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Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?

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justme:
Hallöchen,

ich habe mich auf eine Stellenanzeige mit der Angabe "Vergütung nach TVÖD SuE S3" beworben und
einen Arbeitsvertrag mit ebendieser Eingruppierung erhalten.

Nun ist 3 Monate vor dem Stufenaufstieg wohl aufgefallen, dass ich eigentlich nur in S2 eingruppiert werden
darf wegen fehlender Qualifikation. Nun soll ich eine Nebenabrede unterzeichnen, die mir einen Stufenaufstieg verbietet.

Ich frage mich nun schon, warum man die fehlende Qualifikation nicht bei dem Einstellungsgespräch oder aber spätestens bei der Ausstellung des Arbeitsvertrages hätte feststellen müssen.

Ich fühle mich hier ehrlich gesagt hinters Licht geführt - ist das nicht wie "gekauft wie gesehen"? Das war schließlich so ausgeschrieben und ich habe vollumfänglich über meine Qualifikationen informiert. Welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen lieben Dank für eine Einschätzung.

Tagelöhner:
Unterschreib halt einfach nicht und warte ob die "kompetente" Personalabteilung dann mit Änderungskündigung droht  ;D

justme:
ja, damit wurde schon in der Nebenabrede gedroht. Das kommt sicherlich.
Nur, was dann?

MoinMoin:
Du kannst dich doch darauf berufen, dass du als sonstiger Beschäftigter anerkannt wurdest.
Dann wäre bei S3 Tätigkeiten die Eingruppierung in S3 auch korrekt.  8)

McOldie:
Ich vermute einmal, dass es sich beim Arbeitgeber um einen freien Träger handelt, der in Anlehnung an den TVöD. Eine Nebenabrede, mit der vereinbart wird, dass Stufenaufstiege nicht stattfinden, verstößt gegen das Tarifrecht, d.h. ein tarifgebundener Arbeitgeber darf derartiges nicht vereinbaren.
Die Frage ist, ob der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung zum Zwecke der korrigierenden Rückgruppierung in die Entgeltgruppe S 2 in einem Rechtsstreit Erfolg hätte, kann durchaus bezweifelt werden.
Ich würde hier keine Nebenabrede unterschreiben.

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