Autor Thema: Kündigung bei internem Wechsel (Universität)  (Read 3506 times)

Evelyn

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Hallo zusammen,

ich brauche bitte euren Rat. Ich arbeite seit Jahren an einer Universität in der Verwaltung. Nun habe ich die Chance innerhalb dieser Universität an eine Fakultät zu wechseln. Es handelt sich um eine wissenschaftliche Stelle.
Ich habe bereits einen neuen Vertrag erhalten.
Nun meldet sich die Personalabteilung, weil ihnen aufgefallen ist das zwei Verträge existieren und verlangt von mir dass ich eine Kündigung für den "ersten Vertrag" einreiche.
ich verstehe aber nicht warum ich kündigen muss. Es ist der gleiche Tarifvertrag und sogar der gleiche Arbeitgeber.
Es handelt sich bei mir doch nur um einen internen Wechsel.
Die Personalabteilung begründet es damit, dass ich bisher einen Vertrag mit dem Kanzler hatte und nun dem Rektor unterstehe.
Aber was haben die "unterschiedlichen Vorgesetzten" damit zu, dass ich nun kündigen muss.
Kennt jemand ähnlich gelagerte Fälle?

Ich wäre euch für eine Rückmeldung sehr sehr dankbar!
Vielen lieben Dank!!

MoinMoin

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Antw:Kündigung bei internem Wechsel (Universität)
« Antwort #1 am: 24.06.2024 07:15 »
Dann sollen sie den neuen Vertrag mit der Überschrift Änderungsvertrag (zum Vertrag vom x.x.xxx) versehen und alles ist palletti.

Waldvogel

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Antw:Kündigung bei internem Wechsel (Universität)
« Antwort #2 am: 24.06.2024 09:49 »
Ich habe die Erfahrung auch gemacht, Allerdings beim Wechsel zwischen zwei Fachbereichen. Es war der 10. Änderungsvertrag in zwei Jahren und ich hatte das Gefühl, dass die Personalabteilung einfach den Überblick verloren hat und sie durch die Kündigung einen klaren Neuanfang machen wollten.
Ich habe dann an einem Termin einen Aufhebungsvertrag und einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Das hatte für mich aber keine Nachteile, soweit ich das beurteilen kann.

cyrix42

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Antw:Kündigung bei internem Wechsel (Universität)
« Antwort #3 am: 24.06.2024 09:52 »
bis auf, dass du weniger Jahressonderzahlung erhältst, wenn du nicht zum Jahreswechsel kündigst...

MoinMoin

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Antw:Kündigung bei internem Wechsel (Universität)
« Antwort #4 am: 24.06.2024 11:47 »
bis auf, dass du weniger Jahressonderzahlung erhältst, wenn du nicht zum Jahreswechsel kündigst...
Warum? Wenn man durchgängig beim gleichem Ag beschäftigt ist, ist die Anzahl der Verträge doch irrelevant,oder?

cyrix42

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Antw:Kündigung bei internem Wechsel (Universität)
« Antwort #5 am: 24.06.2024 13:59 »
Wenn der eine Arbeitsvertrag ausgelaufen und abgegolten ist, verfallen m.E. auch alle Ansprüche aus diesem. Wenn das Arbeitsverhältnis am 30.11. endet, gibt es keine Jahressonderzahlung für diesen Vertrag. Wenn ich ein neues Arbeitsverhältnis aufnehme, entstehen durch dieses zwar neue Ansprüche, aber eben nicht aus dem alten Arbeitsverhältnis. Wenn ich am 01.12. anfange, habe ich Anspruch auf 1/12 der Jahressonderzahlung. (Stimmt das überhaupt?)


MoinMoin

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Antw:Kündigung bei internem Wechsel (Universität)
« Antwort #6 am: 24.06.2024 14:10 »
Wenn der eine Arbeitsvertrag ausgelaufen und abgegolten ist, verfallen m.E. auch alle Ansprüche aus diesem. Wenn das Arbeitsverhältnis am 30.11. endet, gibt es keine Jahressonderzahlung für diesen Vertrag. Wenn ich ein neues Arbeitsverhältnis aufnehme, entstehen durch dieses zwar neue Ansprüche, aber eben nicht aus dem alten Arbeitsverhältnis. Wenn ich am 01.12. anfange, habe ich Anspruch auf 1/12 der Jahressonderzahlung. (Stimmt das überhaupt?)
Ja.

aber wenn ich durchgängig Anspruch auf Entgelt hatte, dann bekomme ich auch meine JSZ, würde ich mal sage:
guckst du §20
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.

Protokollerklärung:
1Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für
jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder
Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.

Da steht nichts von im bestehenden AV oder so was.
Daher würde ich sogar sagen, dass wenn du im Januar angestellt warst und dann weg warst und im Dezember wieder dabei bist, dann bekommst du 2/12.

Kann mich aber irren.

cyrix42

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Antw:Kündigung bei internem Wechsel (Universität)
« Antwort #7 am: 24.06.2024 14:16 »
Ok, da will ich mich auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Es erscheint mir nur schwierig zu begründen, warum z.B. die Fortsetzung der Stufenlaufzeit aus einem alten Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber explizit geregelt wird, wenn man hier die Ansicht vertritt, dass die Regelung sowieso sich nicht nur auf das aktuelle Arbeitsverhältnis, sondern ggf. auch vorherige bezieht...

Ekko

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Antw:Kündigung bei internem Wechsel (Universität)
« Antwort #8 am: 27.06.2024 08:58 »
An der Stelle wären auch die Entgeltgruppe und Stufenlaufzeiten interessant.
Klar kann das ein Mehraufwand für dich sein, aber ist jetzt auch nicht so wild eben eine Kündigung abzutippen.
Das mit der JSZ würde ich vorher jedoch abklären. Nicht, dass dir da dann mal eine vierstellige Summe flöten geht.

Wenn es sich lohnt zu kündigen, dann einfach mitspielen.