Die Frage ist doch schon längst geklärt. Ganz theoretisch gäbe es tatsächlich Möglichkeiten. Die nutzt nur so gut wie niemand. Beim Bund hat in der aktuellen Legislaturperiode (also seit 2021) der Bundespersonalausschuss genau einem Fall zugestimmt, das vielleicht mal so als Hausnummer. Und der war auch nicht wirklich vergleichbar mit deinem Fall. Was mir als Info fehlt, ist zum Beispiel immer noch, was ich unter einer "herausragenden Beurteilung" zu verstehen habe. Und von wievielen Beurteilungen sprechen wir hier? An sich kann es bislang doch nur eine gewesen sein, und zwar als Anlassbeurteilung zum Ende der Probezeit.
Für einen - Entschuldigung - kleinen Verwaltungsbeamten wird sich keiner die Hände schmutzig machen wollen, gerade wenn man sieht, was alleine der Eindruck bewirken kann, es gäbe irgendwelche Vetternwirtschaft (siehe gerade Niedersachsen bei Herrn Weil mit seiner Büroleiterin). Ist kein Beamtenrecht, das ist mir bewusst, aber hat halt mindestens ein Geschmäckle. Und gleiches gilt, wenn man jemanden im Eingangsamt A9 für einen dermaßen großen Überflieger hält, dass man da versucht, die klitzekleine Möglichkeit einer Ausnahme zu nutzen.
Insofern: abwarten, Tee trinken, Laufbahn durchlaufen. Geht schneller als man denkt.