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Höhergruppierung oder Zulage nach Fachkräfterichtlinie TVÖD?Von E10 auf E11?

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Leo:
Es geht darum dass ich Leitung einer Kinder- und Jugendbibliothek bin und somit im Referat Bildung arbeite. Die Stellenbeschreibung wurde schon seit Jahren nicht geändert und in den umliegenden Städten kriegen alle in dem gleichen Job eine Entgeltstufe höher als ich und zwar eine E11. Jetzt meinte mein Chef, dass ich mir bei einer Höhergruppierung bzw. einen Antrag keine Hoffnungen machen soll, weil die Stadt grad überall sparen muss und die das bestimmt nicht machen werden.. Deswegen meinte er, dass man ja einen Antrag auf Gewährung einer Fachkräftezulage gemäß TVöD eventuell in die Wege leiten könnte. Jetzt ist mir aber nicht klar, was genau das ist und wie die Zulage da wäre. Ich habe in der Nachbarstadt nämlich ein Jobangebot, wo ich auch eine höher bezahlte Stelle kriegen würde, aber ich möchte ungern weg.. Dann war die Idee meiner Leitung halt das zu probieren, weil er meinte, dass der Antrag auf Höhergruppierung eh nicht klappen wird, obwohl ich wirklich viele höherwertige Tätigkeiten mache und 2 Abteilungen leite mit einer E10 und 9 Mitarbeitenden..
Da wollte ich halt wissen, ob sich in dem Bereich jemand eventuell auskennt 🤗

LG Leo und danke für eure Hilfe!

MoinMoin:
bist du der Meinung, dass du Tätigkeiten ausübst die zu einer höheren EG führen?
Diese dir jedoch nicht vom AG übertragen wurden und du möchtest mit dem Antrag auf HG den AG bitten, dass er dir diese überträgt, damit du, Dank Tarifautomatik, höhergruppiert wirst?

Warum sollte dann ein AG, der Klamm ist, dir freiwillig eine Fachkräftezulage zahlen?

Leo:
Ja ich mache auf jeden Fall Tätigkeiten, die einer E11 wenn nicht sogar E12 zugeordnet wären. Wie gesagt die gleiche Stelle wird in den umliegenden Städten mit einer E12 bezahlt, obwohl diese keine 2 Abteilungen leiten,viel weniger Mitarbeiter haben und weniger Tätigkeiten als ich haben.. was genau ist denn diese Fachkräfterichtlinie? Mein Chef wurde nämlich beraten und es wurde ihm gesagt, das hätte mehr Chance als ein Antrag auf Höhergruppierung. Was rätst du mir genau und was genau wäre diese Zulage?

MoinMoin:
Es interessiert nicht, was du machst, sondern was dir vom AG übertragen wurde!
Und zwar von jemanden, der auch AVs unterschreibt.

Wenn dir diese Tätigkeiten nicht übertragen wurden oder werden, dann solltest du es auch sein lassen diese auszuüben!

Die Zulage ist eine befristete monetäre Zulage um Personal zu binden, bzw. es anzuwerben.

guckst du

https://duckduckgo.com/?q=kommunale+fachkr%C3%A4ftezulage&t=ffip&ia=web
Fachkräfterichtlinie


https://www.kommunalforum.de/fachkraefte_richtlinie_vka.php
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/231110_Fachkr%C3%A4fte-RL_mit_Deckblatt.pdf


Also ich denke, dass gerichtlich durchsetzbare Dinge besser sind als freiwillige Leistungen des AGs

Leo:
Alles klar, danke dir. Also die Tätigkeiten, die ich durchführe muss ich schon von Anfang an machen. Es sind aber wirklich Tätigkeiten, die über eine E10 hinausgehen, nur wurde die Stelle seit vielleicht 30 Jahren nicht aufgewertet. In den umliegenden Städten sieht das ganz halt anders aus. Was würdest du mir denn in dem Fall empfehlen?

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