Moin,
gesetzt dem Fall, ein AN besetzt eine EG 9a Meisterstelle, erfüllt die Anforderungen (Meisterprüfung nicht) und wird dementsprechend in die EG 8 eingruppiert.
Nun vergehen 20 Jahre der AN arbeitet weiterhin beim gleichen AG würde sich die Eingruppierung nach 20 Jahren ändern ?
(5) Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlichrechtlichen Arbeitgeber,
b) deren Arbeitsvertrag befristet oder mit einer auflösenden Bedingung
versehen ist,
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse
aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden,
d) die in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Versorgungs-, Nahverkehrs- oder Hafenbetrieben tätig sind.
Dementsprechend nach 20 Jahren EG 9a ?