Autor Thema: [BY] Beförderung A9 nach A11  (Read 8376 times)

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,061
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #15 am: 03.07.2024 11:04 »
Und Fakt ist auch, dass es gerade bei den Kommunen noch genügend kleine Dienstherren gibt, die die Fakten und Rechtslage kennen, ihre Leute aber trotzdem fördern (oder behalten) wollen und dann stehen da halt plötzlich Dinge auf der Urkunde, die das Recht eigentlich an der Stelle noch nicht stehen haben will. Und dann ist es halt passiert... ;-)

untersterDienst

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 135
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #16 am: 03.07.2024 13:41 »
Die Folgen einer Nichtigen Ernennung sollten Personen in Ämtern A9 bekannt sein...

Ausführlichste Unterrichtsinhalte bereits in QE2 (ehem. mittlerer Dienst) Bayern.


Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #17 am: 03.07.2024 14:43 »
Fakt ist, jedes Amt ist zu durchlaufen.

Leider Falsch - DaEx hat zutreffend beschrieben, wie eine Sprungbeförderung möglich ist. Im Bund gibt es ähnliche Regelungen

Die Folgen einer Nichtigen Ernennung sollten Personen in Ämtern A9 bekannt sein...

Wieso sollte eine Sprungbeförderung nichtig sein?

untersterDienst

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 135
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #18 am: 03.07.2024 15:52 »

LlbG Art. 17
Beförderungen
(1) 1Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden.

Darum.

Noch immer hat der Anfrager nicht sein Bundesland angegeben, schlage vor die Diskussion darum zu schließen. 

Lass´mers guad sei

rkbeamtenforum

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #19 am: 03.07.2024 19:31 »
...und habe auch nur herausragende Beurteilungen erhalten.

In Beamtenrecht hast Du jedenfalls eine glatte 6!

Ich hoffe, dass du dich nach dem unnötigen Kommentar besser fühlst und stolz auf dich bist. Du hast einen großen Beitrag zur Klärung der Frage beigetragen! Vielen Dank!


Dem Rest danke ich für die zahlreichen Rückmeldungen. Einsatzort ist derzeit Niedersachsen, NRW und Hessen sind zukünftig denkbar. Mir ist durchaus bewusst, dass es grundsätzlich keine Sprungbeförderungen gibt. Aber wie ist das bei einem neuen Dienstherren? Kann der direkt nach A11 eingruppieren? Gibt es Ausnahmeregelungen?

Pukki

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 139
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #20 am: 04.07.2024 10:24 »
Die Frage ist doch schon längst geklärt. Ganz theoretisch gäbe es tatsächlich Möglichkeiten. Die nutzt nur so gut wie niemand. Beim Bund hat in der aktuellen Legislaturperiode (also seit 2021) der Bundespersonalausschuss genau einem Fall zugestimmt, das vielleicht mal so als Hausnummer. Und der war auch nicht wirklich vergleichbar mit deinem Fall. Was mir als Info fehlt, ist zum Beispiel immer noch, was ich unter einer "herausragenden Beurteilung" zu verstehen habe. Und von wievielen Beurteilungen sprechen wir hier? An sich kann es bislang doch nur eine gewesen sein, und zwar als Anlassbeurteilung zum Ende der Probezeit.

Für einen - Entschuldigung - kleinen Verwaltungsbeamten wird sich keiner die Hände schmutzig machen wollen, gerade wenn man sieht, was alleine der Eindruck bewirken kann, es gäbe irgendwelche Vetternwirtschaft (siehe gerade Niedersachsen bei Herrn Weil mit seiner Büroleiterin). Ist kein Beamtenrecht, das ist mir bewusst, aber hat halt mindestens ein Geschmäckle. Und gleiches gilt, wenn man jemanden im Eingangsamt A9 für einen dermaßen großen Überflieger hält, dass man da versucht, die klitzekleine Möglichkeit einer Ausnahme zu nutzen.

Insofern: abwarten, Tee trinken, Laufbahn durchlaufen. Geht schneller als man denkt.

AKMS94

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 36
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #21 am: 04.07.2024 11:13 »
...und habe auch nur herausragende Beurteilungen erhalten.

In Beamtenrecht hast Du jedenfalls eine glatte 6!

Ich hoffe, dass du dich nach dem unnötigen Kommentar besser fühlst und stolz auf dich bist. Du hast einen großen Beitrag zur Klärung der Frage beigetragen! Vielen Dank!


