Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung - Gehalt
welano2:
Hallo,
ich war bis Mai als "Sachbearbeiterin" tätig und war in E11 Stufe 4. Jetzt arbeite ich seit letztem Monat als Dezernatsleitung in einer anderen Behörde. Ich wurde jetzt in E12 Stufe 3 eingestuft und bekomme zusätzlich die 180€ Garantiebetrag.
Ehrlich gesagt fühlt sich das sehr unschön an, da ich deutlich mehr Verantwortung habe und das sich in meinen Gehalt so garnicht wiederspiegelt. Ich würde jetzt versuchen wollen, dass ich in E12 Stufe 4 komme - hat jemand bei einem solches Vorgehen Erfahrungen? Hat vielleicht jemand Fälle wo so entschieden wurde?
Danke euch!
Michi
MoinMoin:
Du kannst alleinig versuchen eine Stufenzulage nach §16.5 zu bekommen.
Ansonsten ist das Kind in den Brunnen gefallen und du hast die Denkbar ungünstigste Höhergruppierung dir ausgesucht.
welano2:
Hey,
vielen Dank - also ein nachträgliches Anpassen der Stufen ist eher unrealistisch? Wie würde ich bzgl. der Zulage vorgehen? Am Besten mit meinem Chef sprechen oder?
Danke euch und LG
welano2:
Noch eine Frage: Wie sieht das mit dem Garantiebetrag aus, wenn im Oktober die 200€ zusätzlich kommen. Bleibt dieser bestehen oder würde der dann wegfallen?
Danke und LG
MoinMoin:
--- Zitat von: welano2 am 01.07.2024 17:46 ---vielen Dank - also ein nachträgliches Anpassen der Stufen ist eher unrealistisch? Wie würde ich bzgl. der Zulage vorgehen? Am Besten mit meinem Chef sprechen oder?
--- End quote ---
Übertariflich geht alles.
Tariflich nur Zulage §16 oder Verkürzung nach §17
Ja, den Chef ansprechen.
Ja die 180€ bleiben die nächsten 3 Jahre bestehen.
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