Autor Thema: Interne Stellenausschreibung Absage  (Read 3686 times)

Daywalker99

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Interne Stellenausschreibung Absage
« am: 02.07.2024 11:00 »
Kurze Vorgeschichte:
Bei uns gibt es zwei Stellen für Sachbearbeitung, eine davon wurde frei.
Da in der Abteilung Land unter war, wurde ich für mehrere Dinge angelernt, zum EPOS Lehrgang
geschickt und habe dort neben meinem eigentlichen Job dort unterstützt.
Als dann die Stelle intern Ausgeschrieben wurde, hat man dem Sachbearbeiter sowie dem alten Sachbearbeiter verboten mir Infos zur Stelle zu geben damit ich mich nicht auf das Auswahlverfahren vorbereiten kann. Sollte aber gleichzeitig weiter unterstützen mit den Dingen die ich wusste.
Außerdem gab es die Aussage vom Dienststellenleiter: den möchte ich hier nicht haben da er keine Verwaltung gelernt hat.
Die ausgeschrieben Stelle hatte KEINE Must have Vorraussetzungen, sondern nur „Wünschenswert“.
Außerdem war ich der einzige Bewerber. Trotzdem sollte es dann ein Auswahlverfahren geben.
So bin ich dann zum Auswahlverfahren im dem es natürlich nur fragen gab die man eigentlich nur Beantworten kann mit Insider wissen. Keine einzige Frage mit Dingen die ich beim aushelfen dort Bearbeitet habe.
Habe dann eine Absage erhalten.
Darf man das so machen? Wie verhalte ich mich jetzt?

troubleshooting

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Antw:Interne Stellenausschreibung Absage
« Antwort #1 am: 02.07.2024 11:08 »
War da kein Personalrat dabei? Wenn ja, den mal ansprechen. Der "Abteilungsleiter" hat üblicherweise ein Veto, was er in deinem Fall wohl offensichtlich genutzt hat. Zu den Gründen und der Vorgehensweise .... nunja.

Daher kann ich nur raten, dass du dich wegbewirbst, da man dich offensichtlich klein halten will. Und, in Bezug auf die "Nebenbei-Unterstützung" solltest du dir überlegen, ob du die noch machst? Wenn du z.B. mit deinem eigentlichen Job voll ausgelastet bist, bietet sich eine Überlastungsanzeige an.

MoinMoin

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Antw:Interne Stellenausschreibung Absage
« Antwort #2 am: 02.07.2024 11:08 »
Darf man das so machen?
Ja, der AG darf vorab objektive Kriterien festlegen, die im Auswahlverfahren erfüllt werden müssen.
Der PR muss dann darüber wachen, dass alle Bewerber gleich behandelt werden.
Wie verhalte ich mich jetzt?
Ganz normal deine Arbeit und beim nächsten mal bewirbst du dich wieder, vielleicht sind dann die Kriterien andere, weil sich andere ohne Verwaltungsausbildung beworben haben.

Und natürlich kannst du mit dem PR darüber reden und ihn dafür sensibilisieren.

oder halt dem ganzen den Rücken kehren wie von troubleshooting geschrieben.
Schauen, ob man diese Nebenbei-Unterstützung runterfährt (also erstmal den Kernjob erledigen und wenn man langeweile hat den anderen) und sich anderweitig umsehen.

Daywalker99

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Antw:Interne Stellenausschreibung Absage
« Antwort #3 am: 02.07.2024 11:13 »
War da kein Personalrat dabei? Wenn ja, den mal ansprechen. Der "Abteilungsleiter" hat üblicherweise ein Veto, was er in deinem Fall wohl offensichtlich genutzt hat. Zu den Gründen und der Vorgehensweise .... nunja.

Daher kann ich nur raten, dass du dich wegbewirbst, da man dich offensichtlich klein halten will. Und, in Bezug auf die "Nebenbei-Unterstützung" solltest du dir überlegen, ob du die noch machst? Wenn du z.B. mit deinem eigentlichen Job voll ausgelastet bist, bietet sich eine Überlastungsanzeige an.

