Das verstehe ich nicht so ganz... ich habe ja gar keine pädagogische Ausbildung - bleibt da nicht S3 oder S2 übrig? Das kann doch dann nicht S8 minus 1= S7 sein, oder?
Erfüllen die Bewerber die Berufsqualifikation nicht und können auf der konkreten Stelle - aus rechtlichen Gründen - dennoch beschäftigt werden, werden sie eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.
Wenn ich kein Arzt bin und die Stelle ist mit E14 vergütet, kann ich freilich nicht als Arzt mit E13 eingestellt werden.
Überspitz gesagt tarifliche schon, nur dürftest du verdammt viel der übertragenden Tätigkeiten nicht ausüben.

Würde aber trotzdem die EG13 bezahlt bekommen

Wenn ich ein Bachelorstudium in Informatik habe und die Stelle als Informatiker ist mit E14 (Masterabschluss / Unidiplom) ausgeschrieben, kann ich mit E13 eingestellt werden.
Man wird nicht mit EG13
eingestellt man bekommt Tätigkeiten übertragen die zu einer EG14 führen.
Wenn ich die Voraussetzung in der Person nicht erfülle, geht es eine EG runter und wird deswegen dann in die EG13 eingruppiert.
So einfach wie simpel.
Wenn kein Erzieher bin und die Stelle Erzieher ist mit S8a vergütet, kann ich freilich nicht mit S8a eingestellt werden.
Wenn ich Architektur studiert habe und die Stelle der Sprachförderkraft ist mit S8a bewertet, kann ich mit S7 eingestellt werden.
Auch hier nochmal, dass ist so nicht ganz richtig dargestellt.
Man wird eingestellt und bekommt Tätigkeiten der S8a übertragen und wird in 7 eingruppiert.
Wenn man sagt man wird mit S7 eingestellt, könnte es genauso bedeuten, dass man für S7 Tätigkeiten eingestellt wird.
Im jeweils 2. Beispiel gibt es durch Spezialgesetz keine rechtliche Mindestanforderung für die Tätigkeit. Im jeweils ersten Beispiel (Arzt / Erzieher oder sonstige Ausbildung in verwandter Fachrichtung) gibt es eine rechtliche Mindestanforderung.
In dem Beriech ohne im Spezialgesetz geregelte rechtliche Mindestanforderung ist eine Einstellung in einer um 1 niedrigeren Entgeltgruppe möglich, wenn die Ausbildung fehlt.
s.o.
Also es ist scheiß egal welche Standesrechte, Arztrecht, Feuerwehrrecht oder sonstwas für Recht existiert, das hat keinen Einfluss auf das Tarifrecht und der Eingruppierung.
Tariflich:
Man wird angestellt
Man bekommt Tätigkeiten übertragen (egal ob man Analphabet ist und Schulabbrecher)
Die Tätigkeiten sind in der EGX eingruppiert
Wenn die Tätigkeiten Voraussetzungen in der Person haben, dann wird man eine EG niedriger eingruppiert, wenn man diese nicht erfüllt.
Thats All Folks
(Also der Analphabet würde bei der EG14 Tätigkeiten ebenfalls EG13 bekommen, so wie der Bachelor Informatiker)
Wenn der AG jemanden Tätigkeiten überträgt, der diese Tätigkeiten nicht ausüben darf, weil es gesetzliche Vorgaben gibt wer was machen darf (Elektrik am Starkstromkasten, Arzt am OP Tisch, ...) , dann ist das kein Tarifproblem oder hätte Eingruppierungsrelevanz, sondern einfach nur Dummheit bei der Auswahl.