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Wiederanstellung im TV-L bei altem Arbeitgeber

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E15TVL:

--- Zitat von: VFA West am 20.06.2024 18:09 ---
--- Zitat von: E15TVL am 20.06.2024 13:16 ---Der Satz 3 bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse zu anderen Arbeitgebern - das ist hier nicht gegeben.

--- End quote ---
Nein, es wurde mal in einem Kommentar oder einem Urteil festgelegt, dass die einschlägige BE beim selben AG wie die einschlägige BE bei anderen AG zu werten ist. Alles andere wäre auch vollkommen absurd.

--- End quote ---
Bitte her damit.

VFA West:

--- Zitat von: E15TVL am 21.06.2024 07:49 ---
--- Zitat von: VFA West am 20.06.2024 18:09 ---
--- Zitat von: E15TVL am 20.06.2024 13:16 ---Der Satz 3 bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse zu anderen Arbeitgebern - das ist hier nicht gegeben.

--- End quote ---
Nein, es wurde mal in einem Kommentar oder einem Urteil festgelegt, dass die einschlägige BE beim selben AG wie die einschlägige BE bei anderen AG zu werten ist. Alles andere wäre auch vollkommen absurd.

--- End quote ---
Bitte her damit.

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https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.mf.niedersachsen.de/download/74730/TV-L_16_und_17_-_Stand_25.01.2013.pdf&ved=2ahUKEwjYzNWPvfCGAxUj2wIHHYiKAWMQFnoECB4QAQ&usg=AOvVaw32hSfnuxZsGuSosBD0zTMQ

Erster Absatz auf Seite 6.

MoinMoin:
Dort wird nur klargestellt, dass die eB beim gleichem AG nicht schlechter, als die beim anderen AG betrachtet werden darf.
Sprich, wenn du eB beim gleichem AG von Stufe 5 hast und wieder eingestellt wirst und nicht mehr als ein halbes Jahr dazwischen liegt, dann wirst du in Stufe 5 eingestellt (darauf hast du dann einen Anspruch).
Wenn zu viel Zeit zwischen den Verträgen ist, dann Stufe 3, so wie wenn es du vorher bei einem anderem AG eingestellt warst.
Förderliche Zeiten sind davon unberührt.

VFA West:

--- Zitat von: E15TVL am 20.06.2024 13:16 ---Der Satz 3 bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse zu anderen Arbeitgebern - das ist hier nicht gegeben.

--- End quote ---
Es ist egal, ob die Zeiten nach Satz 3 beim selben oder bei einem anderen AG zurückgelegt wurden. Darum ging es mir.

MoinMoin:

--- Zitat von: VFA West am 23.06.2024 12:27 ---
--- Zitat von: E15TVL am 20.06.2024 13:16 ---Der Satz 3 bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse zu anderen Arbeitgebern - das ist hier nicht gegeben.

--- End quote ---
Es ist egal, ob die Zeiten nach Satz 3 beim selben oder bei einem anderen AG zurückgelegt wurden. Darum ging es mir.

--- End quote ---
Und mit ging es darum, den Unterschied zwischen Satz 2 und 3 zu verdeutlichen.

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