Autor Thema: [HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2  (Read 19770 times)

Versuch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 578
Kollege hat wohl davon Abstand genommen zu klagen !

Wie sieht es bei Dir aus Magda, in welchem Stadium befindest Du Dich ?

Sorry, das ist dämlich und genau das wollen die Besoldungsgeber erreichen.

Versuch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 578
Ich hab heut die Begründung zur Klage erhalten. Das Gericht wird darin aufgefordert, festzustellen, dass meine Alimentation in 2022 zu niedrig war. Die Begründung ist stolze 15 Seiten lang. Ich bin wirklich positiv überrascht und bin gespannt, wie es weitergeht.
Kannst/darfst du das zur Verfügung stellen?

Thx

Joulupukki

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Aus Neugier und damit der Thread nicht irgendwann wieder automatisch ein Schloss verhängt bekommt:

@Magda: Gibt es Neuigkeiten? Ansonsten schließe ich mich der Frage von Versuch an. Die Klagebegründung würde mich ebenfalls sehr interessieren, und sei es auch nur in entsprechend redigierter Fassung.

Magda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 215
Müsste ich selbst in Erfahrung bringen, ob ich die Klagebegründung weitergeben darf.

Ich hab allerdings auch noch nichts Neues gehört. Man könnte allerdings ja schon mal den Widerspruch für 2024 vorbereiten  ;)

yogiii

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 70
Hat jemand schon einen passenden Musterwiderspruch für HB gegen die Alimentation in 2024 und würden ihn verlinken? Bei der GEW Bremen habe ich nur eine Verlinkung nach SH gefunden und beim PR Schulen leider auch noch nichts.

Joulupukki

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Hat jemand schon einen passenden Musterwiderspruch für HB gegen die Alimentation in 2024 und würden ihn verlinken? Bei der GEW Bremen habe ich nur eine Verlinkung nach SH gefunden und beim PR Schulen leider auch noch nichts.

Die bremischen Institutionen haben in den vergangenen Jahren, sofern sie überhaupt etwas bereitgestellt haben, keine Muster zur Verfügung gestellt, die mir übermäßig gut gefallen haben. Daher habe ich mich in der Vergangenheit bei den Mustern des DRB NRW bedient, die in einem der Megathreads empfohlen wurden, und die relevanten Stellen auf bremische Rechtsgrundlagen umgearbeitet (u. a. Besoldungs- und weitere Anpassungsgesetze). Derzeit wird noch die Fassung für 2023 verlinkt, aber ich denke, dass man ca. zur Monatsmitte auch wieder mit einem aktuellen Muster rechnen kann.

Falls mir etwas konkret aus der/für die FHB vor die Flinte kommt, kann ich es hier aber gerne einstellen.

Joulupukki

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Bei mir lag heute der Ablehnungsbescheid für 2023 im Briefkasten, mit der Möglichkeit zum Widerspruch.

Er sollte entsprechend bei euch auch zeitnah eingehen, falls nicht bereits geschehen.

@Magda: Gibt es News zu deiner Klage für 2022?

Anbei der mit Google Lens erfasste Text des Ablehnungsbescheids:

Zitat von: Performa Nord
Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für das Haushaltsjahr 2023

Sehr geehrte/r <Anrede>,

Ihr Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für das Haushaltsjahr 2023 wird abgelehnt.

Begründung:

Sie haben einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für das Haushaltsjahr 2023 gestellt.

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023, 2024 und 2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18. September 2024 (Brem.GBl. S. 720, ber. S. 737) hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) als bremischer Gesetzgeber die Höhe der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge der Beamten, Richter sowie Versorgungsempfänger abschließend für das Haushaltsjahr 2023 festgelegt. Im Rahmen der Gesetzesbegründung hat der Besoldungsgesetzgeber ausführlich und nachvollziehbar darlegt, dass die Höhe der Besoldung und Beamtenversorgung im Haushaltsjahr 2023 den Vorgaben einer amtsangemessenen Alimentation im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz  - GG - entsprochen hat (vgl. Bremische Bürgerschaft, Drucksachen-Nummer: 21/689 vom 6. August 2024).

Danach wurden die Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge zum 1. Oktober 2023 um 1,85 Prozent erhöht. Des Weiteren wurde mit den Bezügen für den Monat Dezember 2023 eine weitere einmalige kinderbezogene Jahressonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 830 Euro für die Empfänger von Besoldungsbezügen gewährt.

