Autor Thema: Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?  (Read 11828 times)

justme

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Hallöchen,

ich habe mich auf eine Stellenanzeige mit der Angabe "Vergütung nach TVÖD SuE S3" beworben und
einen Arbeitsvertrag mit ebendieser Eingruppierung erhalten.

Nun ist 3 Monate vor dem Stufenaufstieg wohl aufgefallen, dass ich eigentlich nur in S2 eingruppiert werden
darf wegen fehlender Qualifikation. Nun soll ich eine Nebenabrede unterzeichnen, die mir einen Stufenaufstieg verbietet.

Ich frage mich nun schon, warum man die fehlende Qualifikation nicht bei dem Einstellungsgespräch oder aber spätestens bei der Ausstellung des Arbeitsvertrages hätte feststellen müssen.

Ich fühle mich hier ehrlich gesagt hinters Licht geführt - ist das nicht wie "gekauft wie gesehen"? Das war schließlich so ausgeschrieben und ich habe vollumfänglich über meine Qualifikationen informiert. Welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen lieben Dank für eine Einschätzung.


Tagelöhner

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #1 am: 22.06.2024 17:53 »
Unterschreib halt einfach nicht und warte ob die "kompetente" Personalabteilung dann mit Änderungskündigung droht  ;D

justme

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #2 am: 23.06.2024 14:19 »
ja, damit wurde schon in der Nebenabrede gedroht. Das kommt sicherlich.
Nur, was dann?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #3 am: 23.06.2024 14:35 »
Du kannst dich doch darauf berufen, dass du als sonstiger Beschäftigter anerkannt wurdest.
Dann wäre bei S3 Tätigkeiten die Eingruppierung in S3 auch korrekt.  8)


McOldie

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #4 am: 23.06.2024 16:06 »
Ich vermute einmal, dass es sich beim Arbeitgeber um einen freien Träger handelt, der in Anlehnung an den TVöD. Eine Nebenabrede, mit der vereinbart wird, dass Stufenaufstiege nicht stattfinden, verstößt gegen das Tarifrecht, d.h. ein tarifgebundener Arbeitgeber darf derartiges nicht vereinbaren.
Die Frage ist, ob der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung zum Zwecke der korrigierenden Rückgruppierung in die Entgeltgruppe S 2 in einem Rechtsstreit Erfolg hätte, kann durchaus bezweifelt werden.
Ich würde hier keine Nebenabrede unterschreiben.

justme

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #5 am: 23.06.2024 19:11 »
Du kannst dich doch darauf berufen, dass du als sonstiger Beschäftigter anerkannt wurdest.
Dann wäre bei S3 Tätigkeiten die Eingruppierung in S3 auch korrekt.  8)



ja, das habe ich tatsächlich vor. Aber ich das können die ja sicherlich auch abschmettern...

Lustig ist, dass in der Ausschreibung eben faktisch ein "sonstiger Beschäftigter" gesucht wurde - kein Wort von staatlich annerkannter Erzieher u.ä. nur eben "Erfahrung im Umgang mit Kindern" etc. was allgemeines. 
In der Nebenabrede wird mir jetzt vorgeworfen, ich wäre keine Kinderpflegerin, Sozialassistent etc....mit staatlicher Anerkennung, daher Unterschrift auf die Nebenabrede oder Rückgruppierung.

Also für mich ist das willkür. Zumal denke ich, es hängt mit den kürzeren Stufenlaufzeiten ab 01.10.24 zusammen.
Da wirds für die Stadt teuer ....

 

justme

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #6 am: 23.06.2024 19:15 »
Ich vermute einmal, dass es sich beim Arbeitgeber um einen freien Träger handelt, der in Anlehnung an den TVöD. Eine Nebenabrede, mit der vereinbart wird, dass Stufenaufstiege nicht stattfinden, verstößt gegen das Tarifrecht, d.h. ein tarifgebundener Arbeitgeber darf derartiges nicht vereinbaren.
Die Frage ist, ob der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung zum Zwecke der korrigierenden Rückgruppierung in die Entgeltgruppe S 2 in einem Rechtsstreit Erfolg hätte, kann durchaus bezweifelt werden.
Ich würde hier keine Nebenabrede unterschreiben.

Es ist ein kommunaler Träger (Stadtverwaltung). Verstößt der AG gegen das Tarifrecht, wenn der Stufenaufstieg verweigert wird?

Für mich alles sehr verwirrend. Ich komme aus der freien Wirtschaft. Das was im Arbeitsvertrag steht ist bindend. Hier kann der AG doch machen was er will...

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #7 am: 23.06.2024 19:47 »
Naja, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Nennung im Arbeitsvertrag hat dabei nur deklaratorischen Charakter, ändert also die eigentliche Rechtslage nicht, die da lautet:  TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Wenn der AG tarifgebunden ist, ist eine derartige Nebenabrede nicht möglich, wie McOldie schon schrieb.

justme

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #8 am: 24.06.2024 13:10 »
Vielen Dank für Eure Antworten.

