Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BY] Fragen zur Diensttauglichkeit Verbeamtung

<< < (2/8) > >>

LuxlDS:
Das mit dem Pensionseintritt wurde mir auch so erklärt.

Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es da bspw.? Widerspruch?

Casa:

--- Zitat ---Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es da bspw.? Widerspruch?
--- End quote ---

Widerspruch und einstweiliger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Klage.

LuxlDS:
Alles klar, danke dir. Ich warte mal ab bis was schriftliches vom AA da ist... mal schauen.

Danke euch aber :)

Casa:

--- Zitat ---Alles klar, danke dir. Ich warte mal ab bis was schriftliches vom AA da ist... mal schauen.

Danke euch aber :)
--- End quote ---

Gib Bescheid, wenn du mehr weißt.

Beaztley:
Sofern Dienstherr der Freistaat Bayern sein wird, ist für dich vielleicht auch die Pressemitteilung zur gestrigen Ministerratssitzung unter https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-25-juni-2024/?seite=5062  ganz interessant: „Bei der Einstellung von Beamten kann künftig auf die amtsärztliche Einstellungsuntersuchung verzichtet werden. Stattdessen kann gleichberechtigt die gesundheitliche Eignung der Beamten perspektivisch durch standardisierten Fragebogen abgeklärt werden.“ Vor diesem Hintergrund dürfte von  der Ablehnung der Einstellung auch bei noch laufenden Einstellungsuntersuchungen noch restriktiver Gebrauch gemacht werden .

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version