Autor Thema: neuer Arbeitsvertrag, Einstufung + weitere Probleme....  (Read 11394 times)

knopper

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Antw:neuer Arbeitsvertrag, Einstufung + weitere Probleme....
« Antwort #30 am: 20.06.2024 10:26 »
Ich antworte nochmal hier, die Zitate unten sind aus einem anderen Thread den ich aber nicht zumüllen wollte.  ;)

Ich finde das System an den Universitäten für Wissenschaftler schon bescheiden, und verstehe gar nicht, dass man überhaupt noch Fußvolk findet, das auf befristeten Stellen den Wissenschaftlern zuarbeiten, ohne selbst zu promovieren. Ich war selbst lange in der Wissenschaft und bin diesbezüglich sehr desillusioniert. Funfact am Rande, in meiner jetzigen Position in der Verwaltung verdiene ich mit weniger Arbeit viel mehr Geld.

ja ist es auch. Allein schon das Wissenschaftszeitgesetz was ja eine Obergrenze setzt bei Befristungen. betrifft mich als Techniker jetzt nicht, aber ist nicht schön.
Wenn der Bedarf an Forschung da ist und auch langjährige Mitarbeiter die im Thema sind, warum muss dann ständig das Personal in den Projekten wechseln? Warum nicht gutes Personal langfristig beschäftigen, über Projektmittel und Nachfolgeprojekte....
Vielleicht ist es ja auch Druck aus der freien Wirtschaft, da man fürchtet dass die Fachkräfte in den Universitäten hängen bleiben....

Knopper, gerade Du könntest evtl. schon von Anfang an,  in der E9 gewesen sein.

ja das ist sehr gut möglich, da hake ich auch nochmal nach.


Nicht zuletzt darf man vergessen, dass Höhergruppierungen nur einvernehmlich stattfinden. Wer sich also in der Art bescheißen lässt, dass er sich immer kurz vor Stufenaufstiege höhergruppieren lässt, ist dann auch irgendwo selbst schuld.

ja das sollte man natürlich nicht tun.
Ich frage mich nur etwas warum hier auch versucht wird "Preise zu drücken", als wenn es ein Betrieb aus der freien Wirtschaft wäre der so mehr Gewinn macht. Trifft ja auf den ÖD alles nicht zu, sondern am Ende ist der Etat halt etwas höher.


Und zum dritten Male: Das TV-L ermöglicht dir deine Berufszeiten voll anzuerkennen, du kannst tariflich von EG3 Stufe 6 bei einem AG Wechsel mit EG10 Stufe 6 anfangen.

ja richtig. meine Kollegin meinte auch wenn jetzt jemand neues aus der freien Wirtschaft kommt würde der nie in Stufe 1 in eine bestimmte Entgeltgruppe gehen. Das war wohl bei vorherigen Mitarbeitern im Projekt schon immer so.
Da ich aber zuvor in einer bestimmten Entgeltgruppe im ÖD war, ist es somit eindeutig, dass ich die einschlägige Berufserfahrung nicht besitze, und eine Verhandlung ist schwierig.
Ich informiere mich aber nochmal im Hause hier.

MoinMoin

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Antw:neuer Arbeitsvertrag, Einstufung + weitere Probleme....
« Antwort #31 am: 20.06.2024 10:35 »
Ich antworte nochmal hier, die Zitate sind aus einem anderen Thread den ich aber nicht zumüllen wollte.
Ich finde das System an den Universitäten für Wissenschaftler schon bescheiden, und verstehe gar nicht, dass man überhaupt noch Fußvolk findet, das auf befristeten Stellen den Wissenschaftlern zuarbeiten, ohne selbst zu promovieren. Ich war selbst lange in der Wissenschaft und bin diesbezüglich sehr desillusioniert. Funfact am Rande, in meiner jetzigen Position in der Verwaltung verdiene ich mit weniger Arbeit viel mehr Geld.