Dem Rest danke ich für die zahlreichen Rückmeldungen. Einsatzort ist derzeit Niedersachsen, NRW und Hessen sind zukünftig denkbar. Mir ist durchaus bewusst, dass es grundsätzlich keine Sprungbeförderungen gibt. Aber wie ist das bei einem neuen Dienstherren? Kann der direkt nach A11 eingruppieren? Gibt es Ausnahmeregelungen?

Es gibt tatsächlich Dienstherrn (kleine Kommunen), die haben enorme Schwierigkeiten Personal zu finden. Mein Personalamt (Großstadt NRW) hat mir selbst mitgeteilt, dass die selbst die Erfahrung gemacht haben, dass Beamte abgeworben wurden. Denen wird dann einfach eine entsprechende Urkunde in die Hand gedrückt ("feindliche Übernahme" geschimpft) & zack hast du dein A11. Ist aber nicht rechtens aber gut. Wir kriegen ja hier mit wie das Recht inwzischen vom den Dienstherrn missachtet wird (Amtsangemessene Alimentation).

Muenchner82

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 341
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #22 am: 04.07.2024 13:44 »
...und habe auch nur herausragende Beurteilungen erhalten.

In Beamtenrecht hast Du jedenfalls eine glatte 6!

Ich hoffe, dass du dich nach dem unnötigen Kommentar besser fühlst und stolz auf dich bist. Du hast einen großen Beitrag zur Klärung der Frage beigetragen! Vielen Dank!


Der Kommentar ist ganz und garnicht unnötig. Wer so ein extremer Überflieger ist, der sollte in A9 schon in der Lage sein das Gesetz und ggf. Kommentare zu lesen, wenn man schon in Beamtenrecht nicht aufgepasst hat.

FGL

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 674
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #23 am: 04.07.2024 14:08 »

LlbG Art. 17
Beförderungen
(1) 1Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden.

Darum.
Das macht sie rechtswidrig, ja. Aber was macht sie nichtig?

Muenchner82

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 341
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #24 am: 04.07.2024 17:33 »

LlbG Art. 17
Beförderungen
(1) 1Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden.

Darum.
Das macht sie rechtswidrig, ja. Aber was macht sie nichtig?

m. E. ist eine derartige Ernennung nicht nichtig

Feederico

  • Gast
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #25 am: 05.07.2024 07:20 »

Das macht sie rechtswidrig, ja. Aber was macht sie nichtig?

m. E. ist eine derartige Ernennung nicht nichtig

Bayerische Rechtslage:

Art. 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 LlbG:
"Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden. Die oberste Dienstbehörde bestimmt mit Zustimmung des Landespersonalausschusses, ob ein in einer Besoldungsordnung aufgeführtes Amt nicht regelmäßig zu durchlaufen ist."

§ 12 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG:
Die Ernennung ist mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn eine durch Landesrecht vorgeschriebene Mitwirkung einer unabhängigen Stelle [...] unterblieben ist und nicht nachgeholt wurde.

Die unabhängige Stelle ist der Landespersonalausschuss. Dann noch ein kurzer Blick in die "Allgemeine Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts" (ARLPA) und schon sieht es schlecht aus mit der Beförderung von A9 nach A11. Wäre wohl in den meisten Fällen zurückzunehmen.

Muenchner82

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 341
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #26 am: 05.07.2024 08:53 »
Danke für die Aufklärung, dann sieht es wirklich schlecht aus :-)!

DaEx

  • Gast
Antw:Beförderung A9 nach A11
« Antwort #27 am: 05.07.2024 10:13 »
Nur weil der Dienstherr mit dem LPA keine allgemeine Regelung getroffen hat, dürfte nicht heißen, dass eine vorgenommene Sprungbeförderung zurück genommen werden muss...

Dass diese Sprungbeförderung nach den rechtlichen Vorgaben nicht hätte vorgenommen werden dürfen sind wir uns hier alle einig...

Aber: Wer hätte bei der eigentlichen Ernennung ein Mitwirkungsrecht / Aufsichtsrecht? Nach Landesrecht (BayPVG) wäre dies in Bayern doch der örtliche Personalrat (auch werden nicht alle Ernennungen dem LPA vorgelegt, vgl. Art 115 BayBG)

Da das ganze Thema nicht ganz unstrittig ist - ab zum entsprechenden Organ der Rechtspflege ;-)



« Last Edit: 05.07.2024 10:30 von DaEx »