Hallo,
ich bin ein junger Berufsanfänger und wurde EG5 eingruppiert. Ich erledige jedoch die gleichen Aufgaben wie meine Kollegen, welche fast alle EG9 sind. Anscheinend wurde da auch in meinem Tatigkeitsprofil getrickst damit das durchgeht. Mein AL hat mir auch beim Einstellungsgespräch gesagt, dass nach meiner Probezeit geguckt wird was ich alles gelernt habe und das ich dann natürlich auch fair bezahlt werde und das gleiche bekomme. Das hat sich nun als dreiste Lüge herausgestellt. Meine fehlende Berufserfahrung und mein fehlendes Wissen zu den Eingruppierungen des ÖD wurden eiskalt ausgenutzt. Ich werde beim MEG aufjedenfall fordern, die zusätzlichen Aufgaben auch in meinem Tatigkeitsprofil aufzunehmen, vor allem mit den richtigen Zeitanteilen!
Nun zu meiner Frage:
Ich plane eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und meinen AG nach Ablauf der Versicherungswartezeit ggf. zu verklagen um mir die VIER höheren Gehaltsstufen einzufordern die mir zustehen. Die Versicherung greift jedoch nicht bei Rechtsfällen die schon vor Abschluss der Versicherung vorlagen. Könnte ich damit argumentieren, dass mir zu dem Zeitpunkt noch gar nicht klar war, dass ich viel zu niedrig eingruppiert bin?
Ich danke schonmal für eure Antworten..