ja ist es auch. Allein schon das Wissenschaftszeitgesetz was ja eine Obergrenze setzt bei Befristungen. betrifft mich als Techniker jetzt nicht, aber ist nicht schön.
Nein, dass stimmt nicht, das Wissenschaftszeitgesetz  ermöglicht es leichter länger zu befristen und setz dem keine Grenzen, da man danach ganz normal per allgemeingültiger Befristung - ebenso wie ein Techniker - 20 Jahre und mehr mit befristete Verträge in der Wissenschaft arebiten kann.
Zitat
Wenn der Bedarf an Forschung da ist und auch langjährige Mitarbeiter die im Thema sind, warum muss dann ständig das Personal in den Projekten Wechseln? Warum nicht gutes Personal langfristig beschäftigen, über Projektmittel und Nachfolgeprojekte....
Weil man kein Überalterung des aktiven Forschungspersonals möchte.
Die die einem promovieren und habiliteren auf Zeitverträge (langfristiges Personal) und werden uU dann FEstangestellt.
Die anderen verschwinden eh nach 5 Jahren, weil sie ihre Promotion geschafft haben oder nicht und dem Ruf des Geldes folgen.

Zitat
Ich frage mich nur etwas warum hier auch versucht wird "Preise zu drücken", als wenn es ein Betrieb aus der freien Wirtschaft wäre der so mehr Gewinn hat. Trifft ja auf den ÖD alles nicht zu, sondern am Ende ist der Etat halt etwas höher.
Weil man verpflichtet ist sparsam mit den Gelder umzugehen.
Der Beamte hat dies mit seinem Eid geschworen und der Angestellte ist dazu Kraft seiner Tätigkeit verpflichtet.
Oder wollen wir Bananenstaat und Selbstbedienung?

Das diese Personaler halt nicht Rechnen können und keine vernünftige Rsikoabwägung bzgl. fehlendem qualifiziertem Personal machen, steht auf einem anderem Blatt.
Also wollen sie ihren Arsch an der Wand haben, falls der Rechnugnshof kommt und verursachen dadurch lieber einen Schaden, der ihnen nicht angelastet wird.


knopper

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Antw:neuer Arbeitsvertrag, Einstufung + weitere Probleme....
« Antwort #32 am: 22.06.2024 14:10 »

Nein, dass stimmt nicht, das Wissenschaftszeitgesetz  ermöglicht es leichter länger zu befristen und setz dem keine Grenzen, da man danach ganz normal per allgemeingültiger Befristung - ebenso wie ein Techniker - 20 Jahre und mehr mit befristete Verträge in der Wissenschaft arebiten kann.


das weiß ich jetzt nicht so im Detail. Auf jeden Fall gibt es hier die Regelung, dass auch bei nicht-wissenschaftlichen Stellen die Anzahl der Verträge begrenzt ist. Max. 10-12 Verträge innerhalb von max. 10 Jahren. Ist eins vorher erreicht darf nicht weiter beschäftigt werden...


Also wollen sie ihren Arsch an der Wand haben, falls der Rechnugnshof kommt und verursachen dadurch lieber einen Schaden, der ihnen nicht angelastet wird.

ja das ist auch mein Eindruck, und es hieß ja auch "der Rechnungshof prüft ganz genau". Ich kann ja die Verantwortung auf meine Kappe nehmen, gern auch schriftlich so das der Rechnungshof bei mir nachfragt, warum ich Stufe 2 habe, würde ich sofort machen...das wird aber wohl nicht möglich sein.  :D


Mit der Probezeit habe ich auch noch mal nachgefragt, dies wäre wohl auch so, da das Projekt in den nächsten Monaten wohl jemand anders übernimmt, und da er mich ja noch nicht kennt usw..   :o Ganz toll
Da frage ich mich ich welchem Unternehmen es üblich ist , dass wenn der Chef wechselt, die Mitarbeiter alle eine neue Probezeit bekommen....
Ist doch alles nicht zulässig….. aber gut da bin ich noch dran, lasse ich nicht mit mir machen.

cyrix42

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Antw:neuer Arbeitsvertrag, Einstufung + weitere Probleme....
« Antwort #33 am: 22.06.2024 19:59 »

Nein, dass stimmt nicht, das Wissenschaftszeitgesetz  ermöglicht es leichter länger zu befristen und setz dem keine Grenzen, da man danach ganz normal per allgemeingültiger Befristung - ebenso wie ein Techniker - 20 Jahre und mehr mit befristete Verträge in der Wissenschaft arebiten kann.


das weiß ich jetzt nicht so im Detail. Auf jeden Fall gibt es hier die Regelung, dass auch bei nicht-wissenschaftlichen Stellen die Anzahl der Verträge begrenzt ist. Max. 10-12 Verträge innerhalb von max. 10 Jahren. Ist eins vorher erreicht darf nicht weiter beschäftigt werden...

