Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung nach Bewährung
BlackVoodoo:
Hallo.
Meine Arbeitskollegin ist aktuell in EG6 eingruppiert und soll nun höherwertige Tätigkeiten verrichten, welche in EG8 eingruppiert sind.
Dazu soll Sie ab 01.07. über einen Zeitraum von 6 Monaten diese Tätigkeiten in eine Tabelle eintragen (mit entsprechenden Zeitanteilen), quasi zur 'Bewährung'. Die Höhergruppierung würde dann zum Stichtag 01.01.2025 greifen.
Ist so etwas überhaupt zulässig? Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
Organisator:
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Ändern sich die Tätigkeiten, ändert sich die Eingruppierung genau zu diesem Zeitpunkt.
Man kann sicherlich die von dir beschriebene Tätigkeitsänderung so gestalten, dass die Höhergruppierung wie von dir beschrieben rechtlich einwandfrei ist.
Um deine Frage hinsichtlich der Zulässigkeit beantworten zu können, brauchts mehr Details.
BlackVoodoo:
Mehr Details kann ich dir nicht geben.
Meine Kollegin soll die Tätigkeit ab 01.07.24 ausüben und täglich mit dem entsprechenden Zeitanteil in eine Tabelle eintragen. Zum 01.01.25 soll Sie dann offiziell in EG8 eingestuft werden (sofern die Tätigkeiten mit den entsprechenden Zeitanteilen auch aufgrund Ihrer Aufschriebe erfüllt wurden, so wie diese in der EO aufgeführt sind).
Organisator:
--- Zitat von: BlackVoodoo am 27.06.2024 11:25 ---Mehr Details kann ich dir nicht geben.
Meine Kollegin soll die Tätigkeit ab 01.07.24 ausüben und täglich mit dem entsprechenden Zeitanteil in eine Tabelle eintragen. Zum 01.01.25 soll Sie dann offiziell in EG8 eingestuft werden (sofern die Tätigkeiten mit den entsprechenden Zeitanteilen auch aufgrund Ihrer Aufschriebe erfüllt wurden, so wie diese in der EO aufgeführt sind).
--- End quote ---
Dann wie geschrieben - Je nach Teil der Entgeltordnung und Gestaltung der Aufgabenübertragung kann man das durchaus tarifkonform gestalten.
Zum Beispiel: die höherwertigen Aufgaben nur vorübergehend übertragen, was keine Auswirkungen auf die Eingruppierung hat, und dann zum 01.01.2025 dauerhaft übertragen was (bei höherwertigen Tätigkeiten im richtigen Zeitumfang) dann zur Höhergruppierung führt.
BlackVoodoo:
Danke. Dann kann man die 'Bewährungszeit von 6 Monaten' als quasi vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeit ansehen, welche dann ab 01.01.2025 zur dauerhaften Übertragung wird.
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