Autor Thema: Warum gilt "Bezahlung nach Tätigkeit, nicht nach Abschluss" nicht für Lehrer?  (Read 6214 times)

Buero 72

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Hallo,
kann mir jemand erklären, warum dieser Grundsatz, nach auszuübender Tätigkeit eingestuft zu sein, nicht für die Lehrerschaft gilt?
Betrifft jemanden in meiner Familie, als Seiteneinsteiger vor Jahren in die Berufsschule gewechselt und Bezahlung E11, alle machen dasselbe (ist ja bei Lehrern wirklich vergleichbar!) und einige bekommen wegen ihres Abschlusses vor XY Jahren die E13, er und einige andere nur E11. Müssten sie nicht nach (meiner) Tariflogik die E12 erhalten, weil eben das Studium nicht das "richtige" war? Qualifizierung nach Lehrer-QualiVO zum "Ein-Fach-Lehrer" ist erfolgt. Nun könnte er theoretisch noch ein zweites Fach draufsatteln, allerdings 2 Jahre lang 2 volle Tage zur Uni fahren, die Abminderungsstunden sind keine 2/5tel von 26 Unterrichtsstunden. D. h. er müsste die 2 Jahre Teilzeit beantragen, weil es anders nicht zu schaffen ist. Und hinterher würde er nix anderes tun als jetzt, nämlich als vollwertiger Lehrer unterrichten. Im Gegenteil, er macht nebenbei noch IT-Admin etc.
Das erschließt sich mir so gar nicht....
Alle Lehrpersonen machen auch "fremden" Fachunterricht (und arbeiten sich in den Ferien darin ein), da gibt es wirklich keinerlei Unterschiede, nur eben in der Bezahlung?

MoinMoin

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Bin kein Lehrer Fachmann aber pauschale Antwort:
Weil es so in der Entgeltordnung zwischen Lehrer und AG vereinbart wurde.
Hinweis:
Der Grundsatz gilt auch in den anderen Bereichen nicht so wie du es darstellst:
Wenn ein Bachelor Mensch eine Tätigkeit, für die ein Master in der EGO Voraussetzung ist, übertragen bekommt, dann ist er idR auch eine EG niedriger eingruppiert.


Buero 72

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Bin kein Lehrer Fachmann aber pauschale Antwort:
Weil es so in der Entgeltordnung zwischen Lehrer und AG vereinbart wurde.
Hinweis:
Der Grundsatz gilt auch in den anderen Bereichen nicht so wie du es darstellst:
Wenn ein Bachelor Mensch eine Tätigkeit, für die ein Master in der EGO Voraussetzung ist, übertragen bekommt, dann ist er idR auch eine EG niedriger eingruppiert.

Voraussetzung nicht erfüllt = eine E niedriger. meinte ich oben, hab es vielleicht nicht gut formuliert? Nach meiner Logik: E13, Voraussetzung nicht da - Einstufung in E12, nicht in E11?

MoinMoin

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Bin kein Lehrer Fachmann aber pauschale Antwort:
Weil es so in der Entgeltordnung zwischen Lehrer und AG vereinbart wurde.
Hinweis:
Der Grundsatz gilt auch in den anderen Bereichen nicht so wie du es darstellst:
Wenn ein Bachelor Mensch eine Tätigkeit, für die ein Master in der EGO Voraussetzung ist, übertragen bekommt, dann ist er idR auch eine EG niedriger eingruppiert.

Voraussetzung nicht erfüllt = eine E niedriger. meinte ich oben, hab es vielleicht nicht gut formuliert? Nach meiner Logik: E13, Voraussetzung nicht da - Einstufung in E12, nicht in E11?
Korrekt, sofern die Entgeltordnung nicht eine andere Vereinbarung hat und in Bereich Lehrer hat sie es so wie ich es verstanden habe.

DoB

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Hier wird man sich auf die Entgeltordnung Lehrkräfte S.8 ff beziehen. Da spricht man von A12, 12a und als äquivalent E11.

Buero 72

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Und kann mir das jemand erklären, warum das so unterschiedlich ist? Also woher kommt diese Entgeltordnung? Hat da mal wer die Stellen festgelegt und wer Pech hat, solche Stelle zu bekommen, wird eben geringer bezahlt bei derselben Tätigkeit? Anders kann ich mir das nicht erklären, weil wirklich alle Berufsschullehrer, außer die Fachleiter natürlich, tatsächlich dieselbe Tätigkeit machen?

MoinMoin

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Und kann mir das jemand erklären, warum das so unterschiedlich ist?
Evtl. weil sie sich an den Beamtengedöns was Laufbahnen etc. angeht orientiert?
Zitat
Also woher kommt diese Entgeltordnung?
Die wurde von den Gewerkschaften zusammen mit der TdL entwickelt.

DoB

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Bachelor => E 11
Master => E 12
Lehramsstudium => E13

Ich habe es hier vereinfach. Ganz genaus steht es in der Durchführungshinweisen der TdL zur EntgO Lehrer.

Ansonsten ist es wie MoinMoin schon schreibt. Man orinetiert sich an den Laufbahnen der verbeamteten Lehrer und hat danntarifliche Gegenstücke geschaffen.

