Autor Thema: Eingruppierung mit Uniabschluss  (Read 7546 times)

blauerElefant

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #15 am: 02.07.2024 15:59 »
.. obwohl da steht bis S8a ? Würde da nicht S2 oder S3 greifen? Ganz ohne Berufsausbildung in dem Beruf.

Weil ich hier ...wie Du sagst ...herabgruppiert von S8 auf S7... gar keine abgeschlossene Berufsausbildung s.u. habe?

Eingruppierung Entgeltgruppe S 7:
Tätigkeitsmerkmale: Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gruppenleiterin / Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen. (Hierzu Protokollerklärungen Nr. 1, 1a und 17)

Das heißt, wenn die Stelle ausgeschrieben wäre als S3 würde ich nur in S2 eingruppiert werden, etc.
Oder eben ausgeschrieben S4 auf S3 herabgruppiert etc..
Und dann auch wurscht, dass ich als Mentor arbeite, weil ich ja überwiegend als Sprachförderkraft arbeite. Das wird dann auch nicht extra vergütet.

 


Faunus

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #16 am: 02.07.2024 16:04 »
Zitat
Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?


Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.



Wirklich?
Ist die "Fachkraft für Sprachförderung" nicht ein Weiterbildungsmöglichkeit/Zusatzqualifikation für Erzieher etc.. die sich dann noch mit Sprachförderkraft zusätzlich betitulieren dürfen?


@blauerElefant
Am einfachsten wäre es bei dem nachzufragen, der ausgeschrieben hat!

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #17 am: 02.07.2024 16:11 »
Zitat
Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?

Erfüllen die Bewerber die Berufsqualifikation nicht und können auf der konkreten Stelle - aus rechtlichen Gründen - dennoch beschäftigt werden, werden sie eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.

Wenn ich kein Arzt bin und die Stelle ist mit E14 vergütet, kann ich freilich nicht als Arzt mit E13 eingestellt werden.
Überspitz gesagt tarifliche schon, nur dürftest du verdammt viel der übertragenden Tätigkeiten nicht ausüben.  8)
Würde aber trotzdem die EG13 bezahlt bekommen ???

Zitat
Wenn ich ein Bachelorstudium in Informatik habe und die Stelle als Informatiker ist mit E14 (Masterabschluss / Unidiplom) ausgeschrieben, kann ich mit E13 eingestellt werden.
Man wird nicht mit EG13 eingestellt man bekommt Tätigkeiten übertragen die zu einer EG14 führen.
Wenn ich die Voraussetzung in der Person nicht erfülle, geht es eine EG runter und wird deswegen dann in die EG13 eingruppiert.
So einfach wie simpel.




Zitat
Wenn kein Erzieher bin und die Stelle Erzieher ist mit S8a vergütet, kann ich freilich nicht mit S8a eingestellt werden.

Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.
Auch hier nochmal, dass ist so nicht ganz richtig dargestellt.
Man wird eingestellt und bekommt Tätigkeiten der S8a übertragen und wird in 7 eingruppiert.
Wenn man sagt man wird mit S7 eingestellt, könnte es genauso bedeuten, dass man für S7 Tätigkeiten eingestellt wird.

Zitat
Im jeweils 2. Beispiel gibt es durch Spezialgesetz keine rechtliche Mindestanforderung für die Tätigkeit. Im jeweils ersten Beispiel (Arzt / Erzieher oder sonstige Ausbildung in verwandter Fachrichtung) gibt es eine rechtliche Mindestanforderung.
In dem Beriech ohne im Spezialgesetz geregelte rechtliche Mindestanforderung ist eine Einstellung in einer um 1 niedrigeren Entgeltgruppe möglich, wenn die Ausbildung fehlt.
s.o.


Also es ist scheiß egal welche Standesrechte, Arztrecht, Feuerwehrrecht oder sonstwas für Recht existiert, das hat keinen Einfluss auf das Tarifrecht und der Eingruppierung.

Tariflich:
Man wird angestellt
Man bekommt Tätigkeiten übertragen (egal ob man Analphabet ist und Schulabbrecher)
Die Tätigkeiten sind in der EGX eingruppiert
Wenn die Tätigkeiten Voraussetzungen in der Person haben, dann wird man eine EG niedriger eingruppiert, wenn man diese nicht erfüllt.

Thats All Folks

(Also der Analphabet würde bei der EG14 Tätigkeiten ebenfalls EG13 bekommen, so wie der Bachelor Informatiker)

Wenn der AG jemanden Tätigkeiten überträgt, der diese Tätigkeiten nicht ausüben darf, weil es gesetzliche Vorgaben gibt wer was machen darf (Elektrik am Starkstromkasten, Arzt am OP Tisch, ...) , dann ist das kein Tarifproblem oder hätte Eingruppierungsrelevanz, sondern einfach nur Dummheit bei der Auswahl.


blauerElefant

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #18 am: 02.07.2024 16:18 »
Zitat
Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?


Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.



Wirklich?
Ist die "Fachkraft für Sprachförderung" nicht ein Weiterbildungsmöglichkeit/Zusatzqualifikation für Erzieher etc.. die sich dann noch mit Sprachförderkraft zusätzlich betitulieren dürfen?


@blauerElefant
Am einfachsten wäre es bei dem nachzufragen, der ausgeschrieben hat!

Da werden entweder Erzieherinnen gesucht (daher bis S8), oder aber Quereinsteiger ohne pädagogische Vorbildung. Beide würden ein Seminar besuchen und eine, ich nenne es mal "Miniweiterbildung" von ein paar Tagen machen.

In meinem Fall dann wohl doch S3 oder S2 ... ??? und ja, ich habe tatsächlich mal die Ausbildereignungsprüfung gemacht und bestanden.
 

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #19 am: 02.07.2024 16:21 »
Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig?
Das was du nicht verstehst, und da bist du nicht alleine, ist das die Tätigkeiten immer ohne Wissen über die Person die sie ausüben eingruppiert SIND.

Salopp gesagt:
Der Eingruppierung der Tätigkeiten ist deine Ausbildung scheiß egal.

Wenn die schreiben bis 8a, dann kann das heißen, dass damit rechnen, das jemand tariflich notwendige Ausbildung zu ihnen kommt, dem sie aber trotzdem die Tätigkeiten übertragen wollen und der dann halt s7 bekommt.

Oder das sie sich sagen, scheiße niemand gefunden, nehmen wir die Architektin, mal schauen was sie taugt, der übertragen wir zunächst nur Aufgaben die zur S2 , 3,4,5,6,7 führen und später dann mehr, falls wir es ihr zutrauen, den Job auch ohne Ausbildung vernünftig zu machen.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #20 am: 02.07.2024 16:22 »
In meinem Fall dann wohl doch S3 oder S2 ... ??? und ja, ich habe tatsächlich mal die Ausbildereignungsprüfung gemacht und bestanden.
Aber nur wenn der AG dir entsprechende Tätigkeiten überträgt.


Casa

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #21 am: 02.07.2024 16:22 »
Zitat
Also es ist scheiß egal welche Standesrechte, Arztrecht, Feuerwehrrecht oder sonstwas für Recht existiert, das hat keinen Einfluss auf das Tarifrecht und der Eingruppierung.

Es ging um die Verdeutlichung, dass es bei einigen Stellen für die Einstellung auf den Berufsabschluss ankommt (Erzieher / Arzt (Approbation) und es bei einigen Stellen für die Einstellung nicht auf den Berufsabschluss ankommt.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Faunus

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #22 am: 02.07.2024 16:24 »
Wahrscheinlich werden Dir bestimmte Tätigkeiten garnicht übertragen, die für die EG XY notwendig wären.
Schriftlich geben lassen, was übertragen ist und grundlegend: nicht unter dem Wert verkaufen.
Auslotsen was machbar ist.
Wenn SX dann mit Ausbildereigung auf SX+1 argumentieren. Vielleicht hilft es ja.
Ich drück Dir die Daumen!  ;D




 

Casa

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #23 am: 02.07.2024 16:27 »
Zitat
Wahrscheinlich werden Dir bestimmte Tätigkeiten garnicht übertragen, die für die EG XY notwendig wären.
Schriftlich geben lassen, was übertragen ist und grundlegend: nicht unter dem Wert verkaufen.

Also ich bräuchte gerade einen Architekten oder eine Architektin. Und die Stelle ist besser bezahlt als S8a.  ::)
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MoinMoin

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #24 am: 02.07.2024 16:27 »
Zitat
Also es ist scheiß egal welche Standesrechte, Arztrecht, Feuerwehrrecht oder sonstwas für Recht existiert, das hat keinen Einfluss auf das Tarifrecht und der Eingruppierung.

Es ging um die Verdeutlichung, dass es bei einigen Stellen für die Einstellung auf den Berufsabschluss ankommt (Erzieher / Arzt (Approbation) und es bei einigen Stellen für die Einstellung nicht auf den Berufsabschluss ankommt.
Hast du auch schön gemacht, aber leider unscharf in der Begrifflichkeit, deswegen wollte ich nachschärfen, bevor sich solche Dinge wie Man wird in EGx eingestellt festsetzen.
Oder so wie ich den Beamten/personaler BullShit schon tausendmal gehört habe:
Der hat keinen Master, den dürfen wir nicht für die EG14 Tätigkeiten einstellen.
Der hat kein BSC den dürfen nicht auf die EG11 Tätigkeiten setzen.
und später dann den können wir nicht.

