Hallo zusammen,
mich bewegt folgende Frage: Gilt die Zeit der Umschulung als stufenrelevante Beschäftigungszeit?
Konkret geht es um meine Schülerin, die in den letzten beiden Jahren ihre Umschulung bei einer bayerischen Kommune zur Kfr Büromanagement gemacht hat und jetzt den Abschluss in der Tasche hat. Es wurde ihr eine Stelle bei den Stadtwerken angeboten, allerdings mit Stufe 1. Ich bin allerdings der Meinung, dass eine Umschulung NICHT als Ausbildungszeit gilt (die ist ja grundsätlich keine relevante Beschäftigungszeit). Wie seht ihr das?
Danke!
Conny