einer Gewerkschaft angehört, die solch ungerechten Regelungen zugestimmt hat oder
Die Tarifvertragspartner haben nicht vereinbart, dass der 1-Fach-Lehrer 2 Fächer für eine E11 unterrichten soll.
sich einzelvertraglich mit der Geltung solch ungerechter Regelungen einverstanden erklärt hat.
Die einzelvertragliche Regelung besagt, dass der 1-Fach-Lehrer ein Fach zu unterrichten hat und dafür die Bezahlung nach E11 erhält.
Wenn er 2 Fächer angewiesen bekommt, kann er ablehnen, weil dies nicht seinem Vertrag entspricht. Führt er die Aufgaben aus, ist gem. Tariautomatik nach einer anderen Entgeltgruppe zu bezahlen.
Es mag dem Einen oder Anderen nicht gefallen, aber für die Umsetzung privater Rechte ist jeder selbst verantwortlich. Die Möglichkeiten habe ich genannt.
Deswegen auch die Aussage
Solange es Menschen gibt, die das mit sich machen lassen, wird sich nichts ändern.