Obwohl tariflich hier nur ein wir wollen nicht der Wahrheit entspricht.

Casa

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #25 am: 02.07.2024 16:40 »
Zitat
Hast du auch schön gemacht, aber leider unscharf in der Begrifflichkeit, deswegen wollte ich nachschärfen, bevor sich solche Dinge wie Man wird in EGx eingestellt festsetzen.
Oder so wie ich den Beamten/personaler BullShit schon tausendmal gehört habe:
Der hat keinen Master, den dürfen wir nicht für die EG14 Tätigkeiten einstellen.
Der hat kein BSC den dürfen nicht auf die EG11 Tätigkeiten setzen.
und später dann den können wir nicht.

Obwohl tariflich hier nur ein wir wollen nicht der Wahrheit entspricht.


Da sind wir uns einig ;-)
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blauerElefant

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #26 am: 02.07.2024 16:44 »
Wahrscheinlich werden Dir bestimmte Tätigkeiten garnicht übertragen, die für die EG XY notwendig wären.
Schriftlich geben lassen, was übertragen ist und grundlegend: nicht unter dem Wert verkaufen.
Auslotsen was machbar ist.
Wenn SX dann mit Ausbildereigung auf SX+1 argumentieren. Vielleicht hilft es ja.
Ich drück Dir die Daumen!  ;D




 

Meine Güte, wie einfach ein Arbeitsvertrag in der freien Wirtschaft doch ist...

Würde das in einer Tätigkeitsbeschreibung stehen, was mir übertragen wird oder wie heißt das Dingens in dem Fall  ;D?

 

Faunus

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #27 am: 02.07.2024 17:05 »
Obwohl tariflich hier nur ein wir wollen nicht der Wahrheit entspricht.

und wenn Sie dann doch wollen müssen, kommt "wir wissen aber nicht".

Durch den "Fachkräftemangel" wird es noch eine sehr spannende Sache werden, was bei der Eingruppierung so passiert.
Ich muss das auch erst noch verinnerlichen, obwohl ich selbst seit 2006 bei jeder einzelne Höhergruppierung immer wieder den gleichen "Mist" vorher habe durchkauen müssen.
Ich mag einfach nicht mehr. Ich muss auch nicht mehr ;)


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #28 am: 02.07.2024 18:40 »
Wahrscheinlich werden Dir bestimmte Tätigkeiten garnicht übertragen, die für die EG XY notwendig wären.
Schriftlich geben lassen, was übertragen ist und grundlegend: nicht unter dem Wert verkaufen.
Auslotsen was machbar ist.
Wenn SX dann mit Ausbildereigung auf SX+1 argumentieren. Vielleicht hilft es ja.
Ich drück Dir die Daumen!  ;D




 

Meine Güte, wie einfach ein Arbeitsvertrag in der freien Wirtschaft doch ist...

Würde das in einer Tätigkeitsbeschreibung stehen, was mir übertragen wird oder wie heißt das Dingens in dem Fall  ;D?
Soso, in der freien Wirtschaft gibt es keine Entgeltordnung und Tarife?

Natürlich dürfen die in der freien trotz Tarif dann mehr ausgeben, als sie müssten, aber weniger eben auch nicht!


Und natürlich ist es einfacher einen mündlichen AV zu machen, der ist in einer Minute erledigt und das BGB regelt alles. Oder das ganz auf nen a4 Bogen.
Nur wenn du dann was anderes möchtest, dann ist es doch auch dort ein fighten und verhandeln und zwar jedes Jahr und aufs neue, für alles was du haben willst und dann auch noch individuell.
gut für ie e8nen, schlecht für die nderen.

So wie in deinem Fall. AG stellt dich ein sagt dir was du kriegst und fertig.
Da du ungelernt bist, biste mit s2 Entgelt zufrieden, ag ködert dich und verspricht dir nach der Schulung und einem Jährchen die s3, obwohl er dich gleich auf dem Arbeitsniveau der s8a arbeiten lässt.
In der fW würdest du jetzt mit nem s2 nachhause gehen, obwohl dir s7 Niveau zusteht, klar ist das einfacher.

blauerElefant

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Antw:Eingruppierung mit Uniabschluss
« Antwort #29 am: 03.07.2024 08:06 »
Danke für die Infos.

Ich hab mal noch eine allgemeine Frage zur Eingruppierung:

Wenn ich einen Job mache, der sagen wir mal auf S3 eingruppiert ist, mir hier auch alle Tätigkeiten übertragen werden, ich aber zusätzlich noch - sagen wir zu 20% - einen anderen Job zusätzlich mache, der höher gruppiert wird (S4 oder S5).
Welche Eingruppierung ist dann korrekt?