Das mal vom Anwalt prüfen lassen würde nichts bringen?

Albeles

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Antw:Interne Stellenausschreibung Absage
« Antwort #4 am: 02.07.2024 11:25 »
Und was versprichst Du dir davon?
Das dein Chef Dich nicht wollte und Dir in Zukunft das Leben zur Hölle macht?
Klingt nach viel Spaß und das ca. 8 Std am Tag  ;)

MoinMoin

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Antw:Interne Stellenausschreibung Absage
« Antwort #5 am: 02.07.2024 11:36 »
War da kein Personalrat dabei? Wenn ja, den mal ansprechen. Der "Abteilungsleiter" hat üblicherweise ein Veto, was er in deinem Fall wohl offensichtlich genutzt hat. Zu den Gründen und der Vorgehensweise .... nunja.

Daher kann ich nur raten, dass du dich wegbewirbst, da man dich offensichtlich klein halten will. Und, in Bezug auf die "Nebenbei-Unterstützung" solltest du dir überlegen, ob du die noch machst? Wenn du z.B. mit deinem eigentlichen Job voll ausgelastet bist, bietet sich eine Überlastungsanzeige an.

Das mal vom Anwalt prüfen lassen würde nichts bringen?
Was prüfen lassen?
Das die Vorgaben die man im VG erfüllen muss sachgerecht waren?

Du hast die (vielleicht künstlich hohen) Vorgaben im Auswahlverfahren nicht erfüllt, päng.

MoinMoin

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Antw:Interne Stellenausschreibung Absage
« Antwort #6 am: 02.07.2024 11:41 »
"Als dann die Stelle intern Ausgeschrieben wurde, hat man dem Sachbearbeiter sowie dem alten Sachbearbeiter verboten mir Infos zur Stelle zu geben damit ich mich nicht auf das Auswahlverfahren vorbereiten kann."

das da kann dein VO als: Maßnahme zur Wahrung von Chancengleichheit begründen.

"Außerdem gab es die Aussage vom Dienststellenleiter: den möchte ich hier nicht haben da er keine Verwaltung gelernt hat. Die ausgeschrieben Stelle hatte KEINE Must have Vorraussetzungen, sondern nur „Wünschenswert“."

Das da ist natürlich formal gelogen, denn dann hätte man mit der Voraussetzung ausschreiben müssen. Inwieweit da der VO bei der Entscheidung nice to have not must have beteiligt war, wissen wir nicht, sicherlich wird er es jetzt fordern, um dich fern zuhalten.

"So bin ich dann zum Auswahlverfahren im dem es natürlich nur fragen gab die man eigentlich nur Beantworten kann mit Insider wissen. Keine einzige Frage mit Dingen die ich beim aushelfen dort Bearbeitet habe."
Ob insider, oder jemand mit Verwaltungsausbildung, sei mal dahingestellt.
Aber der Fragenkatalog dürfte sachgerecht gewesen sein.

clarion

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Antw:Interne Stellenausschreibung Absage
« Antwort #7 am: 02.07.2024 12:40 »
Ich würde mit dem PR reden, vielleicht  haben die noch Hintergrundinformationen, die Du beim nächsten Mal berücksichtigen kannst.

Dagegen vorgehen würde ich aber nicht. Das beste was Du erreichen könntest,  ist dass das Auswahlverfahren wiederholt wird. Dann wird man Dich ein zweites Mal unter Beachtung der Gerichtsvorgaben rauskegeln.

Ich würde mich entweder anderswo umsehen, oder einfach eine andere gute Gelegenheit beim derzeitigen Arbeitgeber abwarten.

DoB

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Antw:Interne Stellenausschreibung Absage
« Antwort #8 am: 02.07.2024 12:46 »
Das mal vom Anwalt prüfen lassen würde nichts bringen?

Falls du auf eine Konkurentenklage hinaus willst, dann nein. Du hast ja selbst geschrieben das du der einzige Bewerber warst und es zum Auswahlverfahren kam, welches auch durchgeführt und abgeschlossen wurde.