Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wiederanstellung im TV-L bei altem Arbeitgeber
Ragna:
Hallo und Danke für die Aufnahme ins Forum!
Ich habe auch gleich eine Frage zur Wiedereinstellung bei meinem alten Arbeitgeber und schildere kurz die Situation:
Ich war von 10/2014 in Entgeltgruppe 13 TV-L beim Freistaat Bayern beschäftigt, dabei immer als wissenschaftliche Mitarbeiterin in befristeten Verträgen („übrige“ Stunden von BeamtInnen, Projektverträge). Diese verschiedenen Verträge hatte ich (stets nahtlos und mit Zweckgrund befristet) bis 03/2023 inne und kam so in meiner Entgeltgruppe 13 von Stufe 1 auf Stufe 4. Nach Auslaufen der Projektfinanzierung habe ich den Arbeitgeber im März 2023 verlassen, also bereits vor über einem Jahr Stand heute.
Im April 2024 habe ich eine neue Stelle (also auch wieder nahtlos anschließend) im TVÖD Kommune angetreten und auch dort überwiegend wissenschaftlich gearbeitet, allerdings nur in Entgeltgruppe 10 (die kommunale Struktur hat keine 13 hergegeben). Beim Wechsel in den TVÖD wurde mir die Vorerfahrung im TV-L auf den Tag genau angerechnet und ich durfte in Stufe 4 (die ich bei Verlassen des TV-L erreicht hatte) anfangen. Durch die taggenaue Anrechnung bin ich seit 1.1.2024 jetzt sogar in Stufe 5.
Im Februar habe ich mich auf eine feste, unbefristete Stelle als wissenschaftliche Referentin (E13, gleich wie vorher) bei meinem alten Arbeitgeber beworben und die Zusage im März erhalten. Nachdem sich jetzt vertragsmäßig ewig nichts getan hat, habe ich gestern die Mitteilung erhalten, dass ich voraussichtlich in Stufe 1 eingestellt werde, da meine Tätigkeit im Haus mehr als ein Jahr zurückliegt. Das kann m.E. so nicht rechtens sein, da ich ja (in den allermeisten Belangen) dieselbe Tätigkeit wie zwischen 2014 und 2023 ausführen werde. Das würde für mich bedeuten, dass es mindestens Stufe 2, wenn nicht sogar Stufe 3, sein müsste. Ich bringe ja die entsprechende Vorerfahrung von fast 9 Jahren mit.
Nach einem längeren Telefonat mit der Personalstelle wurde jetzt ein Tätigkeitsbericht angefordert, in dem ich nachweisen soll, dass ich in den nicht ganz anderthalb Jahren im TVÖD Entgeltgruppe 10 wissenschaftlich gearbeitet habe (ist in Arbeit). Ich werte das jetzt zunächst als entgegenkommenden Schritt und warte ab, was mir dann angeboten wird.
Fest steht für mich, dass ich die massive Verschlechterung bei Stufe 1 nicht tragen würde und den Vertrag ablehnen würde. Auch wenn die Stelle generell mit Möglichkeit auf eine Verbeamtung angelegt ist, würde es ja doch einen nicht unerheblichen Zeitraum mit finanzieller Verschlechterung bedeuten.
Kann jemand von einer ähnlichen Situation berichten?
Ist es rechtens, dass ich alle meine Stufen verliere? Oder ist es gar üblich, dass der TV-L die Zeit im TVÖD nicht mitrechnet?
Ist es möglich, dass ich meine aktuelle Stufe (5) behalte? Oder soll ich mich gegebenenfalls mit Stufe 2 oder 3 zufrieden geben? Was liegt hier im Ermessen des Arbeitgebers und wo sind ihm die Hände gebunden?
Kann eine Anrechnung der Zeit in TVÖD Entgeltgruppe 10 bei Nachweise wissenschaftlicher Arbeit überhaupt funktionieren?
Vielen Dank für Antworten und Diskussion im Voraus! Ich bin aktuell echt etwas ratlos und lese mich durch sämtliche Vorschriften.
Beste Grüße
MX
E15TVL:
Anspruch besteht nur auf Stufe 1, da die einschlägige Berufserfahrung (E 13 Tätigkeiten) zu lange zurückliegt. Tätigkeiten einer niedrigen Entgeltgruppe (z. B. die E 10 Tätigkeiten bei der Kommune) sind regelmäßig keine einschlägige Berufserfahrung.
Allerdings kannst Du versuchen die bisherigen Erfahrungen als förderliche Zeiten gem. § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L einzubringen. Das ist aber 1.) Verhandlungssache (kann-Regelung) und müsste 2.) zwingend vor Vertragsabschluss passieren.
--- Zitat von: Ragna am 19.06.2024 17:25 ---Ich bin aktuell echt etwas ratlos und lese mich durch sämtliche Vorschriften.