Um hier etwas Aufklärung zu betreiben: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz liefert — unter gewissen Voraussetzungen — eine weitere Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen neben denen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Kurz:

Teilzeit- und Befristungsgsetz:
*) sachgrundlose Befristungen maximal bis zur Gesamtlaufzeit von 2 Jahren
*) Befristung mit Sachgrund (z.B. Krankheits-/ Elternzeitvertretung, aber auch Abfang von Auftragsspitzen, nur befristet zur Verfügung stehende Projektgelder, … ) beliebig lang

Wissenschaftszeitvertragsgesetz:
*) falls ein Qualifikationsvorhaben (z.B. Promotion, Habilitation) vorliegt
*) vor der Promotion insgesamt maximal 6 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis
*) insgesamt (z.B. bei einem Habilitationsvorhaben) max. 12 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis
*) Zeiten der Befristung auf anderer Grundlage (hauptsächlich auf Projektstellen, siehe oben) werden angerechnet

Das WissZeitVG wird gerade reformiert; die zweite Phase wird umstrukturiert. Insbesondere soll es nur noch möglich sein, ohne weitere Einschränkung nur noch max. 10 Jahre zu befristen, während danach noch dann für 2 weitere Jahre befristet werden kann, wenn der Person bei Erreichen des Qualifikationsziels eine unbefristete Stelle angeboten wird.

Natürlich ist es aber auch möglich, jemanden nach einer Befristung aufgrund des WissZeitVGs weiter befristete Arbeitsverträge zu geben, dann aber nur nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, siehe oben. Insbesondere sind das dann Leute, die sich von einer Projektstelle auf die nächste bewerben bzw. diese selbst einwerben müssen…

Lämpel

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« Antwort #34 am: 22.06.2024 20:52 »
Teilzeit- und Befristungsgsetz:
*) sachgrundlose Befristungen maximal bis zur Gesamtlaufzeit von 2 Jahren
*) Befristung mit Sachgrund (z.B. Krankheits-/ Elternzeitvertretung, aber auch Abfang von Auftragsspitzen, nur befristet zur Verfügung stehende Projektgelder, … ) beliebig lang

Bezüglich "beliebig lang" bei Sachgrundbefristung hat das Bundesarbeitsgericht allerdings Grenzwerte genannt ab denen von einem Missbrauch der Regelung seitens des AG (unzulässige Kettenbefristung) ausgegangen werden kann, und zwar ab dem Vierfachen eines oder dem Dreifachen beider Kennwerte (Laufzeit, Vertragszahl) der sachgrundlosen Befristung. Wer also im siebten Jahr den zehnten Vertrag bekommt oder im neunten Jahr ist oder die dreizehnte Verlängerung hat kann sich u.U. dauerhaft einklagen.

knopper

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Antw:neuer Arbeitsvertrag, Einstufung + weitere Probleme....
« Antwort #35 am: 22.06.2024 21:04 »

Teilzeit- und Befristungsgsetz:
*) sachgrundlose Befristungen maximal bis zur Gesamtlaufzeit von 2 Jahren
*) Befristung mit Sachgrund (z.B. Krankheits-/ Elternzeitvertretung, aber auch Abfang von Auftragsspitzen, nur befristet zur Verfügung stehende Projektgelder, … ) beliebig lang


ja, genau das betrifft mich ja, also "Befristung mit Sachgrund", da ich nicht als Wissenschaftler angestellt bin.
Ist hier nicht beliebig lang sondern wie gesagt diese Begrenzung von 10 Jahren und eine bestimmte Anzahl von Verträgen.