Autor Thema: Eingruppierung mit Uniabschluss  (Read 7519 times)

blauerElefant

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Eingruppierung mit Uniabschluss
« am: 01.07.2024 08:35 »
Hallo alle,

ich interessiere mich aufgrund familiärer Gründe für eine Teilzeitstelle als Sprachförderkraft.

Da ich einen Uniabschluss als Architektin habe, frage ich mich nun welche Eingruppierung in den TVÖD SuE hier korrekt wäre, da dies nicht aus der Anzeige hervorgeht (bis 8a).

Ich würde dort hauptsächlich Sprachförderunterricht machen und zusätzlich war ausgeschrieben, noch eine Gruppe von ca 7 Sprachförderkräfte als Mentor zu begleiten.

Welche Eingruppierung in den TVÖDSuE wäre hier korrekt, da der Tarifvertrag ja nur für "pädagogische Fachkräfte" ist? Hilft mir mein Uniabschluss hier überhaupt ein bisschen höher eingestuft zu werden oder kommt ein anderer Tarifvertrag hier zur Anwendung?

Danke und Grüße

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #1 am: 01.07.2024 09:01 »
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Fehlen Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.
Wenn also ein promovierter Informatiker sich auf eine Stelle als Bürokaufmann und entsprechender Tätigkeiten mit der EG5 einstellen lässt, dann erhält er EG4.

Faunus

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #2 am: 01.07.2024 10:23 »
Wird  bei der "Ausschreibung" der Stelle "Sprachförderkraft" eine einschlägige Ausbildung erwartet/erwähnt? 

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #3 am: 01.07.2024 17:39 »
Und wenn ja, werden Ausnahmen davon zugelassen?

Dein Uni-Abschluss spielt für die Eingruppierung keine Rolle.

KlammeKassen

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #4 am: 01.07.2024 17:50 »
Der Uni-Abschluss spielt nur eine Rolle, wenn du auch in dem Bereich tätig bist.

Das ist im Prinzip wie in der Privatwirtschaft auch. Unternehmen werden eher BWLer als Pädagogen für das Controlling und Rechnungswesen einsetzen.

Im ÖD ist es auch so. Du kannst der beste Bauingenieur der Welt sein mit Master 1,0; wenn du dann im pädagogischen Bereich oder in der Kasse oder im Personalamt arbeiten willst, bringt es dir leider gar nichts.

blauerElefant

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #5 am: 02.07.2024 07:27 »
Wird  bei der "Ausschreibung" der Stelle "Sprachförderkraft" eine einschlägige Ausbildung erwartet/erwähnt? 


Nein, leider nicht.
Dann bringt mir der Uni-Abschluss wohl gar nix, wenn ich das recht sehe...

Welche Eingruppierung wäre das dann? Eher S3 oder S2 ?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #6 am: 02.07.2024 09:31 »
War das unverständlich?
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Bei fehlende Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.

Übersetz: Du bist eine EG niedriger Eingruppiert.
8a minus 1 macht 7

Casa

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #7 am: 02.07.2024 09:32 »
Zitat
Welche Eingruppierung wäre das dann? Eher S3 oder S2 ?

Das lässt sich nur anhand der konkreten Stellenbeschreibung schätzen. Ob S2 oder S3 kann dir dann hier auch niemand exakt sagen. Die Spanne reicht von S2 bis unter S8.


Als Architektin mit Bachelor wärst du in der Bauverwaltung besser aufgehoben und voraussichtlich ab E10  eingruppiert.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Faunus

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #8 am: 02.07.2024 10:17 »
War das unverständlich?
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Bei fehlende Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.

Übersetz: Du bist eine EG niedriger Eingruppiert.
8a minus 1 macht 7

Du kannst Dir auch nicht vorstellen, dass ein AG u.U. jemanden einstellt, der die Stelle nicht erfüllen kann, aber in der Lage ist z.B. die dringend notwendigen Leseübungen - also einen kleinen Teil der Anforderungen - durchführen kann und daher eher eine eine S3 strickt als eine S8 unbesetzt lässt.
Klar ist die Fragestellerin auch raus, wenn sich jemand mit entsprechender Ausbildung im Dunstkreis bewirbt.

