Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zeitzuschläge
MoinMoin:
--- Zitat von: Franzi89 am 19.06.2024 21:21 ---Hallo, nein, ich 38/40 und sie 32/40.
Hat dies auch Einfluss auf die Berechnung?
--- End quote ---
Ja, da erst die Zeiten ab 40h Überstunden sind.
8h angeordnete Mehrarbeit werden bei dir zu 6h Überstunden und bei ihr zu 0h Überstunden.
(so habe ich dieses asoziale Tarifmodell zumindest verstanden)
EDIT:§7 Absatz 7
Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
(§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich
festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden
Kalenderwoche ausgeglichen werden.
Capo:
Habt ihr Wechselschicht? Da wird bei der Definition von Überstunden nicht zwischen Teil und Vollbeschäftigten unterschieden. Zumindestens Lese ich das so.
$7(8) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die..
c) im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden.
angeordnet werden.
Was aber an der Aussage eurer Perso nichts ändert. Sie ist falsch. Wenn ich Dienstplanmäßig Arbeiten muss habe ich für die angegebene Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nicht aber für in diesen Zeitraum Angeordnete Überstunden.
Franzi89:
Hallo,
Danke schon mal für die vielen Hinweise.
Reguläre Arbeitszeit ist von Mo-Fr (Sonntag war Ausnahme für die Wahl).
Laut Personalabteilung wurde nun noch mal auf § 8 "Ausgleich für Sonderformen der Arbeit" hingewiesen.
Dort steht:
(1) 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge.
Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde ...
Augenmerk liegt hier auf tatsächliche Arbeitsleistung.
MoinMoin:
--- Zitat von: Franzi89 am 20.06.2024 10:34 ---Hallo,
Danke schon mal für die vielen Hinweise.
Reguläre Arbeitszeit ist von Mo-Fr (Sonntag war Ausnahme für die Wahl).
Laut Personalabteilung wurde nun noch mal auf § 8 "Ausgleich für Sonderformen der Arbeit" hingewiesen.
Dort steht:
(1) 1Beschäftigte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge.
Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde ...
Augenmerk liegt hier auf tatsächliche Arbeitsleistung.
--- End quote ---
Korrekt und entsprechend dem Beispiel oben hat der eine halt 0 Überstunden und entsprechende Zeitzuschläge für diese Stunden, der andere 6 Überstunden und entsprechende Zeitzuschläge.
beide bekommen aber den Sonntagszuschalg von 25% auf die 8h
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version