Naja, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Nennung im Arbeitsvertrag hat dabei nur deklaratorischen Charakter, ändert also die eigentliche Rechtslage nicht, die da lautet:  TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Wenn der AG tarifgebunden ist, ist eine derartige Nebenabrede nicht möglich, wie McOldie schon schrieb.

Ich ärger mich nur, dass in der Ausschreibung KEIN Fachpersonal gesucht wird, mit einer S3 inseriert wird, das auch so im Arbeitsvertrag steht und dann nach ein paar Monaten gesagt wird, dass man kein Fachpersonal ist und auf S3/1 "festgeklebt" wird, da man ja eigentlich eine S2 ist.

Gibt es so etwas öfter? Ist das nicht wilkür?

McOldie

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #9 am: 24.06.2024 13:33 »
Du hast hier folgende Möglichkeiten:
1. Du ärgest dich und läßt dir trotzdem das Vorgehen deines Arbeitgebers gefallen.
2. Du unterschreibst die Nebenabrede nicht und läßt es auf eine Änderungskündigung ankommen, gegen die du dann arbeitsgerichtlich vorgehst (mE. nicht ohne Erfolgsaussichten)
3. Du kündigst selbst, weil du nicht mehr mit diesem Arbeitgeber zusammen arbeiten möchstest.

IrisT

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #10 am: 24.06.2024 13:37 »
Die Frage wäre auch, welche Tätigkeit dir übertragen wurde. Möglicherweise bis aufgrund der Tätigkeit sogar höher eingruppiert.
Was steht denn im Vertrag für eine Tätigkeit?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #11 am: 24.06.2024 13:54 »
Möglicherweise wurden auch Tätigkeiten der S3 übertragen und man ist in der S2 eingruppiert, wegen fehlender Voraussetzung in der Person.
Und wenn im AV drin steht, es werden Tätigkeiten der S3 übertragen, dann bräuchte der Personaler nichts weiter zu machen als die korrekte Bezahlung anzuordnen.
Und nichts mit komischen Vertragsänderungen....

justme

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #12 am: 25.06.2024 14:35 »
Möglicherweise wurden auch Tätigkeiten der S3 übertragen und man ist in der S2 eingruppiert, wegen fehlender Voraussetzung in der Person.
Und wenn im AV drin steht, es werden Tätigkeiten der S3 übertragen, dann bräuchte der Personaler nichts weiter zu machen als die korrekte Bezahlung anzuordnen.
Und nichts mit komischen Vertragsänderungen....


..und die korrekte Bezahlung wäre dann nach S3, oder?

...ähm, ich dachte, ich werde als "sonstiger Beschäftigter" anerkannt, wenn das ganze erst nach 9 Monaten auffällt. Außerdem war in der Stellenanzeige keine Fachkraft o.ä. gefordert, sondern eine wohl unter "Sonstiger Beschäftigter"dann fallende Person.

Danke Euch allen schon mal.

Casa

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #13 am: 25.06.2024 15:01 »
Zitat
Die Nennung im Arbeitsvertrag hat dabei nur deklaratorischen Charakter, ändert also die eigentliche Rechtslage nicht, die da lautet:  TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.


Ich bin mir nicht sicher, ob die Beschränkung auch "nach oben" gegeben ist.


Ich würde nicht unterzeichnen und abwarten.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
« Antwort #14 am: 26.06.2024 09:26 »
Möglicherweise wurden auch Tätigkeiten der S3 übertragen und man ist in der S2 eingruppiert, wegen fehlender Voraussetzung in der Person.
Und wenn im AV drin steht, es werden Tätigkeiten der S3 übertragen, dann bräuchte der Personaler nichts weiter zu machen als die korrekte Bezahlung anzuordnen.
Und nichts mit komischen Vertragsänderungen....


..und die korrekte Bezahlung wäre dann nach S3, oder?

...ähm, ich dachte, ich werde als "sonstiger Beschäftigter" anerkannt, wenn das ganze erst nach 9 Monaten auffällt. Außerdem war in der Stellenanzeige keine Fachkraft o.ä. gefordert, sondern eine wohl unter "Sonstiger Beschäftigter"dann fallende Person.
Wenn du ein "sonstiger Beschäftigter" bist, dann S3 wenn nicht dann S2.
Es müsste also jemand feststellen, dass du diese Fähigkeiten die zum sB führen hast.
Im Zweifel das ArbG.
Oder der AG hat eine großzügige Rechtsmeinung.
Nur weil weil keine Fachkraft gefordert wurde oder das man erst 9 Monate brauchte um irgendwas festzustellen wird man nicht zum sB.