Möglicherweise funktioniert Dein Gleichung "EGXX-1= EG für HiWi" in der Informatik bei Nerds ohne jeglichen Berufsabschluss, dass diese statt E12 dann halt E11 erhalten... aber üblich ist das nicht.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #9 am: 02.07.2024 10:34 »
War das unverständlich?
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Bei fehlende Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.

Übersetz: Du bist eine EG niedriger Eingruppiert.
8a minus 1 macht 7

Du kannst Dir auch nicht vorstellen, dass ein AG u.U. jemanden einstellt, der die Stelle nicht erfüllen kann, aber in der Lage ist z.B. die dringend notwendigen Leseübungen - also einen kleinen Teil der Anforderungen - durchführen kann und daher eher eine eine S3 strickt als eine S8 unbesetzt lässt.
Natürlich kann ich mir vorstellen, dass der AG die auszuübenden Tätigkeiten an die Person anpasst.
Aber dann braucht er trotzdem jemanden der die ausgeschrieben Tätigkeiten ausübt und muss abermals ausschreiben.
Oder willst du damit sagen, dass sie niedrigwertige Tätigkeiten überragen bekommt und die ursprünglich vorgesehenen dann trotzdem ausüben soll? Mit der hanebüchende Begründung: Sie haben die Ausbildung nicht, deswegen können wir sie nur in S3 eingruppieren? (also der gängige Rechtsbruch, der knapp vor Betrug ist?)
Zitat
Klar ist die Fragestellerin auch raus, wenn sich jemand mit entsprechender Ausbildung im Dunstkreis bewirbt.
Sehr wahrscheinschlich.
Muss aber zwangsweise nicht überall so sein, du kannst dir wahrscheinlich nicht vorstellen, dass man in einem Auswahlverfahren sich für einen Menschen mit formal niedrigeren Ausbildung entscheidet.
Wir machen das. Da zählt die Person und ihre vita nicht nur die Papiere die sie mitbringen.
Zitat
Möglicherweise funktioniert Dein Gleichung "EGXX-1= EG für HiWi" in der Informatik bei Nerds ohne jeglichen Berufsabschluss, dass diese statt E12 dann halt E11 erhalten... aber üblich ist das nicht.
Was meinst du mit funktioniert?
Die Anwendung von geltendem Tarifrecht?
Auch bei den Nerds, werden regelmäßig diese verarscht und bekommen nicht das Entgelt ihrer ausgeübten Tätigkeiten, weil sie eben nicht übertragen werden.

Und ob es üblich ist, Tarifrecht zu missachten mag ich bezweifeln.

Faunus

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #10 am: 02.07.2024 11:05 »
du kannst dir wahrscheinlich nicht vorstellen, dass man in einem Auswahlverfahren sich für einen Menschen mit formal niedrigeren Ausbildung entscheidet.
Wir machen das. Da zählt die Person und ihre vita nicht nur die Papiere die sie mitbringen.

Ich freue mich immer wieder von Dir zu lesen, bei was für einem außergewöhnlich tollem AG Du bist  :D

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #11 am: 02.07.2024 11:30 »
du kannst dir wahrscheinlich nicht vorstellen, dass man in einem Auswahlverfahren sich für einen Menschen mit formal niedrigeren Ausbildung entscheidet.
Wir machen das. Da zählt die Person und ihre vita nicht nur die Papiere die sie mitbringen.

Ich freue mich immer wieder von Dir zu lesen, bei was für einem außergewöhnlich tollem AG Du bist  :D
Nein, mein AG ist ein Bundesland und es ist als AG in der Summe bestimmt nicht so außergewöhnlich toll.

Wir sind möglicherweise halt nur ein Team, welches dem AG zu tolleren Leistungen antreibt, als er es bei anderen bereit ist.
Und natürlich mussten/müssen wir diverse Marotten dem AG austreiben.
Als ich dort anfing, da war es bei denen geistig unmöglich eine >EG9 Stelle ohne Studium als Voraussetzung auszuschreiben.
förderliche Zeiten und Zulage war ein Fremdwort und keiner (weder Führung noch Personaler) wussten damit umzugehen.
Inzwischen sind auch Menschen ohne entsprechender Abschlüsse im Verfahren erlaubt, Zulagen werden hier und da gewährt, förderliche Zeiten bei Einstellung kein Thema mehr und werden vorab ermittelt.

blauerElefant

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #12 am: 02.07.2024 15:21 »
War das unverständlich?
Man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert - denn es ist zunächst die Tätigkeit eingruppiert nicht die Person, die Ausbildung spielt da zunächst keine Rolle.
Bei fehlende Voraussetzungen in der Person, wird man eine EG niedriger Eingruppiert.

