Autor Thema: Warum gilt "Bezahlung nach Tätigkeit, nicht nach Abschluss" nicht für Lehrer?  (Read 5801 times)

Buero 72

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Zitat
Na, dann bin ich ja froh, dass "Ein-Fach-Lehrer" nicht aufgrund chronisch fehlender Lehrkräfte dauerhaft andere Fächer mit unterrichten. Sind ja schließlich gar nicht qualifiziert dafür.

Dann wäre zu überlegen, ob der E11-Lehrer entsprechend zu bezahlen ist.

Eben das macht niemand, da man das einklagen müsste. und dann schlägt die Entgeltordnung wieder zu. Da beißt sich die Katze in den Schwanz und es ist und bleibt ungerecht...
nochmal. es machen alle Lehrpersonen jedenfalls in den Berufsschulen, die wir kennen dasselbe, egal welche ursprüngliche Qualifikation sie haben.

Casa

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Wenn der Dienstherr nicht mehr zahlt, kann durch ein Gericht entschieden werden.

Alternativ wird die Anweisung ein zweites Fach zu unterrichten zurückgewiesen, da man als 1-Fach-Lehrer angestellt ist.

Ein Kumpel sollte an einer weiteren Schule unterrichten, was pro Woche weitere 1,5h Fahrtzeit mit sich gebracht hätte. Ihm wurde die Fahrzeit nicht vergütet und an Reisekosten sollte er 20 cent / gefahrenen Kilometer (eigener PKW) erhalten. Er hat dann dankend abgelehnt. Richtig so.

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Casa

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es machen alle Lehrpersonen jedenfalls in den Berufsschulen, die wir kennen dasselbe, egal welche ursprüngliche Qualifikation sie haben.

Solange es Menschen gibt, die das mit sich machen lassen, wird sich nichts ändern.
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FGL

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Zitat
Na, dann bin ich ja froh, dass "Ein-Fach-Lehrer" nicht aufgrund chronisch fehlender Lehrkräfte dauerhaft andere Fächer mit unterrichten. Sind ja schließlich gar nicht qualifiziert dafür.

Dann wäre zu überlegen, ob der E11-Lehrer entsprechend zu bezahlen ist.

Eben das macht niemand, da man das einklagen müsste. und dann schlägt die Entgeltordnung wieder zu. Da beißt sich die Katze in den Schwanz und es ist und bleibt ungerecht...
Dann stellt sich die Frage, warum man
  • einer Gewerkschaft angehört, die solch ungerechten Regelungen zugestimmt hat oder
  • sich einzelvertraglich mit der Geltung solch ungerechter Regelungen einverstanden erklärt hat.

Casa

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Zitat
einer Gewerkschaft angehört, die solch ungerechten Regelungen zugestimmt hat oder

Die Tarifvertragspartner haben nicht vereinbart, dass der 1-Fach-Lehrer 2 Fächer für eine E11 unterrichten soll.


Zitat
sich einzelvertraglich mit der Geltung solch ungerechter Regelungen einverstanden erklärt hat.

Die einzelvertragliche Regelung besagt, dass der 1-Fach-Lehrer ein Fach zu unterrichten hat und dafür die Bezahlung nach E11 erhält.
Wenn er 2 Fächer angewiesen bekommt, kann er ablehnen, weil dies nicht seinem Vertrag entspricht. Führt er die Aufgaben aus, ist gem. Tariautomatik nach einer anderen Entgeltgruppe zu bezahlen.



Es mag dem Einen oder Anderen nicht gefallen, aber für die Umsetzung privater Rechte ist jeder selbst verantwortlich. Die Möglichkeiten habe ich genannt.

Deswegen auch die Aussage

Zitat
Solange es Menschen gibt, die das mit sich machen lassen, wird sich nichts ändern.
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