Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung schon in der Ausschreibung falsch?
IrisT:
Die Frage wäre auch, welche Tätigkeit dir übertragen wurde. Möglicherweise bis aufgrund der Tätigkeit sogar höher eingruppiert.
Was steht denn im Vertrag für eine Tätigkeit?
MoinMoin:
Möglicherweise wurden auch Tätigkeiten der S3 übertragen und man ist in der S2 eingruppiert, wegen fehlender Voraussetzung in der Person.
Und wenn im AV drin steht, es werden Tätigkeiten der S3 übertragen, dann bräuchte der Personaler nichts weiter zu machen als die korrekte Bezahlung anzuordnen.
Und nichts mit komischen Vertragsänderungen....
justme:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.06.2024 13:54 ---Möglicherweise wurden auch Tätigkeiten der S3 übertragen und man ist in der S2 eingruppiert, wegen fehlender Voraussetzung in der Person.
Und wenn im AV drin steht, es werden Tätigkeiten der S3 übertragen, dann bräuchte der Personaler nichts weiter zu machen als die korrekte Bezahlung anzuordnen.
Und nichts mit komischen Vertragsänderungen....
--- End quote ---
..und die korrekte Bezahlung wäre dann nach S3, oder?
...ähm, ich dachte, ich werde als "sonstiger Beschäftigter" anerkannt, wenn das ganze erst nach 9 Monaten auffällt. Außerdem war in der Stellenanzeige keine Fachkraft o.ä. gefordert, sondern eine wohl unter "Sonstiger Beschäftigter"dann fallende Person.
Danke Euch allen schon mal.
Casa:
--- Zitat ---Die Nennung im Arbeitsvertrag hat dabei nur deklaratorischen Charakter, ändert also die eigentliche Rechtslage nicht, die da lautet: TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
--- End quote ---
Ich bin mir nicht sicher, ob die Beschränkung auch "nach oben" gegeben ist.
Ich würde nicht unterzeichnen und abwarten.
MoinMoin:
--- Zitat von: justme am 25.06.2024 14:35 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.06.2024 13:54 ---Möglicherweise wurden auch Tätigkeiten der S3 übertragen und man ist in der S2 eingruppiert, wegen fehlender Voraussetzung in der Person.
Und wenn im AV drin steht, es werden Tätigkeiten der S3 übertragen, dann bräuchte der Personaler nichts weiter zu machen als die korrekte Bezahlung anzuordnen.
Und nichts mit komischen Vertragsänderungen....
--- End quote ---
..und die korrekte Bezahlung wäre dann nach S3, oder?
...ähm, ich dachte, ich werde als "sonstiger Beschäftigter" anerkannt, wenn das ganze erst nach 9 Monaten auffällt. Außerdem war in der Stellenanzeige keine Fachkraft o.ä. gefordert, sondern eine wohl unter "Sonstiger Beschäftigter"dann fallende Person.
--- End quote ---
Wenn du ein "sonstiger Beschäftigter" bist, dann S3 wenn nicht dann S2.
Es müsste also jemand feststellen, dass du diese Fähigkeiten die zum sB führen hast.
Im Zweifel das ArbG.
Oder der AG hat eine großzügige Rechtsmeinung.
Nur weil weil keine Fachkraft gefordert wurde oder das man erst 9 Monate brauchte um irgendwas festzustellen wird man nicht zum sB.
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