Autor Thema: Eingruppierung Meister  (Read 3139 times)

Wynchester

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Eingruppierung Meister
« am: 25.06.2024 08:02 »
Moin,

gesetzt dem Fall, ein AN besetzt eine EG 9a Meisterstelle, erfüllt die Anforderungen (Meisterprüfung nicht) und wird dementsprechend in die EG 8 eingruppiert.

Nun vergehen 20 Jahre der AN arbeitet weiterhin beim gleichen AG würde sich die Eingruppierung nach 20 Jahren ändern ?

(5) Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlichrechtlichen Arbeitgeber,
b) deren Arbeitsvertrag befristet oder mit einer auflösenden Bedingung
versehen ist,
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse
aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden,
d) die in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs-, Nahverkehrs- oder Hafenbetrieben tätig sind.

Dementsprechend nach 20 Jahren EG 9a ?
« Last Edit: 25.06.2024 08:17 von Wynchester »

Casa

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Antw:Eingruppierung Meister
« Antwort #1 am: 25.06.2024 09:26 »
Lies dir die Protokollerklärung mal insgesamt durch.

Ist das Bundesland einschlägig?

Ist der AN Beschäftigter im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst (Teil A Abschnitt I Ziffer 3) sowie
im Kassen- und Rechnungswesen (Teil B Abschnitt XIII)?

Handelt es sich um einen Lehrgang an einer anerkannten Verwaltungsschule oder einem anerkannten Studieninstitut?

Weiterhin spricht einiges dafür, dass der AN vom AG zur Weiterbildung entsandt worden sein muss. Trifft dies zu?


Die Meisterschule besucht zu haben reicht nicht aus, um höher eingruppiert zu werden.
Dazu kommt das Problem, dass der Besuch der Meisterschule wohl 20 Jahre zurück liegt. Das erworbene Wissen dürfte veraltet sein und daher keinen Mehrwert darstellen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

2strong

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Antw:Eingruppierung Meister
« Antwort #2 am: 25.06.2024 09:30 »
Zitat von: Casa link=topic=123750.msg359210#msg359210
Ist der AN Beschäftigter im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst ([b
Teil A Abschnitt I Ziffer 3[/b])?
Das ist der entscheidende Punkt, weshalb die AuP auf Meister gar keine Anwendung findet. Alle anderen Punkte sind Unsinn.

Wynchester

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Antw:Eingruppierung Meister
« Antwort #3 am: 25.06.2024 09:45 »
Upps, im Falle der Meister ist es ja eine Anforderung an die Person - nicht die Prüfungsflicht auf die ich mich bezogen habe.

Mein Fehler :)

Wynchester

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Antw:Eingruppierung Meister
« Antwort #4 am: 25.06.2024 09:46 »
Ich gehe davon aus, dass die Anforderung an die Person (Meister) nicht umgehen werden kann und das eine Eingruppierung in EG 8 dementsprechend richtig ist.

2strong

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Antw:Eingruppierung Meister
« Antwort #5 am: 25.06.2024 12:52 »
Ja, formal geht da nichts. Weder ist eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht vorgesehen, die nach Zeitablauf Ausnahmen vorseähe, noch kommt der "Sonstige Beschäftigte" infrage. Was Du versuchen könntest, in der Weg über die Fachkräftezulage zu gehen.