--- End quote ---
Der TV-L ist hierfür absolut ausreichend ;)
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12_VT_komprimiert.pdf
knopper:
lol na klasse das ist echt ein Witz!
Dann wird das offenbar überall so gemacht.
Geht mir leider im Moment genauso...schon fast auf Stufe 3 in E8 gewesen und nun wieder Stufe 1 in E9, weil "ist ja eine höher".
Das kann es doch aber wirklich nicht sein, dass hier jegliche Berufserfahrung komplett gestrichen wird und man in eine neue Entgeltgruppe wie ein Berufsfänger einsteigt.
Was ist denn bspw. im folgenden (theoretischem Fall)l wenn jemand über Jahre hinweg, immer langsam eine Entgeltgruppe höher steigt.... hat z.b. in E8 schon Stufe 4 (7 Jahre), dann E9 Stufe 3 (z.b. 4 Jahre), dann in E10 Stufe 2 (2 Jahre), dann E11 Stufe 3 (5 Jahre), und letztendlich wieder Stufe 1 in E12, wo er dann wieder 7 Jahre bis Stufe 4 braucht.
So... nun sind 25 Jahre vergangen, fast ein halbes Berufsleben, er wurde 4 mal wieder in Stufe 1 gesetzt, d.h weniger Geld, und hat trotz der langen Berufserfahrung nun erst wieder die Stufe 4 erreicht...
Also gerecht ist was anderes ;D
Irgendwie muss es doch einen Weg geben das ganze zumindest zu verkürzen bzw. gleich höher einzusteigen, TVL hin oder her. Lohnt es sich denn zu klagen, oder ist der TVL wirklich so wasserdicht dass man im Prinzip nie recht bekommt?
clarion:
Das mit den nicht stufengleichen Aufstiegen ist wasserdicht!
Klagen haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn deine auszuübende Tätigkeit nicht der Bezahlung entspricht oder entsprochen hat. Die Bezahlung richtet sich nicht nach Gutsherren-Art oder nach dem zufälligerweise vorhandenen Budget, sondern richtet sich allein nach den Tätigkeiten, die man Dir überträgt.
Knopper, gerade Du könntest evtl. schon von Anfang an, in der E9 gewesen sein.
Ragna:
--- Zitat von: E15TVL am 19.06.2024 21:44 ---Anspruch besteht nur auf Stufe 1, da die einschlägige Berufserfahrung (E 13 Tätigkeiten) zu lange zurückliegt. Tätigkeiten einer niedrigen Entgeltgruppe (z. B. die E 10 Tätigkeiten bei der Kommune) sind regelmäßig keine einschlägige Berufserfahrung.
Allerdings kannst Du versuchen die bisherigen Erfahrungen als förderliche Zeiten gem. § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L einzubringen. Das ist aber 1.) Verhandlungssache (kann-Regelung) und müsste 2.) zwingend vor Vertragsabschluss passieren.
--- Zitat von: Ragna am 19.06.2024 17:25 ---Ich bin aktuell echt etwas ratlos und lese mich durch sämtliche Vorschriften.
--- End quote ---
Der TV-L ist hierfür absolut ausreichend ;)
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12_VT_komprimiert.pdf
--- End quote ---
Danke für die Antwort.
Ich habe es in der Art befürchtet und werde jetzt zum einen versuchen, meine wissenschaftliche Tätigkeit in der niedrigeren Entgeltgruppe in der Kommune darzustellen. Im Wesentlichen habe ich da ja auch nichts anderes als im zukünftigen Job gemacht, einzig die kommunale Tarifstruktur gab nicht mehr her als ne 10er. Ich mache mir da tatsächlich kaum Hoffnung, dass es als förderlich angerechnet wird, aber einen Versuch ist es wert.
Und da ich im neuen Job quasi meinen alten einfach fortführe (auch wenn er mehr als 1 Jahr zurückliegt), werde ich an der Stelle versuchen, die Berufserfahrung als einschlägig oder mindestens als förderlich anrechnen zu lassen. Zumindest Stufe 3 würde ich mir schon erhoffen, nachdem ich dieselbe Tätigkeit 9 Jahre gemacht habe.
Es ist irgendwie schon absurd, dass ich wegen der über 1 Jahr dauernden Unterbrechung plötzlich von (fast) ganz oben nach ganz unten fallen soll. Ich werde definitiv keinen Vertrag mit Stufe 1 unterschreiben. Ich verdiene aktuell in der Kommune mehr als auf E13 mit Stufe 5. Wenn sie mich haben möchten, sollen sie den rechtlichen Rahmen ausschöpfen. Und das VOR Vertragsabschluss.
Für weitere Antworten bin ich dankbar und ich schreibe definitiv rein, was im Endeffekt rausgekommen ist.
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