Autor Thema: Neues Staatsangehörigkeitsrecht  (Read 5060 times)

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #15 am: 26.06.2024 19:55 »
Zitat
Ich denke du hast den Text gelesen und sofort teleologisch ausgelegt.

Nein.

Zitat
Natürlich lässt er zwei verschiedene Sachverhalte vom Satzaufbau zu.

Wir drehen uns im Kreis.

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Lämpel

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 96
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #16 am: 26.06.2024 20:00 »
Natürlich lässt er zwei verschiedene Sachverhalte vom Satzaufbau zu.

Du wertest das erste "und" als Anzeichen einer Aufzählung?

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern
(1)  erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit
(2)  und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #17 am: 27.06.2024 08:12 »
Natürlich lässt er zwei verschiedene Sachverhalte vom Satzaufbau zu.

Du wertest das erste "und" als Anzeichen einer Aufzählung?

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern
(1)  erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit
(2)  und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt


Selbst wenn man das so fehlerhaft lesen sollte - bei der Auslegung von Gesetzen ist zunächst die Begründung des Gesetzes zu prüfen und dann im Zweifel zu ermitteln, was der Gesetzgeber bei der Erstellung der Regelung beabsichtigt hat. Sicher nicht, dass durchreisende Gebärende deutsche Staatsangehörige zur Welt bringen

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,589
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #18 am: 27.06.2024 09:10 »
Ich gebe es auf ;)

SamFisher

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 164
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #19 am: 27.06.2024 17:30 »
Ich gebe es auf ;)

Schade.ich als juristischer Laie hätte gerne erfahren, wie man diesen aus meiner Sicht sprachlich vollkommen eindeutige Absatz noch verstehen kann.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,589
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #20 am: 27.06.2024 18:44 »
Alle in Köln wohnenden Kinder bekommen ein Eis und eine Dose Cola, wenn sie blonde Haare haben.

Lämpel

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 96
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #21 am: 27.06.2024 18:56 »
Alle in Köln wohnenden Kinder bekommen ein Eis und eine Dose Cola, wenn sie blonde Haare haben.

Nicht zu verwechseln mit:

Alle in Köln wohnenden Kinder bekommen ein Eis, und eine Dose Cola wenn sie blonde Haare haben.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,589
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #22 am: 27.06.2024 19:01 »
Wegen dieser kleinen Unterschiede ist es halt nicht vollkommen eindeutig, wie hier behauptet. Das kann man besser schreiben. Die ABH bedenkt sich für zig unnötige Anrufe.  ;)

SamFisher

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 164
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #23 am: 27.06.2024 19:46 »
Würde das so im Gesetzestext stehen, könnte ich das Missverständnis verstehen.

Tut es aber nicht. Dort steht das „wenn“ vorne und die beiden Aufzählungen sind ohne Komma mit einem „und“ verbunden.

Also so, wie auch in 1000 anderen Gesetzestexten.

Kurz:
Ergebnis wenn Bedingung 1 und Bedingung 2 erfüllt.

Ob das so gemeint ist, weiß ich nicht.

Besser schreiben scheitert an den Juristen, die können das auch nicht.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,589
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #24 am: 27.06.2024 19:50 »
Der Gesetzestext ist sehr eindeutig.

SamFisher

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 164
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #25 am: 27.06.2024 19:52 »
Streng genommen könnte man im Gesetzestext die zweite Bedingung auch auf das Kind und nicht das Elternteil beziehen.

Ist nur allerdings so absurd, dass ich das nicht mal Juristen zutraue.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,589
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #26 am: 28.06.2024 09:17 »
Nun ja, ich habe der werdenden Mutter mitgeteilt, dass ihr Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, wenn sie es in den Niederlanden bekommt.

Johann

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 871
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #27 am: 28.06.2024 10:28 »
Das ist das alte Gesetz, welches heute ausläuft.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.

Der Gesetzestext an sich ist zwar eindeutig. Diese Variante hier ist aber in der Tat bei entsprechendem Vorsatz falsch zu verstehen. Hier könnte man meinen, dass alle in Deutschland geborenenen Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Die Staatsangehörigkeit der Eltern hingegen dürfte nur dann behalten werden, wenn mindestens ein Elternteil bereits seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Das wäre ehrlich kurios.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #28 am: 28.06.2024 10:47 »
Das ist das alte Gesetz, welches heute ausläuft.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.

Der Gesetzestext an sich ist zwar eindeutig. Diese Variante hier ist aber in der Tat bei entsprechendem Vorsatz falsch zu verstehen. Hier könnte man meinen, dass alle in Deutschland geborenenen Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Die Staatsangehörigkeit der Eltern hingegen dürfte nur dann behalten werden, wenn mindestens ein Elternteil bereits seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Das wäre ehrlich kurios.

Daher mein Hinweis, bei (konstruierten) Unklarheiten in die Gesetzesbegründung zu schauen, bzw. im Lichte der Absicht des Gesetzgebers zu interpretieren. So machts jedes Gericht.

SamFisher

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 164
Antw:Neues Staatsangehörigkeitsrecht
« Antwort #29 am: 28.06.2024 10:52 »
Das ist das alte Gesetz, welches heute ausläuft.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.

Aber hier wird ja gar. icht das Gesetz bemängelt, sondern die Pressemitteilung des BMI.

Der Gesetzestext an sich ist zwar eindeutig. Diese Variante hier ist aber in der Tat bei entsprechendem Vorsatz falsch zu verstehen. Hier könnte man meinen, dass alle in Deutschland geborenenen Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Die Staatsangehörigkeit der Eltern hingegen dürfte nur dann behalten werden, wenn mindestens ein Elternteil bereits seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Das wäre ehrlich kurios.

Daher mein Hinweis, bei (konstruierten) Unklarheiten in die Gesetzesbegründung zu schauen, bzw. im Lichte der Absicht des Gesetzgebers zu interpretieren. So machts jedes Gericht.

Aber hier wird ja gar nicht der Gesetzestext bemängelt, sondern die Pressemitteilung des BMI…