Ich habe bei meiner Gewerkschaft angefragt, ob es ein neues Muster geben wird. Ansonsten würde ich einfach das Schreiben von 2024 nehmen und um das neue Urteil des BVerfG ergänzen.
Hast du schon eine Antwort bekommen?
Leider nicht. Ich werde meinen Widerspruch aus 2024 anpassen. Die Begründnung damals war recht schlank und für das Verfahren ist eine ausführliche Begründung auch nicht notwendig. Nach Erhalt des Widerspruchsbescheids geht das Ganze ja wieder an die Rechtschutzabteilung und die begründen dann den Widerspruchs nochmals.