Hallo und Danke für die Aufnahme ins Forum!
Ich habe auch gleich eine Frage zur Wiedereinstellung bei meinem alten Arbeitgeber und schildere kurz die Situation:
Ich war von 10/2014 in Entgeltgruppe 13 TV-L beim Freistaat Bayern beschäftigt, dabei immer als wissenschaftliche Mitarbeiterin in befristeten Verträgen („übrige“ Stunden von BeamtInnen, Projektverträge). Diese verschiedenen Verträge hatte ich (stets nahtlos und mit Zweckgrund befristet) bis 03/2023 inne und kam so in meiner Entgeltgruppe 13 von Stufe 1 auf Stufe 4. Nach Auslaufen der Projektfinanzierung habe ich den Arbeitgeber im März 2023 verlassen, also bereits vor über einem Jahr Stand heute.
Im April 2024 habe ich eine neue Stelle (also auch wieder nahtlos anschließend) im TVÖD Kommune angetreten und auch dort überwiegend wissenschaftlich gearbeitet, allerdings nur in Entgeltgruppe 10 (die kommunale Struktur hat keine 13 hergegeben). Beim Wechsel in den TVÖD wurde mir die Vorerfahrung im TV-L auf den Tag genau angerechnet und ich durfte in Stufe 4 (die ich bei Verlassen des TV-L erreicht hatte) anfangen. Durch die taggenaue Anrechnung bin ich seit 1.1.2024 jetzt sogar in Stufe 5.
Im Februar habe ich mich auf eine feste, unbefristete Stelle als wissenschaftliche Referentin (E13, gleich wie vorher) bei meinem alten Arbeitgeber beworben und die Zusage im März erhalten. Nachdem sich jetzt vertragsmäßig ewig nichts getan hat, habe ich gestern die Mitteilung erhalten, dass ich voraussichtlich in Stufe 1 eingestellt werde, da meine Tätigkeit im Haus mehr als ein Jahr zurückliegt. Das kann m.E. so nicht rechtens sein, da ich ja (in den allermeisten Belangen) dieselbe Tätigkeit wie zwischen 2014 und 2023 ausführen werde. Das würde für mich bedeuten, dass es mindestens Stufe 2, wenn nicht sogar Stufe 3, sein müsste. Ich bringe ja die entsprechende Vorerfahrung von fast 9 Jahren mit.
Nach einem längeren Telefonat mit der Personalstelle wurde jetzt ein Tätigkeitsbericht angefordert, in dem ich nachweisen soll, dass ich in den nicht ganz anderthalb Jahren im TVÖD Entgeltgruppe 10 wissenschaftlich gearbeitet habe (ist in Arbeit). Ich werte das jetzt zunächst als entgegenkommenden Schritt und warte ab, was mir dann angeboten wird.
Fest steht für mich, dass ich die massive Verschlechterung bei Stufe 1 nicht tragen würde und den Vertrag ablehnen würde. Auch wenn die Stelle generell mit Möglichkeit auf eine Verbeamtung angelegt ist, würde es ja doch einen nicht unerheblichen Zeitraum mit finanzieller Verschlechterung bedeuten.
Kann jemand von einer ähnlichen Situation berichten?
Ist es rechtens, dass ich alle meine Stufen verliere? Oder ist es gar üblich, dass der TV-L die Zeit im TVÖD nicht mitrechnet?
Ist es möglich, dass ich meine aktuelle Stufe (5) behalte? Oder soll ich mich gegebenenfalls mit Stufe 2 oder 3 zufrieden geben? Was liegt hier im Ermessen des Arbeitgebers und wo sind ihm die Hände gebunden?
Kann eine Anrechnung der Zeit in TVÖD Entgeltgruppe 10 bei Nachweise wissenschaftlicher Arbeit überhaupt funktionieren?
Vielen Dank für Antworten und Diskussion im Voraus! Ich bin aktuell echt etwas ratlos und lese mich durch sämtliche Vorschriften.
Beste Grüße
MX