Buero 72

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Hm, davon mal abgesehen, dass es bis vor kurzem bei uns kein verbeamtetes Lehrpersonal gab, kommt es einem doch so vor, als hätte man künstlich verschiedenen Stellenbewertungen geschaffen, um Geld zu sparen. Denn warum ausgerechnet die Lehrer nach Abschluss und nicht nach Tätigkeit bezahlt werden, erschließt sich mir eben nicht. 
Ja, es steht wohl so in der Entgelt-O, aber es ist und bleibt eben extrem unfair.
So als würde man in derselben Abteilung einige Referatsleiter mit E12 abspeisen, weil sie leider nur XY studiert haben, andere erhalten E14, weil sie das "richtige" studiert haben. Und das nach 25 Jahren im Job, wo das Ursprungsstudium nicht wirklich noch ausschlaggebend ist. Mit der Begründung: Es wurde eben so festgelegt, siehe Entgeltordnung. Tätigkeit bei allen dieselbe...
Oder eben von anderer Seite betrachtet: We darf festlegen, wie die Bezahlung in den schulen aussehen darf und wie viele E13-Lehrer und wie viele "Verlierer" es geben soll pro Schule. Dazu kommt, dass es die monatliche Ausgleichszahlung in unserem Bundesland für die Lehrer, die zu alt für die kürzliche Verbeamtungswelle waren, auch nur für die Lehrer mit E13 gibt, die weniger verdienen, bekommen - gar nichts. Da kann ich verstehen, dass unsere Freunde sich verars.... fühlen, wenn sie im Lehrerzimmer mit Kollegen zusammensitzen, die 800 Euro brutto mehr für dieselbe Arbeit bekommen.
 
« Last Edit: 20.06.2024 12:14 von Buero 72 »

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Hm, davon mal abgesehen, dass es bis vor kurzem bei uns kein verbeamtetes Lehrpersonal gab, kommt es einem doch so vor, als hätte man künstlich verschiedenen Stellenbewertungen geschaffen, um Geld zu sparen. Denn warum ausgerechnet die Lehrer nach Abschluss und nicht nach Tätigkeit bezahlt werden, erschließt sich mir eben nicht. 

offtopic: Das ist kein Thema, nur der Lehrer - leider. Dieses Thema war im Ing.-Bereich extrem verbreitet, insbesondere bei der Unterscheidung FH-TU/Uni. Der Gedanke Gleiches Geld für gleiche Arbeit ist ÖD noch lange nicht angekommen.

Casa

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https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2018/2019-2021_TV-L_Entgeltordnung_Lehrkraefte.pdf

S. 19, 20 Nr. 3



Für ein Fach sind ca. 4 Semester, also 2 Jahre vorgesehen. Insgesamt studiert ein Lehrer 5 Jahre zzgl. 2 Jahre Referendariat in Vollzeit.

Der Ein-Fach-Lehrer hat zwar ein Studium, welches nicht ausreicht, um 2 Fächer zu unterrichten. Er hat das Referendariat absolviert und wurde in Pädagogik nachqualifiziert. Bestenfalls fehlen ihm nur 2 Jahre ggü. einen 2-Fach-Lehrer.

Bei 2 Jahren Unterschied hinsichtlich der Bildungsvoraussetzung ist die Eingruppierung in E11 nun nicht unfair.
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Casa

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Zitat
offtopic: Das ist kein Thema, nur der Lehrer - leider. Dieses Thema war im Ing.-Bereich extrem verbreitet, insbesondere bei der Unterscheidung FH-TU/Uni. Der Gedanke Gleiches Geld für gleiche Arbeit ist ÖD noch lange nicht angekommen.

Der Lehrer mit 2 Fächern hat länger studiert und hat eine höhere Verwendungsbreite. Das darf nicht unberücksichtigt bleiben.
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Zitat
offtopic: Das ist kein Thema, nur der Lehrer - leider. Dieses Thema war im Ing.-Bereich extrem verbreitet, insbesondere bei der Unterscheidung FH-TU/Uni. Der Gedanke Gleiches Geld für gleiche Arbeit ist ÖD noch lange nicht angekommen.

Der Lehrer mit 2 Fächern hat länger studiert und hat eine höhere Verwendungsbreite. Das darf nicht unberücksichtigt bleiben.

Na, dann bin ich ja froh, dass "Ein-Fach-Lehrer" nicht aufgrund chronisch fehlender Lehrkräfte dauerhaft andere Fächer mit unterrichten. Sind ja schließlich gar nicht qualifiziert dafür.

Casa

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Zitat
Na, dann bin ich ja froh, dass "Ein-Fach-Lehrer" nicht aufgrund chronisch fehlender Lehrkräfte dauerhaft andere Fächer mit unterrichten. Sind ja schließlich gar nicht qualifiziert dafür.

Dann wäre zu überlegen, ob der E11-Lehrer entsprechend zu bezahlen ist.
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Buero 72

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Der Lehrer mit 2 Fächern hat länger studiert und hat eine höhere Verwendungsbreite. Das darf nicht unberücksichtigt bleiben.

Haha, der war gut! Das ist nur in der Theorie so! In der Praxis in den Berufsschulen, sprich im normalen Leben, macht NIEMAND eine Unterschied.