Zudem wurde die im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Lander vereinbarte Inflationsausgleichsonderzahlung auf die Rechtsverhältnisse der bremischen Beamten, Richter, Anwärter sowie Versorgungsempfänger durch das Bremische Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz (BremISZG) vom 20. Februar 2024 (Brem.GBl. S. 47) zeit- und wirkungsgleich übertragen, welches rückwirkend zum 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Nach § 2 BremiSZG wurde für den Kalendermonat Dezember 2023 den Beamten sowie Richtern mit Anspruch auf Dienstbezüge eine einmalige und steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro gewährt. Versorgungsempfänger haben die steuerfreie Sonderzahlung für den Monat Dezember 2023 entsprechend ihrem maßgeblichen Ruhegehaltsatz aus dem Betrag von 1.800 Euro erhalten.

Eine darüberhinausgehende Besoldungsleistung für das Haushaltsjahr 2023, die gesetzlich nicht vorgesehen ist, darf nicht gezahlt werden. Es gilt nach § 3 Abs. 1 des Bremischen Besoldungsgesetzes (BremBesG) der Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG). Danach unterliegen besoldungsrechtliche Leistungen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach dem Vorbehalt des Gesetzes (vgl. u. a. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012, 2 BvL 4/10, Rn. 158, juris). Somit kann im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens keine höhere als die gesetzlich vorgesehene Besoldung festgestellt und zugesprochen werden. § 3 Abs. 1 BremBesG enthält für die Verwaltung ein Leistungsverbot der Besoldungsgewährung außerhalb der Tatbestände des Besoldungsgesetzes und der darauf beruhenden ergänzenden Rechtsverordnungen gegenüber den Beamten. Dies gilt entsprechend für die Empfänger von Beamtenversorgungsbezügen (vgl. § 3 Abs. 1 des Bremischen Beamtenversorgungsgesetzes).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Ein Widerspruch ist schriftlich oder nach Maßgabe der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 3 Nr. 5 g Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen, Schillerstr. 1, 28195 Bremen, zu erheben.

Dieser Bescheid wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen und trägt deshalb keine Unterschrift

Mit freundlichen Grüßen

Performa Nord

Magda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 215
Danke für die Info. Ich habe noch nichts erhalten, aber dann wird ja bald was kommen und ich kann den Widerspruch schon vorbereiten (zusammen mit dem Widerspruch/Antrag für 2024).

Von der Klage habe ich nichts mehr gehört. Die Klagebegründung war tatsächlich das letzte Schriftstück, welches ich  zur Kenntnis erhalten habe.


yogiii

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 70
Soeben ist bei mir eine interessante Mail der GEW-Bremen eingegangen. Es scheint so, als sammle man alle Widersprüche und prüft einen Rechtsbeistand - ich bin gespannt.

Magda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 215
Soeben ist bei mir eine interessante Mail der GEW-Bremen eingegangen. Es scheint so, als sammle man alle Widersprüche und prüft einen Rechtsbeistand - ich bin gespannt.
Ich versteh immer noch nicht, warum sich die Gewerkschaften in dieser Sache nicht zusammenschließen. Im Falle eines Erfolgs wäre das doch DAS Argument schlechthin, dass alle, die es bisher noch nicht sind, in die Gewerkschaften eintreten.

Magda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 215
Ich hab gestern meinen Antrag/Widerspruch für 2024 auf den Weg gebracht.

Magda

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 215
Ich hab gestern meinen Antrag/Widerspruch für 2024 auf den Weg gebracht.
Die Post hat mein Einschreiben verloren  >:(
Ich hab letztes Jahr leider nicht noch nachgeschaut, ob mein Antrag für 2024 tatsächlich zugestellt wurde. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass es zugestellt wird, wenn man es schon extra per Einschreiben verschickt  :-\

totoughtotame

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Hat jemand schon einen passenden Musterwiderspruch für HB gegen die Alimentation in 2024 und würden ihn verlinken? Bei der GEW Bremen habe ich nur eine Verlinkung nach SH gefunden und beim PR Schulen leider auch noch nichts.

Man kann auch einfach den aus den Vorjahren nehmen. Da hat sich ja nichts geändert, nur habe ich den Teil mit der rasant steigenden Inflation herausgenommen.

totoughtotame

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Soeben ist bei mir eine interessante Mail der GEW-Bremen eingegangen. Es scheint so, als sammle man alle Widersprüche und prüft einen Rechtsbeistand - ich bin gespannt.
Ich versteh immer noch nicht, warum sich die Gewerkschaften in dieser Sache nicht zusammenschließen. Im Falle eines Erfolgs wäre das doch DAS Argument schlechthin, dass alle, die es bisher noch nicht sind, in die Gewerkschaften eintreten.

einmal das und ich verstehe auch nicht, warum man nichts von den Dienststellenpersonalräten oder dem GPR hört. Oder ist das in den verschiedenen Dienststellen anders ?