tätigkeit, für die ein Master in der EGO Voraussetzung ist, übertragen bekommt, dann ist er idR auch eine EG niedriger eingruppiert.
--- End quote ---
Voraussetzung nicht erfüllt = eine E niedriger. meinte ich oben, hab es vielleicht nicht gut formuliert? Nach meiner Logik: E13, Voraussetzung nicht da - Einstufung in E12, nicht in E11?
--- End quote ---
Korrekt, sofern die Entgeltordnung nicht eine andere Vereinbarung hat und in Bereich Lehrer hat sie es so wie ich es verstanden habe.
DoB:
Hier wird man sich auf die Entgeltordnung Lehrkräfte S.8 ff beziehen. Da spricht man von A12, 12a und als äquivalent E11.
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