Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
justme:
--- Zitat von: MoinMoin am 23.06.2024 14:35 ---Du kannst dich doch darauf berufen, dass du als sonstiger Beschäftigter anerkannt wurdest.
Dann wäre bei S3 Tätigkeiten die Eingruppierung in S3 auch korrekt. 8)
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ja, das habe ich tatsächlich vor. Aber ich das können die ja sicherlich auch abschmettern...
Lustig ist, dass in der Ausschreibung eben faktisch ein "sonstiger Beschäftigter" gesucht wurde - kein Wort von staatlich annerkannter Erzieher u.ä. nur eben "Erfahrung im Umgang mit Kindern" etc. was allgemeines.
In der Nebenabrede wird mir jetzt vorgeworfen, ich wäre keine Kinderpflegerin, Sozialassistent etc....mit staatlicher Anerkennung, daher Unterschrift auf die Nebenabrede oder Rückgruppierung.
Also für mich ist das willkür. Zumal denke ich, es hängt mit den kürzeren Stufenlaufzeiten ab 01.10.24 zusammen.
Da wirds für die Stadt teuer ....
justme:
--- Zitat von: McOldie am 23.06.2024 16:06 ---Ich vermute einmal, dass es sich beim Arbeitgeber um einen freien Träger handelt, der in Anlehnung an den TVöD. Eine Nebenabrede, mit der vereinbart wird, dass Stufenaufstiege nicht stattfinden, verstößt gegen das Tarifrecht, d.h. ein tarifgebundener Arbeitgeber darf derartiges nicht vereinbaren.
Die Frage ist, ob der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung zum Zwecke der korrigierenden Rückgruppierung in die Entgeltgruppe S 2 in einem Rechtsstreit Erfolg hätte, kann durchaus bezweifelt werden.
Ich würde hier keine Nebenabrede unterschreiben.
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Es ist ein kommunaler Träger (Stadtverwaltung). Verstößt der AG gegen das Tarifrecht, wenn der Stufenaufstieg verweigert wird?
Für mich alles sehr verwirrend. Ich komme aus der freien Wirtschaft. Das was im Arbeitsvertrag steht ist bindend. Hier kann der AG doch machen was er will...
FearOfTheDuck:
Naja, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Nennung im Arbeitsvertrag hat dabei nur deklaratorischen Charakter, ändert also die eigentliche Rechtslage nicht, die da lautet: TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Wenn der AG tarifgebunden ist, ist eine derartige Nebenabrede nicht möglich, wie McOldie schon schrieb.
justme:
Vielen Dank für Eure Antworten.
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 23.06.2024 19:47 ---Naja, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Nennung im Arbeitsvertrag hat dabei nur deklaratorischen Charakter, ändert also die eigentliche Rechtslage nicht, die da lautet: TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Wenn der AG tarifgebunden ist, ist eine derartige Nebenabrede nicht möglich, wie McOldie schon schrieb.
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Ich ärger mich nur, dass in der Ausschreibung KEIN Fachpersonal gesucht wird, mit einer S3 inseriert wird, das auch so im Arbeitsvertrag steht und dann nach ein paar Monaten gesagt wird, dass man kein Fachpersonal ist und auf S3/1 "festgeklebt" wird, da man ja eigentlich eine S2 ist.
Gibt es so etwas öfter? Ist das nicht wilkür?
McOldie:
Du hast hier folgende Möglichkeiten:
1. Du ärgest dich und läßt dir trotzdem das Vorgehen deines Arbeitgebers gefallen.
2. Du unterschreibst die Nebenabrede nicht und läßt es auf eine Änderungskündigung ankommen, gegen die du dann arbeitsgerichtlich vorgehst (mE. nicht ohne Erfolgsaussichten)
3. Du kündigst selbst, weil du nicht mehr mit diesem Arbeitgeber zusammen arbeiten möchstest.
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