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[BY] Fragen zur Diensttauglichkeit Verbeamtung

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LuxlDS:
Das ist mal interessant zu hören... ja, wie im Titel vermerkt ist das hier betreffende Bundesland Bayern, wodurch mich das betreffen könnte. Nur leider Denke wird die Chance das diese Änderung bereits geltend gemacht glaube, sehr gering ausfallen, da  A) ich ja bereits beim AA war und B) das ganze ja nur "kann auf [...]" ist.

Ich befürchte ehrlich gesagt das der AA welcher meinte "das wird wahrscheinlich nichts", seine Aussage wahr macht und mir wegen meines Blutdrucks (welche in Behandlung ist und jetzt nun mal nicht extrem hoch) durchrasseln lässt.

clarion:
Das kann er/sie eigentlich nicht, wenn es "nur" um die Verbeamtung auf Widerruf geht.

LuxlDS:
Ich möchte nochmal betonen, dass ich kaum Ahnung von der Thematik habe.

Ich hatte gestern mit dem Gesundheitsamt (und glaube doch, mit dem eigentlichen AA) gesprochen, welcher meinte, dass es mit dem BMI + Blutdruck wahrscheinlich nichts wird.

clarion:
Hallo folgender Leitfaden gilt primär  für München
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:2f6d68d7-b446-482c-92ea-8bd3e883ef12/ag_broschuere.pdf&ved=2ahUKEwjxyf-V8vmGAxWY8wIHHdOUCK0QFnoECBsQAQ&usg=AOvVaw2xjiIeWcnK87WYGv7Y-uLI

Aber in anderen Städten und Landkreisen sollte es ähnlich sein. Erwähnenswert ist hier der Punkt Nachuntersuchung.

LuxlDS:
Habe gerade nochmal die Mail, welche ich an das Gesundheitsamt gesendet habe, herausgesucht und mir dort den Untersuchungsauftrag durchgelesen. Dort fand ich folgendes vor:

„In dem Gutachten bitte ich aufgrund des erhobenen Befundes anzugeben, ob der Bewerber die uneingeschränkte
gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit besitzt, sowie ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer dauernden Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist und ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Bewerber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird".

Scheinbar geht es jetzt, zum Zeitpunkt der Einstellung, schon um das Verhältnis auf Lebenszeit.

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