Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wiederanstellung im TV-L bei altem Arbeitgeber
MoinMoin:
Und § 16 Abs. 2 S. 3 gilt, somit liegt einschlägige BE vor und die Stufe 3 zu gewähren und zur Not einklagbar.
Oder?
E15TVL:
Der Satz 3 bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse zu anderen Arbeitgebern - das ist hier nicht gegeben.
MoinMoin:
Insofern @Ragna, ist es ein bodenlose Frechheit, dass man dir nicht die Stufe 3 zugesagt hat, da deis dir zusteht und du solltest klipp und klar die Stufe 5 fordern und bekommen (können) via förderliche Zeiten.
Wir stellen grundsätzlich unter Berücksichtigung von förderlichen Zeiten ein und es fordern bei uns auch alle Bewerber entsprechend die Anerkennung ihrer Zeiten im VG ein (wobei man es ihnen teilweise in den Mund legen muss, da sie nichts davon wissen)
VFA West:
--- Zitat von: E15TVL am 20.06.2024 13:16 ---Der Satz 3 bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse zu anderen Arbeitgebern - das ist hier nicht gegeben.
--- End quote ---
Nein, es wurde mal in einem Kommentar oder einem Urteil festgelegt, dass die einschlägige BE beim selben AG wie die einschlägige BE bei anderen AG zu werten ist. Alles andere wäre auch vollkommen absurd.
Sofern es sich wirklich um die identischen Tätigkeiten wie damals (E13) handelt, dann besteht ein Anspruch auf Zuordnung zur Stufe 3 (3 Jahre werden angerechnet). Die Stufenlaufzeit beginnt von Neuem.
Sollten aber insgesamt 10 Jahre erfüllt sein, dann kann mit einem Mix aus Zeiten einer einschlägigen BE (3 Jahre aus der früheren E13-Tätigkeit) und den weiteren als förderliche Zeiten (7 Jahre) angerechneten Zeiten eine Zuordnung zur Stufe 4 erfolgen. Die Stufenlaufzeit beginnt von Neuem.
MoinMoin:
--- Zitat von: VFA West am 20.06.2024 18:09 ---
--- Zitat von: E15TVL am 20.06.2024 13:16 ---Der Satz 3 bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse zu anderen Arbeitgebern - das ist hier nicht gegeben.
--- End quote ---
Nein, es wurde mal in einem Kommentar oder einem Urteil festgelegt, dass die einschlägige BE beim selben AG wie die einschlägige BE bei anderen AG zu werten ist. Alles andere wäre auch vollkommen absurd.
--- End quote ---
Also ich sehe es nicht als absurd an, wenn man sagt, haste eb beim gleichem AG bekommst du mehr als Stufe 3, haste den ag länger nicht gesehen, dann ist bei 3 Schluss.
Aber wenn es Urteile gibt, dann bitte her damit.
Im AN Markt eh alles irrelevant, da man grundsätzlich dämlich oder in einer Zwangslage ist, wenn man nicht sämtliche förderliche Zeiten sich anerkennen lässt.
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