[HB] Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung, Diskussion #2

Begonnen von Joulupukki, 22.06.2024 18:58

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Magda

Zitat von: yogiii in 12.12.2025 17:51
Zitat von: Magda in 24.11.2025 08:40
Ich habe bei meiner Gewerkschaft angefragt, ob es ein neues Muster geben wird. Ansonsten würde ich einfach das Schreiben von 2024 nehmen und um das neue Urteil des BVerfG ergänzen.

Hast du schon eine Antwort bekommen?
Leider nicht. Ich werde meinen Widerspruch aus 2024 anpassen. Die Begründnung damals war recht schlank und für das Verfahren ist eine ausführliche Begründung auch nicht notwendig. Nach Erhalt des Widerspruchsbescheids geht das Ganze ja wieder an die Rechtschutzabteilung und die begründen dann den Widerspruchs nochmals.


Magda

ZitatEin individueller Widerspruch ist zwar ein persönliches Rechtsmittel, aber keine zwingende Voraussetzung mehr, wenn ein rückwirkendes Anpassungsgesetz erlassen wird.
Und hier sehe ich die Gefahr, dass eben nicht groß rückwirkend angepasst wird, sondern maximal wenige Monate (evtl. Ende 2026 rückwirkend zu Mitte 2026), so besänftigt man die Mehrheit und diejenigen, die eh schon jedes Jahr Widerspruch und Klage eingereicht haben, müssen eben weiterhin diesen Weg gehen.

AR Wtb

Mein eigener Antrag/Widerspruch für das Haushaltsjahr 2025, 09.12.2025, abgesandt am  lautete wie folgt:

Performa Nord
- Besoldungsabrechnungen -
Schillerstr. 1
28195 Bremen



per Telefax an 0421 361-6766 sowie per E-Mail an Office@performanord.bremen.de

Personal-Nr. ...   Sachbearbeiter-Nr. 8097

Einwendungen gegen die unzureichende Höhe meiner Bezüge für das Jahr 2025 mit Antrag auf amtsangemessene Alimentation



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Einwendungen gegen die unzureichende Höhe meiner Versorgungsbe-züge für das laufende Haushaltsjahr 2025 und beantrage, mir für das Jahr 2025 den Vorga-ben des Art. 33 Abs. 5 GG gerecht werdende Bezüge zu zahlen.

Zur Begründung dieses Antrags beziehe ich mich auf meinen ähnlich gelagerten Antrag vom 12.12.2024 für das Jahr 2024 sowie auf meine beim VG Bremen unter den Az. 6K 1771/24 und 6 K 1852/25 anhängigen Klagen, die Jahre 2017 bis 2023 betreffend. An meiner dort vertretenen Rechtsauffassung halte ich uneingeschränkt fest; die Gründe für meine Beanstandungen einer zu niedrigen Gesamtversorgungshöhe treffen auch für das Jahr 2025 zu.

Weitere Anhaltspunkte für meine verfassungswidrige Unteralimentation ergeben sich aus der jüngsten Entscheidung des BVerfG (Beschluss vom 17.09.2025, Az. 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18 und 2 BvL 9/18), die zwar formal nur die Besoldungsgesetze des Bundeslands Berlin betrifft, die aber nach den Ausführungen des BVerfG (Hinweis auf Rz. 36 der Entscheidungsgründe des vorgenannten Beschlusses) erhebliche ,,Signalwirkung" für sämtliche Besoldungsgesetze sowohl des Bundes als auch aller anderen Bundesländer hat. Die vom BVerfG jetzt postulierte sog. Fortschreibungsprü-fung ergibt für den Parameter ,,Tariflohnindex" für das Jahr 2025 die Vermutung einer Unter-alimentation i.H.v. 5,5%, denn in diesem Umfang sind die Tariflöhne im öffentlichen Dienst in der Tarifgemeinschaft der Länder, der auch Bremen angehört, im Jahr 2025 ehöht worden, während es für die Beamten und Pensionäre des Landes Bremen im Jahr 2025 gar keine Anpassung ihrer Bezüge gab.

Ich bitte darum, meinen heutigen Antrag derzeit nicht zu bescheiden sondern ruhend zu stellen, bis über meine o.g. beim Verwaltungsgericht Bremen anhängigen Klagen entschieden worden ist.
Für eine Bestätigung des (fristwahrenden) Eingangs dieses Antrags wäre ich Ihnen dankbar, wobei mir eine E-Mail völlig ausreichen würde.

Mit freundlichen Grüßen