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Jahressonderzahlung bei Kündigung

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smartiebob:
Nehmen wir an, dass jemand nach TVöd Bund 9b bezahlt wird und seinen Arbeitgeber Ende September des Jahres wechselt. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine Bundesbehörde. Wird die Person vom alten Arbeitgeber einen Teil der Jahressonderzahlung (also von Januar bis September) bekommen? Wie viel wäre das?

Welche weiteren finanziellen Aspektes sind beim Arbeitgeberwechsel im Oktober zu beachten?

Vielen Dank im Voraus!

MoinMoin:

--- Zitat von: smartiebob am 20.06.2024 15:48 ---Nehmen wir an, dass jemand nach TVöd Bund 9b bezahlt wird und seinen Arbeitgeber Ende September des Jahres wechselt. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine Bundesbehörde. Wird die Person vom alten Arbeitgeber einen Teil der Jahressonderzahlung (also von Januar bis September) bekommen? Wie viel wäre das?

--- End quote ---
0 €

JSZ gibt es nur von dem tvöd AG, bei dem man am 2.12. angestellt ist

smartiebob:
Oh nein, welch ein herber Verlust  :-[

Also würde es Sinn machen so früh wie möglich im Jahr zu wechseln, um anteilig noch Beträge vom neuen Arbeitgeber zu bekommen?
Gibt es weitere finanzielle Verluste die hier beachtet werden sollten spielen?

Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!

McOldie:
Maßgeblich ist der 1. Dezember :)
Hier findet aber offenbar kein Arbeitgeberwechsel statt, denn es wird nur das Ministerium gewechselt. Arbeitgeber bleibt offenbar der bund der Bund, so dass der Anspruch bei 12/12-tel bleibt und im November ausgezahlt wird

smartiebob:
Vielen Dank, es wird gewechselt von einer Bundesbehörde zur anderen, wobei die beiden Bundesbehörden unterschiedlichen Bundesministerien unterstehen.
Das bedeutet also, dass ich die Jahressonderzahlung im vollen Umfang erhalte? 

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