Guten Morgen zusammen,
ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich bin Angestellte in NRW und aktuell bekomme ich TV-L 9a. Bin also quasi am Ende von dem was man im "mittleren Dienst" bekommt. Nun führe ich schon seit einiger Zeit Tätigkeiten nach EG 10 aus. Ich bekomme eine Zulage nach TV-L 9 b. Die Tätigkeiten sind aber nicht vorübergehend, sondern dauerhaft.
Nun soll es so sein, dass ich nur entsprechend eingruppiert werden kann nach entsprechender Qualifizierungsmaßnahme. Also zum Beispiel Angestelltenlehrgang II oder Betriebswirt. Nicht dass ich das nicht gern tun würde, aber familiär ist das für mich nahezu nicht zu machen.
Gibt es da noch andere Möglichkeiten oder muss diese Qualifizierung immer gemacht werden?