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Verstoß gegen den Datenschutz?

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clarion:
Es spielt keine Rolle, wie der Arbeitsgeber von Fehlverhalten erfährt.  Es ist selbstverständlich,  dass abmahnwürdiges Verhalten auch abgemahnt wird.

Dass das Fehlverhalten offenbar in Form von fingierten Krankmeldungen fortgesetzt wird, lässt wenig schmeichelhafte Rückschlüsse auf den Charakter des TE zu.

Sicherlich könnte und sollte nun der Arbeitgeber das Ganze auch verfolgen. Von solchen Typen  würde ich einen gelben Schein vom ersten Tag an verlangen,  und ihn zum Vertrauensarzt schicken so oft es nur geht. Den direkten Vorgesetzten  würde ich auffordern,, genau Buch über das Verhalten zu führen. Leider ist es extrem mühsam, solche Leute loszuwerden, unmöglich ist es aber nicht.

Einen Lehrling Jugendliche Flausen auszutreiben oder einen kindischen und bockigen Endfünziger zur Räson zu bringen, ist doch wohl ein Unterschied!

MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 02.07.2024 10:58 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.07.2024 09:18 ---
Dann würde ich als AG ihm natürlich regelmäßig einen Amtsarzt auf den Hals schicken, da es dort in der tat anklingt, dass es keine echte Krankheiten sind.

Und natürlich  andere Maßnahmen ergreifen, damit die Person nicht mehr so viel Probleme bereitet (z.B. aufs Abstellgleis und in die Pampa versetzen, sofern es kein Stadtstaat ist), damit die Kollegen die unter diesen Fehlzeiten leiden, nicht mehr so stark belastet werden.

Aber dafür müssten wir bessere Personaler haben.

--- End quote ---

Seit wann machst Du auf überbezahlten Vorgesetzten, der einfach nur das Geld des Steuerzahlers völlig sinnlos verbrennt?

--- End quote ---
Wo mache ich das bitte schön?

--- Zitat ---Vor ca. 35 Jahren war Gleitzeit beim Staat noch nicht üblich: ein MA ist 2 Stunden vor Arbeitsende gegangen und wurde beim allmächtigen obersten Chef denunziert. Da ich der VO war, wurde ich zum Chef zitiert und musste mir eine Tirade mit BlaAbmahnungBlub für den MA anhören! Wäre ich damals beim Chef eingeknickt hätte ich sehr wahrscheinlich so einen "wünschenswerten MA" erzeugt.
Unsere Lehrlinge haben damals mal kollektiv "blau gemacht" und wurden erwischt. Da meiner dabei war bin ich zum obersten Cheffe zum Wogenglätten gegangen und es wurden wieder ein paar "wünschenswerte MA" weniger erzeugt.
Fehler macht jeder und als VO werde ich besser bezahlt, um  MA bestmöglich zu nutzen = Fehler ausbügeln und Loyalität erzeugen!
Fehler ausbügeln ist sehr häufig weit weniger aufwendig und wesentlich effektiver als das, was Du da beschreibst.

--- End quote ---
Das ist doch ein ganz andere Sachverhalt. Und natürlich ist es dämlich sind einzelne Verfehlungen sofort mit einer schriftlichen Abmahnung zu begehen, das regelt man erstmal im Gespräch, so wie du es schilderst.
Da sind wir komplett eine Linie.

Hier ist aber das Kind schon im Brunnen gefallen (ohne zu wissen was vorher war.)

Du würdest also bei einem An, bei dem es  wiederholt den begründeten Verdacht gibt, dass er krank macht, weiterhin pimpern?
Oder den MA, bei dem man widerholt feststellt, dass er nachhause fährt und sich erst zuhause ausstempelt?

Es sind oftmals eben die Führungskräfte, die sich übertrieben vor ihr Team stellen das Problem, dass einfach nur das Geld des Steuerzahlers völlig sinnlos verbrennt!


--- Zitat ---Und nach 9 Jahren so einen Unfug in der PA vorzufinden lässt m.M. nach tief in die Führungsqualitäten der VO des AG blicken.

--- End quote ---
Tja, der VO ist da eher raus, das ist Personaler versagen.

MoinMoin:

--- Zitat von: clarion am 02.07.2024 11:10 ---Es spielt keine Rolle, wie der Arbeitsgeber von Fehlverhalten erfährt.  Es ist selbstverständlich,  dass abmahnwürdiges Verhalten auch abgemahnt wird.

--- End quote ---
Mündlich sollte idR beim ersten mal reichen, da hat Faunus recht, wenn es nicht der goldene Löffel ist.

Faunus:

--- Zitat von: MoinMoin am 02.07.2024 11:21 ---Das ist doch ein ganz andere Sachverhalt. Und natürlich ist es dämlich sind einzelne Verfehlungen sofort mit einer schriftlichen Abmahnung zu begehen, das regelt man erstmal im Gespräch, so wie du es schilderst.
Da sind wir komplett eine Linie.

Hier ist aber das Kind schon im Brunnen gefallen (ohne zu wissen was vorher war.)

Du würdest also bei einem An, bei dem es  wiederholt den begründeten Verdacht gibt, dass er krank macht, weiterhin pimpern?
Oder den MA, bei dem man widerholt feststellt, dass er nachhause fährt und sich erst zuhause ausstempelt?


--- End quote ---


Die Probleme wurden mir nie bereitet oder waren so unauffällig, dass ich es nicht bermerkt haben. Auch denke ich, dass diese Probs erst mit Corona richtig aufgekommen sind und da bin ich dann lansgsam aus der AG-Verantwortung ausgestiegen. Wohlstandslümmel waren nie das Prob in meinem Arbeitsleben dafür aber schwierigen MA, die eher mit Psychosen und Alkohol gesegnet waren. Egal!

clarion:
Faunus, deine Mitarbeiter waren aber krank.

Bei Alkohol ist im Übrigen das Gewähren lassen und die Alkohol bedingten Ausfällen decken, das Falscheste was man tun kann!  Bei Alkohol ist Konfrontation der Erkrankten mit der Krankheit das Richtige. Alkoholerkrankungen werden von den Betroffenen sehr lange geleugnet. Die Verelendung kann man nur durch Konfrontation abkürzen. Die meisten Suchterkrankten lassen sich erst helfen, wenn Job oder Familie in Gefahr oder schon dahin sind.

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