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Kündigung bei internem Wechsel (Universität)

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Evelyn:
Hallo zusammen,

ich brauche bitte euren Rat. Ich arbeite seit Jahren an einer Universität in der Verwaltung. Nun habe ich die Chance innerhalb dieser Universität an eine Fakultät zu wechseln. Es handelt sich um eine wissenschaftliche Stelle.
Ich habe bereits einen neuen Vertrag erhalten.
Nun meldet sich die Personalabteilung, weil ihnen aufgefallen ist das zwei Verträge existieren und verlangt von mir dass ich eine Kündigung für den "ersten Vertrag" einreiche.
ich verstehe aber nicht warum ich kündigen muss. Es ist der gleiche Tarifvertrag und sogar der gleiche Arbeitgeber.
Es handelt sich bei mir doch nur um einen internen Wechsel.
Die Personalabteilung begründet es damit, dass ich bisher einen Vertrag mit dem Kanzler hatte und nun dem Rektor unterstehe.
Aber was haben die "unterschiedlichen Vorgesetzten" damit zu, dass ich nun kündigen muss.
Kennt jemand ähnlich gelagerte Fälle?

Ich wäre euch für eine Rückmeldung sehr sehr dankbar!
Vielen lieben Dank!!

MoinMoin:
Dann sollen sie den neuen Vertrag mit der Überschrift Änderungsvertrag (zum Vertrag vom x.x.xxx) versehen und alles ist palletti.

Waldvogel:
Ich habe die Erfahrung auch gemacht, Allerdings beim Wechsel zwischen zwei Fachbereichen. Es war der 10. Änderungsvertrag in zwei Jahren und ich hatte das Gefühl, dass die Personalabteilung einfach den Überblick verloren hat und sie durch die Kündigung einen klaren Neuanfang machen wollten.
Ich habe dann an einem Termin einen Aufhebungsvertrag und einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Das hatte für mich aber keine Nachteile, soweit ich das beurteilen kann.

cyrix42:
bis auf, dass du weniger Jahressonderzahlung erhältst, wenn du nicht zum Jahreswechsel kündigst...

MoinMoin:

--- Zitat von: cyrix42 am 24.06.2024 09:52 ---bis auf, dass du weniger Jahressonderzahlung erhältst, wenn du nicht zum Jahreswechsel kündigst...

--- End quote ---
Warum? Wenn man durchgängig beim gleichem Ag beschäftigt ist, ist die Anzahl der Verträge doch irrelevant,oder?

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