Auch Verwaltungsmitarbeiter können eine entsprechende Stelle ohne Hochschulabschluss oder Fortbildungslehrgang besetzen. Das kommt seltener vor, weil die Grundgesamtheit an Verwaltungsmitarbeitern schon höher ist. Damit lässt sich ein Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation eher finden, als für die steuerfachspezifische Aufgabe.
Abgesehen davon ist die Durchlässigkeit zwischen Stellen der mittleren und gehobenen Sachbearbeitung wichtig. Andernfalls wäre für die "guten" Mitarbeiter bei E9a schluss. Das gibt es in der freien Wirtschaft so nicht und der öD muss mit der freien Wirtschaft um bestehende und künftige Arbeitskräfte konkurrieren.
Ich stimme dir zu, dass auch Verwaltungsmitarbeiter ohne Hochschulabschluss oder Fortbildungslehrgang entsprechende Stellen besetzen können und dass dies in der Praxis seltener vorkommt, weil es mehr Verwaltungsmitarbeiter gibt. Ich verstehe auch die Notwendigkeit der Durchlässigkeit zwischen den Stellen der mittleren und gehobenen Sachbearbeitung, um talentierten Mitarbeitern Aufstiegsmöglichkeiten zu bieten.
Allerdings liegt meine Hauptsorge bei der Einhaltung der formalen Anforderungen laut Entgeltordnung. Diese Anforderungen sind nicht nur aus bürokratischen Gründen da, sondern um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um die höheren Anforderungen und Verantwortungen solcher Stellen zu erfüllen.
Die vorgeschlagene Lösung mit der befristeten Zulage und der verpflichtenden Weiterbildung erscheint mir daher als fairer Kompromiss. Sie bietet der Mitarbeiterin die Möglichkeit, die notwendige Qualifikation zu erwerben, während ihre praktische Erfahrung und aktuelle Verantwortlichkeiten anerkannt werden. Dies stellt sicher, dass die formalen Voraussetzungen langfristig erfüllt sind und wir auch weiterhin den hohen Standard in unseren Positionen halten können.
Ich sehe es als notwendig an, diese Balance zu finden, um sowohl die Flexibilität und Durchlässigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes zu fördern als auch die Einhaltung der festgelegten Qualifikationsanforderungen zu gewährleisten.
Mir dünkt, der zur Weiterbildung Gezwungene (!) versucht hier positive Argumente für seine persönliche Neiddebatte zu erhaschen...
Danke für deine Meinung. Mir geht es hier nicht um persönliche Neiddebatten, sondern um die Einhaltung von Regelungen und die Fairness im Umgang mit allen Mitarbeitern.
Die Entgeltordnung sieht bestimmte formale Anforderungen für Höhergruppierungen vor, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die in höheren Entgeltgruppen eingruppiert werden, die nötigen Qualifikationen und Kompetenzen besitzen. Dies betrifft nicht nur die Verwaltung, sondern auch alle anderen Bereiche, einschließlich der steuerfachspezifischen Aufgaben.
Es geht also nicht darum, jemanden zu benachteiligen oder zu benieden, sondern darum, die Standards und Regeln zu wahren, die für alle Mitarbeiter gelten, und gleichzeitig flexible und faire Lösungen zu finden.