Übersetz: Du bist eine EG niedriger Eingruppiert.
8a minus 1 macht 7

Zitat
Welche Eingruppierung wäre das dann? Eher S3 oder S2 ?

Das lässt sich nur anhand der konkreten Stellenbeschreibung schätzen. Ob S2 oder S3 kann dir dann hier auch niemand exakt sagen. Die Spanne reicht von S2 bis unter S8.


Als Architektin mit Bachelor wärst du in der Bauverwaltung besser aufgehoben und voraussichtlich ab E10  eingruppiert.

Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder? Und ich habe gelesen, dass es um die überwiegend geleistete Arbeitsaufgabe geht - in meinem Fall also die Sprachförderung(ca 80%) und nicht die Arbeit als Mentorin (ca20%).

Casa

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #13 am: 02.07.2024 15:32 »
Zitat
Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?

Erfüllen die Bewerber die Berufsqualifikation nicht und können auf der konkreten Stelle - aus rechtlichen Gründen - dennoch beschäftigt werden, werden sie eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.

Wenn ich kein Arzt bin und die Stelle ist mit E14 vergütet, kann ich freilich nicht als Arzt mit E13 eingestellt werden.

Wenn ich ein Bachelorstudium in Informatik habe und die Stelle als Informatiker ist mit E14 (Masterabschluss / Unidiplom) ausgeschrieben, kann ich mit E13 eingestellt werden.



Wenn kein Erzieher bin und die Stelle Erzieher ist mit S8a vergütet, kann ich freilich nicht mit S8a eingestellt werden.

Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.


Im jeweils 2. Beispiel gibt es durch Spezialgesetz keine rechtliche Mindestanforderung für die Tätigkeit. Im jeweils ersten Beispiel (Arzt / Erzieher oder sonstige Ausbildung in verwandter Fachrichtung) gibt es eine rechtliche Mindestanforderung.
In dem Beriech ohne im Spezialgesetz geregelte rechtliche Mindestanforderung ist eine Einstellung in einer um 1 niedrigeren Entgeltgruppe möglich, wenn die Ausbildung fehlt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Faunus

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #14 am: 02.07.2024 15:59 »
Der Tarif sagt ganz allgemein, dass jeder nach seinen Tätigkeiten bezahlt wird und wenn eine bestimmte Voraussetzung nicht erfüllt ist eine Entgeltgruppe niedriger.
Beispiel:  bewirbt sich ein Bautechniker auf eine Stelle " Bachelor für Hochbau mit E10", dann muss der AG sich nicht einschränken (wenn der Ausschreibungstext entsprechend ist - daher meine Frage, ob einschägige Weiterbildung zur Sprachförderkraft gefordert ist).
Der AG kann dem  Bautechniker die Aufgaben dieser Bachelorstelle übertragen und dann aber EG10- 1.

Ich meine mich zu erinnern, dass Berufsschullehrer irgendwie bei E12/E13 eigestellt werden, aber ein "Fachlehrer" mit "Nur"-Meister bei E10, weil das ganze BlingBling vom Studium fehlt. Das sind mal locker 2-3 EGs.

Bei Dir liegt die Situation völlig anders: du kannst lesen, du kannst schreiben und beherrscht die Deutsche Sprache wie jeder andere Muttersprachler dieser Sprache. Du hast keinerlei Ausbildung im Bereich Didaktik/Pädagigik/etc. oder... Moment... hast Du vielleicht Beruf- und Arbeitspädagogik als Wahlfach im Studium belegt und die Ausbilderprüfung abgelegt?
Wäre u.U. ein Nachweis für "pädagogische Fähigkeit". Ob dieser ausreicht, um hier mehr rauszuholen.... k.A.