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Neueinstellung beim gleichen Arbeitgeber (Wechsel innerhalb Bundesland)

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MoinMoin:
Es ist zu prüfen, ob bei dir das  WissZVG noch anwendbar ist, da gibt es auch Höchstgrenzen.
Änderungsvertrag ? Warum nicht, ist doch ein AG nd
wenn der AG seiner Dienststelle anweist, dass er das mit einem Änderungsvertrag zumachen hat....

mphstat:
Hallo,


--- Zitat von: MoinMoin am 28.06.2024 18:03 ---Es ist zu prüfen, ob bei dir das  WissZVG noch anwendbar ist, da gibt es auch Höchstgrenzen.

Änderungsvertrag ? Warum nicht, ist doch ein AG und
wenn der AG seiner Dienststelle anweist, dass er das mit einem Änderungsvertrag zumachen hat....

--- End quote ---

Wer könnte das theoretisch "anweisen"? Die Personalabteilung der alten Dienststelle (Universitätsklinikum X, in Stadt X), die Personalabteilung der neuen Dienststelle (Universitätsklinikum Y, Stadt Y), oder eine dritte Stelle, die den AG, d.h. das Bundesland, vertritt?
Die neue Dienststelle plant eine Neueinstellung.

Der Befristungsgrund von vorherigen Dienststellen ist einer neuen Dienststelle (gleicher AG) ja nicht bekannt.

MoinMoin:

--- Zitat von: mphstat am 01.07.2024 02:25 ---Hallo,


--- Zitat von: MoinMoin am 28.06.2024 18:03 ---Es ist zu prüfen, ob bei dir das  WissZVG noch anwendbar ist, da gibt es auch Höchstgrenzen.

Änderungsvertrag ? Warum nicht, ist doch ein AG und
wenn der AG seiner Dienststelle anweist, dass er das mit einem Änderungsvertrag zumachen hat....

--- End quote ---

Wer könnte das theoretisch "anweisen"? Die Personalabteilung der alten Dienststelle (Universitätsklinikum X, in Stadt X), die Personalabteilung der neuen Dienststelle (Universitätsklinikum Y, Stadt Y), oder eine dritte Stelle, die den AG, d.h. das Bundesland, vertritt?
Die neue Dienststelle plant eine Neueinstellung.

Der Befristungsgrund von vorherigen Dienststellen ist einer neuen Dienststelle (gleicher AG) ja nicht bekannt.

--- End quote ---
Das ist dem AG doch vollkommen selbst überlassen wie er sich intern organisiert.
Wer einer Dienststelle von oben was anweisen kann liegt doch an der Struktur des AGs. Bei einer Uni könnte ich mir vorstellen, dass da das Innenministerium/Forschungsministerium das anweisen kann.

Arbeitsrechtlich gesehen, könnte die neue DS (oder jemand anderes vom AG) dir einen Änderungsvertrag geben und du unterschreibst und die alte DS kuckt dumm aus der Wäsche, wird aber nicht passieren.

Fazit: Wie diese DS es organisieren, wie du von A nach B kommst, werden sie einvernehmlich machen (Umsetzung/Änderungsvertrag/Auflösungsvertrag-Neuvertrag)
Du kannst es nur durch Kündigung-Neuvertrag erzwingen.

cyrix42:
Also Befristung nach WissZeitVG dürfte ausfallen. Da ist selbst in der Medizin nach insgesamt 15 Jahren (nach Studium bis zur Habilitation) Schluss. Und dabei zählen Projekt- und sonstige Befristungen mit…

AlphaOmega:
Befr. nach WissZeitVG § 2 Abs. 2 hat keine Höchstgrenze (Drittmittelbefristung) in der jetzigen Fasssung. Da gehen auch 30 Jahre ;-).

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