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TV-L Berechnung Zeitzuschläge

Berechnung
1 (50%)
Zeitzuschlag Sonntagsarbeit
1 (50%)

Stimmen insgesamt: 2

Autor Thema: Zeitzuschläge  (Read 3234 times)

Franzi89

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Zeitzuschläge
« am: 19.06.2024 14:46 »
Guten Tag,

wir hoffen hier auf eine logische Erklärung
("TV-L: § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit" bereits begutachtet) :-)

Zum Sachverhalt:
Meine Kollegin und ich waren am 09.06.2024 - 17:30 Uhr bis 10.06.2024 - 0:30 Uhr im Dienst (TV-L bis E9b).

Nun ist es so, dass meine Kollegin ca. 2h weniger angerechnet bekommen hat als ich.
Begründung von der Personalabteilung: Sie war in der Woche einen Tag krank und hat somit die wöchentliche Arbeitszeit nicht erreicht.

ist dies so korrekt?

Schon mal vielen Dank für die Informationen.

DoB

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Antw:Zeitzuschläge
« Antwort #1 am: 19.06.2024 14:54 »
Die Antwort der Perso kann nicht korrekt sein. Ein Tag Krank gilt als voll gearbeitet bzw. gearbeitet wie geplant.
Habt ihr keine abweichende Arbeitszeit heißt das der Tag ist mit 7:56 zu verbuchen, bei Teilzeit dann entsprechend der Vereinbarung. Habt ihr einen Dienstplan dann gilt die Zeit wie sie dort eingetragen ist.

Franzi89

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Antw:Zeitzuschläge
« Antwort #2 am: 19.06.2024 15:15 »
Es handelt sich hier um angeordnete Überstunden sowie Sonntags- und Nachtarbeit.

MoinMoin

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Antw:Zeitzuschläge
« Antwort #3 am: 19.06.2024 16:18 »
Und ihr seit beide Vollzeitkräfte?

Franzi89

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Antw:Zeitzuschläge
« Antwort #4 am: 19.06.2024 21:21 »
Hallo, nein, ich 38/40 und sie 32/40.
Hat dies auch Einfluss auf die Berechnung?

MoinMoin

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Antw:Zeitzuschläge
« Antwort #5 am: 20.06.2024 07:52 »
Hallo, nein, ich 38/40 und sie 32/40.
Hat dies auch Einfluss auf die Berechnung?
Ja, da erst die Zeiten ab 40h Überstunden sind.
8h angeordnete Mehrarbeit werden bei dir zu 6h Überstunden und bei ihr zu 0h Überstunden.
(so habe ich dieses asoziale Tarifmodell zumindest verstanden)

EDIT:§7 Absatz 7
Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
(§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich
festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden
Kalenderwoche ausgeglichen werden.

Capo

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Antw:Zeitzuschläge
« Antwort #6 am: 20.06.2024 08:40 »
Habt ihr Wechselschicht? Da wird bei der Definition von Überstunden nicht zwischen Teil und Vollbeschäftigten unterschieden. Zumindestens Lese ich das so.

$7(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die..
c) im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden.
angeordnet werden.

Was aber an der Aussage eurer Perso nichts ändert. Sie ist falsch. Wenn ich Dienstplanmäßig Arbeiten muss habe ich für die angegebene Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nicht aber für in diesen Zeitraum Angeordnete Überstunden.

Franzi89

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Antw:Zeitzuschläge
« Antwort #7 am: 20.06.2024 10:34 »
Hallo,

Danke schon mal für die vielen Hinweise.
Reguläre Arbeitszeit ist von Mo-Fr (Sonntag war Ausnahme für die Wahl).

Laut Personalabteilung wurde nun noch mal auf § 8 "Ausgleich für Sonderformen der Arbeit" hingewiesen.
Dort steht:
(1) 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge.
Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde ...

Augenmerk liegt hier auf tatsächliche Arbeitsleistung.

MoinMoin

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Antw:Zeitzuschläge
« Antwort #8 am: 20.06.2024 10:39 »
Hallo,

Danke schon mal für die vielen Hinweise.
Reguläre Arbeitszeit ist von Mo-Fr (Sonntag war Ausnahme für die Wahl).

Laut Personalabteilung wurde nun noch mal auf § 8 "Ausgleich für Sonderformen der Arbeit" hingewiesen.
Dort steht:
(1) 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge.
Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde ...

Augenmerk liegt hier auf tatsächliche Arbeitsleistung.
Korrekt und entsprechend dem Beispiel oben hat der eine halt 0 Überstunden und entsprechende Zeitzuschläge für diese Stunden, der andere 6 Überstunden und entsprechende Zeitzuschläge.
beide bekommen aber den Sonntagszuschalg von 25% auf die 8h