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Jahressonderzahlung bei Kündigung

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McOldie:
Ich gehe einmal davon aus, dass als Arbeitgeber im Arbeitsvertag der Bund (=Bundesregierung) genannt ist.

Organisator:

--- Zitat von: smartiebob am 20.06.2024 16:43 ---Vielen Dank, es wird gewechselt von einer Bundesbehörde zur anderen, wobei die beiden Bundesbehörden unterschiedlichen Bundesministerien unterstehen.
Das bedeutet also, dass ich die Jahressonderzahlung im vollen Umfang erhalte?

--- End quote ---
Ja, wenn du deinen Arbeitgeber eben nicht - wie im Eingangspost erwähnst - wechselt. Bleibt die Bundesrepublik dein Arbeitgeber ändert sich auch nichts am Arbeitsverhältnis und der Jahressonderzahlung.

VFA West:
Du erhälst 12/12 der JSZ. Grundlage (auch für die Berechnung) ist der Arbeitsvertrag, der am 01.12.24 besteht.

smartiebob:
Vielen herzlichen Dank an alle.

MoinMoin:
Ich bin immer wieder begeistert, das die einen grundsätzlich Glauben, dass sie den AG wechseln, wenn sie von einer Behörde zur anderen wechseln und die anderen glauben, dass sie keinen AG wechsel haben, wenn sie im gleichem Tarifsystem bleiben.

Also immer gucken, was oben im Vertrag steht!

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