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Neues Staatsangehörigkeitsrecht

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BAT:
Moin,

zwei Niederländer wohnen in Deutschland, ein Kind ist unterwegs. Ist es richtig, dass nach dem neuen StAG das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, wenn es in Deutschland geboren wird; jedoch nicht, wenn es in NL geboren wird?

Organisator:
Nicht automatisch - vgl. § 4 StAG

BAT:
Die Voraussetzungen nach § 4 StAG lägen vor.

Warnstreik:

--- Zitat von: BAT am 26.06.2024 12:09 ---Moin,

zwei Niederländer wohnen in Deutschland, ein Kind ist unterwegs. Ist es richtig, dass nach dem neuen StAG das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, wenn es in Deutschland geboren wird; jedoch nicht, wenn es in NL geboren wird?

--- End quote ---

Das Gesetz ist doch eindeutig, oder? Du musst schon in Deutschland geboren werden, sonst wirst du (nur) Holländer.

BAT:
Das neue StAG tritt morgen in Kraft.

Obwohl hier nicht einschlägig, gibt es weiterhin das ius sanguinis.

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