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Neues Staatsangehörigkeitsrecht
Warnstreik:
--- Zitat von: BAT am 26.06.2024 13:51 ---Das neue StAG tritt morgen in Kraft.
Obwohl hier nicht einschlägig, gibt es weiterhin das ius sanguinis.
--- End quote ---
Ja was denn sonst? Alternative wäre, dass zufällig im Ausland geborene Kinder von Deutschen keine Deutsche und zufällig in (oder über) Deutschland geborene, Deutsche wären. Gibts woanders, macht aber in dem kleinen engen Zentraleuropa überhaupt keinen Sinn.
BAT:
Äh, nein gibt es mit dem neuen StaG jetzt auch in Deutschland, das Bodenrecht wie in den USA. Daher ist das im vorliegenden Fall doch etwas kurios.
Während die Holländer hier seit 30 Jahren wohnen, ihr Kind in Holland im nächstgelegenen Krankenhaus bekommen und das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, während z. B. Isländer auf der Durchreise mit Niederkunft das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hätte.
Casa:
--- Zitat ---während z. B. Isländer auf der Durchreise mit Niederkunft das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hätte.
--- End quote ---
Das gibt das Gesetz nicht her.
--- Zitat ---3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in dem Geburtenregister, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist, eingetragen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.
--- End quote ---
BAT:
Das ist das alte Gesetz, welches heute ausläuft.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.
Casa:
Okay, dann sinds 5 Jahre. Das Kind der Isländerin auf Durchreise mit Niederkunft in Deutschland erhält dennoch keine deutsche Staatsbürgerschaft.
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