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ike:
Es gibt keine außerordentliche Kündigung bei (echter) Krankheit.
Du hast keine Ahnung von Arbeitsrecht.
Dann spucke hier nicht so große Töne!
MoinMoin:
--- Zitat von: ike am 02.07.2024 00:20 ---Es gibt keine außerordentliche Kündigung bei (echter) Krankheit.
Du hast keine Ahnung von Arbeitsrecht.
Dann spucke hier nicht so große Töne!
--- End quote ---
Keine Ahnung mit wem du redest, Selbstgespräch?
Bundesarbeitsgericht vom 25. April 2018 – 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung wg. Krankheit bei Unkündbarkeit
Leitsatz
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann – vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall – vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen.
Habe ich die Richter da falsch interpretiert?
Oder ist deine öD Unkündbarkeitsblase damit geplatzt?
Und wenn der oberkluge Strandboy im wissen dieses leitsatzes handelt:
"Ich zum Beispiel bin jedes Jahr zwischen 50 und 65 Tagen MIT Lohnfortzahlung auf verschiedene Krankheiten arbeitsunfähig. Das ist so hoch seit ungefähr 2007 ohne Unterbrechungen! Alles kein Problem. "
Dann würde ich als AG ihm natürlich regelmäßig einen Amtsarzt auf den Hals schicken, da es dort in der tat anklingt, dass es keine echte Krankheiten sind.
Und natürlich andere Maßnahmen ergreifen, damit die Person nicht mehr so viel Probleme bereitet (z.B. aufs Abstellgleis und in die Pampa versetzen, sofern es kein Stadtstaat ist), damit die Kollegen die unter diesen Fehlzeiten leiden, nicht mehr so stark belastet werden.
Aber dafür müssten wir bessere Personaler haben.
was_guckst_du:
..es gibt hier drei Beteiligte:
- der, der bei facebook übers Ziel hinausgeschossen ist und seit Jahren queruliert
- der, der denunziert hat und dabei wohl auch einiges an Ernergie investiert hat
- der AG, der reagiert hat und in der Folge vielleicht auch fehlerhaft gehandelt hat
...wer ist denn nun der "Lümmel"? 8)
Faunus:
--- Zitat von: Umlauf am 28.06.2024 11:16 ---Das ist doch ein Mitarbeiter, den man sich wünscht.
--- End quote ---
Es gibt immer zwei Seiten und irgendwie hat sich kein Vorgesetzter gefunden, die negative Entwicklung zu stoppen.
Faunus:
--- Zitat von: MoinMoin am 02.07.2024 09:18 ---
Dann würde ich als AG ihm natürlich regelmäßig einen Amtsarzt auf den Hals schicken, da es dort in der tat anklingt, dass es keine echte Krankheiten sind.
Und natürlich andere Maßnahmen ergreifen, damit die Person nicht mehr so viel Probleme bereitet (z.B. aufs Abstellgleis und in die Pampa versetzen, sofern es kein Stadtstaat ist), damit die Kollegen die unter diesen Fehlzeiten leiden, nicht mehr so stark belastet werden.
Aber dafür müssten wir bessere Personaler haben.
--- End quote ---
Seit wann machst Du auf überbezahlten Vorgesetzten, der einfach nur das Geld des Steuerzahlers völlig sinnlos verbrennt?
Vor ca. 35 Jahren war Gleitzeit beim Staat noch nicht üblich: ein MA ist 2 Stunden vor Arbeitsende gegangen und wurde beim allmächtigen obersten Chef denunziert. Da ich der VO war, wurde ich zum Chef zitiert und musste mir eine Tirade mit BlaAbmahnungBlub für den MA anhören! Wäre ich damals beim Chef eingeknickt hätte ich sehr wahrscheinlich so einen "wünschenswerten MA" erzeugt.
Unsere Lehrlinge haben damals mal kollektiv "blau gemacht" und wurden erwischt. Da meiner dabei war bin ich zum obersten Cheffe zum Wogenglätten gegangen und es wurden wieder ein paar "wünschenswerte MA" weniger erzeugt.
Fehler macht jeder und als VO werde ich besser bezahlt, um MA bestmöglich zu nutzen = Fehler ausbügeln und Loyalität erzeugen!
Fehler ausbügeln ist sehr häufig weit weniger aufwendig und wesentlich effektiver als das, was Du da beschreibst.
Und nach 9 Jahren so einen Unfug in der PA vorzufinden lässt m.M. nach tief in die Führungsqualitäten der VO des AG blicken.
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