Ich vermute einmal, dass es sich beim Arbeitgeber um einen freien Träger handelt, der in Anlehnung an den TVöD. Eine Nebenabrede, mit der vereinbart wird, dass Stufenaufstiege nicht stattfinden, verstößt gegen das Tarifrecht, d.h. ein tarifgebundener Arbeitgeber darf derartiges nicht vereinbaren.
Die Frage ist, ob der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung zum Zwecke der korrigierenden Rückgruppierung in die Entgeltgruppe S 2 in einem Rechtsstreit Erfolg hätte, kann durchaus bezweifelt werden.
Ich würde hier keine Nebenabrede unterschreiben.