Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigung bei internem Wechsel (Universität)
cyrix42:
Wenn der eine Arbeitsvertrag ausgelaufen und abgegolten ist, verfallen m.E. auch alle Ansprüche aus diesem. Wenn das Arbeitsverhältnis am 30.11. endet, gibt es keine Jahressonderzahlung für diesen Vertrag. Wenn ich ein neues Arbeitsverhältnis aufnehme, entstehen durch dieses zwar neue Ansprüche, aber eben nicht aus dem alten Arbeitsverhältnis. Wenn ich am 01.12. anfange, habe ich Anspruch auf 1/12 der Jahressonderzahlung. (Stimmt das überhaupt?)
MoinMoin:
--- Zitat von: cyrix42 am 24.06.2024 13:59 ---Wenn der eine Arbeitsvertrag ausgelaufen und abgegolten ist, verfallen m.E. auch alle Ansprüche aus diesem. Wenn das Arbeitsverhältnis am 30.11. endet, gibt es keine Jahressonderzahlung für diesen Vertrag. Wenn ich ein neues Arbeitsverhältnis aufnehme, entstehen durch dieses zwar neue Ansprüche, aber eben nicht aus dem alten Arbeitsverhältnis. Wenn ich am 01.12. anfange, habe ich Anspruch auf 1/12 der Jahressonderzahlung. (Stimmt das überhaupt?)
--- End quote ---
Ja.
aber wenn ich durchgängig Anspruch auf Entgelt hatte, dann bekomme ich auch meine JSZ, würde ich mal sage:
guckst du §20
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.
Protokollerklärung:
1Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für
jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder
Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.
Da steht nichts von im bestehenden AV oder so was.
Daher würde ich sogar sagen, dass wenn du im Januar angestellt warst und dann weg warst und im Dezember wieder dabei bist, dann bekommst du 2/12.
Kann mich aber irren.
cyrix42:
Ok, da will ich mich auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Es erscheint mir nur schwierig zu begründen, warum z.B. die Fortsetzung der Stufenlaufzeit aus einem alten Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber explizit geregelt wird, wenn man hier die Ansicht vertritt, dass die Regelung sowieso sich nicht nur auf das aktuelle Arbeitsverhältnis, sondern ggf. auch vorherige bezieht...
Ekko:
An der Stelle wären auch die Entgeltgruppe und Stufenlaufzeiten interessant.
Klar kann das ein Mehraufwand für dich sein, aber ist jetzt auch nicht so wild eben eine Kündigung abzutippen.
Das mit der JSZ würde ich vorher jedoch abklären. Nicht, dass dir da dann mal eine vierstellige Summe flöten geht.
Wenn es sich lohnt zu kündigen, dann einfach mitspielen.
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