Wenn der eine Arbeitsvertrag ausgelaufen und abgegolten ist, verfallen m.E. auch alle Ansprüche aus diesem. Wenn das Arbeitsverhältnis am 30.11. endet, gibt es keine Jahressonderzahlung für diesen Vertrag. Wenn ich ein neues Arbeitsverhältnis aufnehme, entstehen durch dieses zwar neue Ansprüche, aber eben nicht aus dem alten Arbeitsverhältnis. Wenn ich am 01.12. anfange, habe ich Anspruch auf 1/12 der Jahressonderzahlung. (Stimmt das überhaupt?)
Ja.
aber wenn ich durchgängig Anspruch auf Entgelt hatte, dann bekomme ich auch meine JSZ, würde ich mal sage:
guckst du §20
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.
Protokollerklärung:
1Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für
jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte
keinen Anspruch auf Entgelt oder
Fortzahlung des Entgelts
nach § 21 haben.
Da steht nichts von im bestehenden AV oder so was.
Daher würde ich sogar sagen, dass wenn du im Januar angestellt warst und dann weg warst und im Dezember wieder dabei bist, dann bekommst du 2/12.
Kann mich aber irren.